17.10.2012 Aufrufe

Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anlage zum Anhang<br />

5.12 Gewinnverband RF1<br />

Tarif FR als Einzelversicherung mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />

5.13 Gewinnverband RFK1<br />

Tarif FR als Kollektivversicherung mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />

5.14 Gewinnverband RFS1<br />

Tarif FRS und Tarif KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans jeweils als Einzelversicherung mit Policierung<br />

vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />

5.15 Gewinnverband RFSK1<br />

Tarif FRS und Tarif KRS mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans jeweils als Kollektivversicherung mit Policierung<br />

vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />

5.16 Gewinnverband RBF1<br />

Tarife FRB, FRBZ und KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans jeweils als Einzelversicherung mit<br />

Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />

5.17 Gewinnverband RBFK1<br />

Tarife FRB, FRBZ und KRB, KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans jeweils als Kollektivversicherung mit<br />

Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.<strong>2006</strong><br />

(Während des Rentenbezugs gehören die Tarife zu den Gewinnverbänden RF1, RFK1, RFS1, RFSK1, RFB1 und RFBK1 der<br />

Bestandsgruppe Rentenversicherungen, die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch<br />

hier angegeben. Die Überschussanteilsätze zu den Tarifen KRS, KRB und KRBZ mit Einschluss des fondsgebundenen Dynamikplans<br />

werden in der Bestandsgruppe Rentenversicherungen angegeben.)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- beitragsbezogener Teil bei<br />

beitragspflichtigen Verträgen<br />

Tarif FR (Grundversicherung<br />

bei Policierung vor 21.3.2005)<br />

Tarif FR (Grundversicherung<br />

bei Policierung ab 21.3.2005;<br />

Dynamikerhöhungen)<br />

Tarif FRB (Grundversicherung<br />

bei Policierung vor 21.3.2005)<br />

Tarife FRB (Grundversicherung<br />

bei Policierung ab 21.3.2005),<br />

FRBZ und FRS; Dynamikerh.<br />

- auf fondsgebundenes<br />

Deckungskapital bezogener Teil<br />

148<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

bis 15 Jahre:<br />

1. Zuteilung: 6,50%<br />

2. Zuteilung: 4,85%<br />

ab 3. Zuteilung: 3,20%<br />

über 15 Jahre:<br />

1. Zuteilung: 7,10%<br />

2.Zuteilung: 5,55%<br />

ab 3. Zuteilung: 4,00%<br />

bis 15 Jahre: 3,2%<br />

über 15 Jahre: 4,0%<br />

bis 15 Jahre:<br />

1. Zuteilung: 6,50%<br />

2.Zuteilung: 4,75%<br />

ab 3. Zuteilung: 3,00%<br />

über 15 Jahre: Männer Frauen<br />

1. Zuteilung: 7,10% 7,25%<br />

2.Zuteilung: 5,30% 5,375%<br />

ab 3. Zuteilung: 3,50% 3,50%<br />

bis 15 Jahre: 3,0%<br />

über 15 Jahre: 3,5%<br />

0% (0,22%) für Versicherungen<br />

gegen Einmalbeitragszahlung<br />

und für Sonderzahlungen, sonst<br />

0,22%<br />

Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />

für Zusatzversicherungen<br />

fondsgeb. Deckungskapital<br />

inkl. Überschussguthaben<br />

(ohne Zusatzversicherungen)<br />

zum Zuteilungszeitpunkt<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, fällt das Ende der<br />

Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />

Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />

Ende der Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />

Überschussanteil gewährt, bei Sonderzahlungen,<br />

Versicherungen gegen Einmalbeitrag oder<br />

mit Beitragszahlungsdauern unter 20 Jahren<br />

erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />

ab 20 Jahren erstmals zum<br />

Ende des zweiten Versicherungsjahres. Versicherungen,<br />

die durch Einstellung der Beitragszahlung<br />

zum Ende des Versicherungsjahres<br />

beitragsfrei werden, erhalten zu diesem Zeitpunkt<br />

die für beitragspflichtige Versicherungen<br />

geltenden Überschussanteile;<br />

Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis der Anteileinheiten und Zuführung<br />

zum Deckungskapital; der Überschussanteil<br />

bei Beginn der Rentenzahlung wird nicht<br />

mehr in Anteileinheiten umgerechnet

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!