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Einnahmen aus dem Verkauf von Receivern werden zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs erfasst.<br />
Einzahlungen aus der Vermietung von Receivern werden linear über die Mietlaufzeit erfasst.<br />
Wird ein Abonnement zusammen mit einem Receiver verkauft, wären die Einnahmen aus dieser<br />
Transaktion anhand der relativen beizulegenden Zeitwerte der Komponenten aufzuteilen. Da für die<br />
Receiver kein einheitlicher beizulegender Zeitwert ermittelbar ist, sondern lediglich eine Bandbreite<br />
möglicher Veräußerungspreise identifizierbar ist, wird die Aufteilung anhand der sog. Restwertmethode<br />
vorgenommen, sofern den noch zu liefernden Komponenten ein beizulegender Zeitwert<br />
zugeordnet werden kann. In diesem Fall wird der beizulegende Zeitwert des Abonnements, der den<br />
regulären Einnahmen aus dem Verkauf eines reinen Programmabonnements entspricht, vom Gesamtverkaufspreis<br />
in Abzug gebracht. Der verbleibende Restbetrag entfällt auf die Receiver.<br />
Umsatzerlöse aus der Vermittlung von Zeitschriftenabonnements werden jeweils nach Ablauf des<br />
Zeitraums realisiert, der zwischen Premiere und dem Verlag als jeweils vereinbarte Verweildauer des<br />
Kunden bestimmt wurde.<br />
Werbeeinnahmen werden zum Zeitpunkt der Durchführung der Werbemaßnahme erfasst. Einnahmen<br />
aus der Programmübertragung erfolgen bei Leistungserbringung.<br />
1.7.12 Zinsaufwendungen und -erträge<br />
Zinsaufwendungen und -erträge werden periodengerecht unter Verwendung der Effektiv-zinsmethode<br />
erfasst.<br />
1.7.13 Schätzungen und sachverhaltspezifische Würdigung<br />
Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert bei einigen Positionen,<br />
dass Annahmen getroffen werden, die sich auf den Ansatz in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung des Konzerns sowie auf die Angabe von Eventualvermögen und -schulden auswirken.<br />
Die in späteren Perioden tatsächlich eintretenden Werte können von den Schätzungen abweichen.<br />
Im Rahmen des Werthaltigkeitstests des Goodwill (Punkt 2.9 dieses Konzernanhanges) wurden der<br />
Free-Cashflow, ein Wachstumsfaktor, der Zins und der Fungibilitätszuschlag betrachtet. Im schlechtesten<br />
Szenario wurde von einen um 10% verminderten geplanten Free Cashflow für die Jahre 2005 bis<br />
2009, einem verminderten Wachstum von 1,5% p.a. und von einer Zinserhöhung von 2% p.a. ausgegangen.<br />
Das Szenario würde zu keiner außerplanmäßigen Abschreibung führen.<br />
Der beizulegende Zeitwert des Markenzeichens (Punkt 2.9 dieses Konzernanhanges) zum Zeitpunkt<br />
des Unternehmenserwerbs wurde auf Basis von fiktiven Lizenzraten ermittelt.<br />
Für die planmäßigen Abschreibungen des Abonnentenstammes (Punkt 2.9 dieses Konzernanhanges)<br />
wurde basierend auf Erfahrungswerten von einer durchschnittlichen Verweildauer der Abonnenten von<br />
acht Jahren ausgegangen.<br />
Die Pensionsrückstellungen (Punkt 2.11 dieses Konzernanhanges) werden basierend auf versicherungsmathematischen<br />
Gutachten passiviert. Die gemäß der Gutachten anzupassenden Rückstellungsbeträge<br />
und die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste werden sofort in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung erfasst. In die Berechnung der Pensionsrückstellungen fließen die aus den bisherigen<br />
Erkenntnissen beruhenden Fluktuationsraten ein.<br />
Als beizulegender Zeitwert im Rahmen des Werthaltigkeitstest der Festplattenreceiver wurde der für<br />
2005 geplante Veräußerungswert im Direktvertrieb zugrunde gelegt. Da für die Festplattenreceiver<br />
kein einheitlicher beizulegender Zeitwert ermittelbar ist, sondern lediglich eine Bandbreite möglicher<br />
Veräußerungswerte, wird als beizulegender Zeitwert der Wert angesetzt, der den Kunden bei Erwerb<br />
der Festplattenreceiver maximal in Rechnung gestellt wird.<br />
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