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Abonnentenstamm/Markenzeichen<br />
Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte im Wege der Kaufpreisallokation ergaben sich<br />
Abweichungen bei der Berechnung der beizulegenden Zeitwerte des Abonnentenstammes und des<br />
Markenzeichens.<br />
Der Wertermittlung der beizulegenden Zeitwerte wurde abweichend vom handelsrechtlichen Ansatz<br />
folgender Methodik zugrunde gelegt:<br />
Š Discounted Cashflow-Ansatz anstelle des Ertragswertverfahrens als “Income Approach”,<br />
Š Kapitalkosten (markttypische statt unternehmensspezifische Kapitalstruktur),<br />
Š Verzinsung der gebundenen Vermögenswerte<br />
Š Berücksichtigung des Vorteils aus der steuerlichen Berücksichtigung der Abschreibungen der zu<br />
bewertenden immateriellen Vermögenswerte<br />
Dadurch wurden die beizulegenden Zeitwerte des Abonnentenstammes und des Markenzeichens in<br />
unterschiedlicher Höhe ermittelt.<br />
Zusätzlich ergibt sich ein Effekt aus der im Vergleich zu HGB verkürzten Abschreibungsdauer ab<br />
Erwerbszeitpunkt im Geschäftsjahr bei dem Abonnentenstamm.<br />
Den planmäßigen Abschreibungen auf das Markenzeichen nach HGB stehen keine planmäßigen<br />
Abschreibungen nach IFRS gegenüber, da das Markenzeichen „Premiere” eine unbestimmte<br />
Nutzungsdauer aufweist. Stattdessen wird nach IFRS ein jährlicher Werthaltigkeitstest durchgeführt.<br />
Finanzierungsleasing<br />
Die Gesellschaft hat im Rahmen von Leasingverträgen Receiver gemietet und diese über<br />
Untermietverhältnisse den Abonnenten entgeltlich zur Nutzung überlassen. Nach HGB sind sowohl die<br />
Verträge mit den Leasinggebern (Head-Lease-Verträge) als auch mit den Abonnenten (Sub-Lease-<br />
Verträge) als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Im Gegensatz dazu werden die Head-Lease-<br />
Verträge nach IAS 17 als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert, da zum Zeitpunkt des<br />
Vertragsabschlusses jeweils der Barwert der Mindestleasingzahlungen zu mindestens 90% dem beizulegenden<br />
Zeitwert der Leasinggegenstände entsprach. Als Verbindlichkeit wurde der Barwert der<br />
ausstehenden Mindestleasingzahlungen passiviert.<br />
Neubewertung Receiver<br />
Auf Basis der Kaufpreisallokation wurde eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt<br />
vorgenommen. Als beizulegender Zeitwert wurden die künftigen diskontierten Cashflows<br />
aus der fortgesetzten Nutzung der Vermögenswerte angesetzt.<br />
Pensionsrückstellungen<br />
Entgegen der nach Handelsrecht zulässigen (steuerlichen) Teilwertmethode wird nach IAS 19 das<br />
Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) verwandt.<br />
Aufwandsrückstellungen<br />
Handelsrechtlich zulässige Aufwandsrückstellungen sind nach IAS 37 zu eliminieren.<br />
Fremdwährungsbewertung<br />
Forderungen und Schulden in Fremdwährung sind zu jedem Bilanzstichtag unter Verwendung des<br />
Stichtagskurses umzurechnen. Unrealisierte Kursgewinne werden im Handelsrecht nicht<br />
berücksichtigt.<br />
F-99