Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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15 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen (HZV)<br />
Anlage zum Anhang<br />
15.1 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen<br />
KRH-, KRSH, FRH-, FRSH-, FRGH, KRBH-, KRBZH-, FRBH- und FRBZH-Tarife mit Beginn in 2005 oder <strong>2006</strong><br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
sofern sie nicht auf laufende Hinterbliebenenrenten<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- für beitragspflichtige HZV<br />
beitragsbezogener Teil<br />
summenbezogener Teil<br />
- für beitragsfreie HZV<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
(bei Einschluss zu Tarif KRB(Z),<br />
KRS, FRB(Z), FRS, FRG)<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung, aufgeschobe-<br />
ne Rentenversicherungen ohne<br />
Kapitalwahlrecht gegen Ein-<br />
malbeitrag, sofern dieser aus<br />
einer abgelaufenen Versiche-<br />
rung bei der AachenMünchener<br />
stammt<br />
übrige Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag<br />
Jährliche Überschussanteile, sofern<br />
sie auf laufende Hinterbliebenenenten<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
alternativ alleinige Rentenerhö-<br />
hungen<br />
Jahresbeitrag ab 1.200 €: 0,5%<br />
0,1‰<br />
0,3%<br />
30%<br />
1,5%<br />
HZV-Jahresbeitrag<br />
HZV-Beitragssumme<br />
Jahresrente aus der HZV<br />
HZV-Risikobeitrag für das<br />
Todesfallrisiko des Versorgers<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
der HZV<br />
laufende Überschussanteile zum Ende des<br />
Versicherungsjahres; bei Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende des ersten,<br />
bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />
Erhöhung der jährlichen Hinterbliebenenrente,<br />
verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage;<br />
in der beitragspflichtigen bzw. in der planmäßig<br />
beitragsfreien Zeit vor Ablauf der Aufschubzeit<br />
entspricht die Überschussverwendungsart immer<br />
der (gewählten) Überschussverwendungsart<br />
der Hauptversicherung, bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
wird das angesammelte Guthaben<br />
zur Rentenerhöhung verwendet oder im Falle<br />
der Kapitalabfindung ausgezahlt;<br />
bei Tarif KR vor Ablauf der Aufschubzeit Rentenerhöhungen<br />
mit Rentenbeginn bei Ablauf<br />
der Aufschubzeit<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2007: 1,5%) und dem über den<br />
Rechnungszins von 2,75% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz<br />
für Beitragsdepots.<br />
0,2%<br />
0,8%<br />
1,5%<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
der HZV<br />
Zins- und Risiko-Überschussanteile nach Beginn<br />
der Rentenzahlung, erstmals ein volles<br />
Versicherungsjahr nach Rentenbeginn;<br />
zum einen Teil Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich Bildung von<br />
jährlichen Rentenerhöhungen; der Rentenzuschlag<br />
ergibt sich aus dem Quotienten des<br />
rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals und eines modifizierten überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals jeweils<br />
zu Beginn der Rentenzahlung;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um 0,7%-Punkte; der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente<br />
bemessen;<br />
der Risiko-Überschussanteil dient zur Bildung<br />
von um 0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
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