Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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Anlage zum Anhang<br />
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung<br />
Überschussanteilsätze, Bezugsgrößen sowie die Zuteilung und Verwendung im Regelfall beziehen sich, soweit nicht<br />
anders angegeben, bei Grund- bzw. Hauptversicherungen immer auf die Grund- bzw. Hauptversicherung, bei Zusatzversicherungen<br />
immer auf die jeweilige Zusatzversicherung und bei Dynamikerhöhungen immer auf die jeweilige Dynamikerhöhung.<br />
Die Bezugsgröße des Zins-Überschussanteil- und Direktgutschriftsatzes wird allgemein als das maßgebende<br />
Versicherungsnehmer-Guthaben bezeichnet. Hierbei ist das maßgebende Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
Nummer<br />
[1] das mit dem vertraglichen Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel der Summen<br />
aus dem Deckungskapital der jeweiligen Versicherung, soweit positiv, und dem Deckungskapital der Summenerhöhungen<br />
oder Erlebensfall-Bonussummen bzw. dem verzinslich angesammelten Überschussguthaben,<br />
jeweils zu Beginn und am Ende des Versicherungsjahres, jedoch ohne die gegebenenfalls zum Ende<br />
des Versicherungsjahres fällige Überschusszuteilung,<br />
[2] das mit dem vertraglichen Rechnungszins um ein Jahr abgezinste (uneingeschränkt gezillmerte) Deckungskapital<br />
zum Ende des Versicherungsjahres, soweit positiv, und das verzinslich angesammelte Überschussguthaben<br />
zum Ende des vorigen Versicherungsjahres am Ende des vorigen Versicherungsjahres (soweit positiv),<br />
[3] das Deckungskapital aus Hauptversicherung und bereits bestehenden Rentenerhöhungen bzw. dem verzinslich<br />
angesammelten Überschussguthaben am Ende des vorigen Versicherungsjahres (soweit positiv),<br />
[4] das arithmetische Mittel des Deckungskapitals zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres und zum<br />
Ende des Vorjahres,<br />
186<br />
[5] das Deckungskapital zum Ende des jeweiligen Vorjahres,<br />
[6] das Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt (bei Tarif SRG ermittelt sich das Deckungskapital ohne Anteile<br />
für die Beitragsrückgewähr im Todesfall).