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Abonnentenstamm/Markenzeichen<br />

Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte im Wege der Kaufpreisallokation ergaben sich<br />

Abweichungen bei der Berechnung der beizulegenden Zeitwerte des Abonnentenstammes und des<br />

Markenzeichens.<br />

Der Wertermittlung der beizulegenden Zeitwerte wurde abweichend vom handelsrechtlichen Ansatz<br />

folgender Methodik zugrunde gelegt:<br />

Š Discounted Cashflow-Ansatz anstelle des Ertragswertverfahrens als “Income Approach”,<br />

Š Kapitalkosten (markttypische statt unternehmensspezifische Kapitalstruktur),<br />

Š Verzinsung der gebundenen Vermögenswerte<br />

Š Berücksichtigung des Vorteils aus der steuerlichen Berücksichtigung der Abschreibungen der zu<br />

bewertenden immateriellen Vermögenswerte<br />

Dadurch wurden die beizulegenden Zeitwerte des Abonnentenstammes und des Markenzeichens in<br />

unterschiedlicher Höhe ermittelt.<br />

Zusätzlich ergibt sich ein Effekt aus der im Vergleich zu HGB verkürzten Abschreibungsdauer ab<br />

Erwerbszeitpunkt im Geschäftsjahr bei dem Abonnentenstamm.<br />

Den planmäßigen Abschreibungen auf das Markenzeichen nach HGB stehen keine planmäßigen<br />

Abschreibungen nach IFRS gegenüber, da das Markenzeichen „Premiere” eine unbestimmte<br />

Nutzungsdauer aufweist. Stattdessen wird nach IFRS ein jährlicher Werthaltigkeitstest durchgeführt.<br />

Finanzierungsleasing<br />

Die Gesellschaft hat im Rahmen von Leasingverträgen Receiver gemietet und diese über<br />

Untermietverhältnisse den Abonnenten entgeltlich zur Nutzung überlassen. Nach HGB sind sowohl die<br />

Verträge mit den Leasinggebern (Head-Lease-Verträge) als auch mit den Abonnenten (Sub-Lease-<br />

Verträge) als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Im Gegensatz dazu werden die Head-Lease-<br />

Verträge nach IAS 17 als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert, da zum Zeitpunkt des<br />

Vertragsabschlusses jeweils der Barwert der Mindestleasingzahlungen zu mindestens 90% dem beizulegenden<br />

Zeitwert der Leasinggegenstände entsprach. Als Verbindlichkeit wurde der Barwert der<br />

ausstehenden Mindestleasingzahlungen passiviert.<br />

Neubewertung Receiver<br />

Auf Basis der Kaufpreisallokation wurde eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt<br />

vorgenommen. Als beizulegender Zeitwert wurden die künftigen diskontierten Cashflows<br />

aus der fortgesetzten Nutzung der Vermögenswerte angesetzt.<br />

Pensionsrückstellungen<br />

Entgegen der nach Handelsrecht zulässigen (steuerlichen) Teilwertmethode wird nach IAS 19 das<br />

Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) verwandt.<br />

Aufwandsrückstellungen<br />

Handelsrechtlich zulässige Aufwandsrückstellungen sind nach IAS 37 zu eliminieren.<br />

Fremdwährungsbewertung<br />

Forderungen und Schulden in Fremdwährung sind zu jedem Bilanzstichtag unter Verwendung des<br />

Stichtagskurses umzurechnen. Unrealisierte Kursgewinne werden im Handelsrecht nicht<br />

berücksichtigt.<br />

F-99

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