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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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15 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen (HZV)<br />

Anlage zum Anhang<br />

15.1 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen<br />

KRH-, KRSH, FRH-, FRSH-, FRGH, KRBH-, KRBZH-, FRBH- und FRBZH-Tarife mit Beginn in 2005 oder <strong>2006</strong><br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

sofern sie nicht auf laufende Hinterbliebenenrenten<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- für beitragspflichtige HZV<br />

beitragsbezogener Teil<br />

summenbezogener Teil<br />

- für beitragsfreie HZV<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

(bei Einschluss zu Tarif KRB(Z),<br />

KRS, FRB(Z), FRS, FRG)<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Versicherungen mit laufender<br />

Beitragszahlung, aufgeschobe-<br />

ne Rentenversicherungen ohne<br />

Kapitalwahlrecht gegen Ein-<br />

malbeitrag, sofern dieser aus<br />

einer abgelaufenen Versiche-<br />

rung bei der AachenMünchener<br />

stammt<br />

übrige Versicherungen gegen<br />

Einmalbeitrag<br />

Jährliche Überschussanteile, sofern<br />

sie auf laufende Hinterbliebenenenten<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

im Regelfall Rentenzuschlag<br />

mit Rentenerhöhungen<br />

alternativ alleinige Rentenerhö-<br />

hungen<br />

Jahresbeitrag ab 1.200 €: 0,5%<br />

0,1‰<br />

0,3%<br />

30%<br />

1,5%<br />

HZV-Jahresbeitrag<br />

HZV-Beitragssumme<br />

Jahresrente aus der HZV<br />

HZV-Risikobeitrag für das<br />

Todesfallrisiko des Versorgers<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[5]<br />

der HZV<br />

laufende Überschussanteile zum Ende des<br />

Versicherungsjahres; bei Versicherungen gegen<br />

Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende des ersten,<br />

bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren<br />

erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />

Erhöhung der jährlichen Hinterbliebenenrente,<br />

verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage;<br />

in der beitragspflichtigen bzw. in der planmäßig<br />

beitragsfreien Zeit vor Ablauf der Aufschubzeit<br />

entspricht die Überschussverwendungsart immer<br />

der (gewählten) Überschussverwendungsart<br />

der Hauptversicherung, bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

wird das angesammelte Guthaben<br />

zur Rentenerhöhung verwendet oder im Falle<br />

der Kapitalabfindung ausgezahlt;<br />

bei Tarif KR vor Ablauf der Aufschubzeit Rentenerhöhungen<br />

mit Rentenbeginn bei Ablauf<br />

der Aufschubzeit<br />

Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />

Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2007: 1,5%) und dem über den<br />

Rechnungszins von 2,75% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz<br />

für Beitragsdepots.<br />

0,2%<br />

0,8%<br />

1,5%<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

der HZV<br />

Zins- und Risiko-Überschussanteile nach Beginn<br />

der Rentenzahlung, erstmals ein volles<br />

Versicherungsjahr nach Rentenbeginn;<br />

zum einen Teil Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum anderen Teil soweit möglich Bildung von<br />

jährlichen Rentenerhöhungen; der Rentenzuschlag<br />

ergibt sich aus dem Quotienten des<br />

rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />

Deckungskapitals und eines modifizierten überschussberechtigten<br />

Deckungskapitals jeweils<br />

zu Beginn der Rentenzahlung;<br />

die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />

Rechnungszinses um 0,7%-Punkte; der Rentenzuschlag<br />

wird in % der garantierten Rente<br />

bemessen;<br />

der Risiko-Überschussanteil dient zur Bildung<br />

von um 0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />

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