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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anlage zum Anhang<br />

Erläuterungen zur Überschussbeteiligung<br />

Überschussanteilsätze, Bezugsgrößen sowie die Zuteilung und Verwendung im Regelfall beziehen sich, soweit nicht<br />

anders angegeben, bei Grund- bzw. Hauptversicherungen immer auf die Grund- bzw. Hauptversicherung, bei Zusatzversicherungen<br />

immer auf die jeweilige Zusatzversicherung und bei Dynamikerhöhungen immer auf die jeweilige Dynamikerhöhung.<br />

Die Bezugsgröße des Zins-Überschussanteil- und Direktgutschriftsatzes wird allgemein als das maßgebende<br />

Versicherungsnehmer-Guthaben bezeichnet. Hierbei ist das maßgebende Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

Nummer<br />

[1] das mit dem vertraglichen Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel der Summen<br />

aus dem Deckungskapital der jeweiligen Versicherung, soweit positiv, und dem Deckungskapital der Summenerhöhungen<br />

oder Erlebensfall-Bonussummen bzw. dem verzinslich angesammelten Überschussguthaben,<br />

jeweils zu Beginn und am Ende des Versicherungsjahres, jedoch ohne die gegebenenfalls zum Ende<br />

des Versicherungsjahres fällige Überschusszuteilung,<br />

[2] das mit dem vertraglichen Rechnungszins um ein Jahr abgezinste (uneingeschränkt gezillmerte) Deckungskapital<br />

zum Ende des Versicherungsjahres, soweit positiv, und das verzinslich angesammelte Überschussguthaben<br />

zum Ende des vorigen Versicherungsjahres am Ende des vorigen Versicherungsjahres (soweit positiv),<br />

[3] das Deckungskapital aus Hauptversicherung und bereits bestehenden Rentenerhöhungen bzw. dem verzinslich<br />

angesammelten Überschussguthaben am Ende des vorigen Versicherungsjahres (soweit positiv),<br />

[4] das arithmetische Mittel des Deckungskapitals zum Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres und zum<br />

Ende des Vorjahres,<br />

186<br />

[5] das Deckungskapital zum Ende des jeweiligen Vorjahres,<br />

[6] das Deckungskapital zum Zuteilungszeitpunkt (bei Tarif SRG ermittelt sich das Deckungskapital ohne Anteile<br />

für die Beitragsrückgewähr im Todesfall).

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