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Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden anhand der Steuersätze bewertet, die für<br />
die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, gültig oder angekündigt<br />
sind.<br />
Eine Verrechnung von aktiven mit passiven latenten Steuern erfolgt, soweit eine Identität der<br />
Steuergläubiger und –schuldner sowie Fristenkongruenz besteht.<br />
1.6.15 Umsatzrealisierung<br />
Einnahmen aus Abonnentenerlösen werden in der Periode erfasst, in der die Leistungserbringung<br />
erfolgt. Einzahlungen aus im Voraus bezahlten Abonnements werden passivisch abgegrenzt und linear<br />
über die Laufzeit des Abonnements als Umsatz ausgewiesen.<br />
Die Umsätze im Rahmen von Pay-Per-View, bei dem ein Abonnent einen Programmtitel auswählt,<br />
werden periodengerecht zum Zeitpunkt der Ausstrahlung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />
Einnahmen aus dem Verkauf von Receivern werden zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs erfasst.<br />
Einzahlungen aus der Vermietung von Receivern werden linear über die Mietlaufzeit erfasst.<br />
Wird ein Abonnement zusammen mit einem Receiver verkauft, wären die Einnahmen aus dieser<br />
Transaktion anhand der relativen beizulegenden Zeitwerte auf die Komponenten aufzuteilen. Da für<br />
die Receiver kein einheitlicher beizulegender Zeitwert ermittelbar ist, sondern lediglich eine Bandbreite<br />
möglicher Veräußerungspreise von 1 EUR bis 149 EUR identifizierbar ist, wird die Aufteilung<br />
anhand der sog. Restwertmethode vorgenommen. In diesem Fall wird der beizulegende Zeitwert des<br />
Abonnements, der den regulären Einnahmen aus dem Verkauf eines reinen Programmabonnements<br />
entspricht, vom Gesamtverkaufspreis in Abzug gebracht. Der verbleibende Restbetrag entspricht dem<br />
beizulegenden Zeitwert des Receivers.<br />
Werbeeinnahmen werden zum Zeitpunkt der Durchführung der Werbemaßnahme erfasst. Einnahmen<br />
aus der Programmübertragung erfolgen bei Leistungserbringung.<br />
1.6.16 Zinsaufwendungen und -erträge<br />
Zinsaufwendungen und -erträge werden periodengerecht unter Verwendung der Effektiv-zinsmethode<br />
erfasst.<br />
1.6.17 Schätzungen und sachverhaltspezifische Würdigung<br />
Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert bei einigen Positionen,<br />
dass Annahmen getroffen werden, die sich auf den Ansatz in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung des Konzerns sowie auf die Angabe von Eventualvermögen und -verbindlichkeiten<br />
auswirken. Die in späteren Perioden tatsächlich eintretenden Werte können von den Schätzungen<br />
abweichen.<br />
Für die Bewertung der steuerlichen Verlustvorträge wurde von einem Horizont von drei Wirtschaftsjahren<br />
ausgegangen (siehe Punkt 3.8 dieses Konzernanhangs).<br />
Die Pensionsrückstellungen werden in ihrer Höhe aufgrund von versicherungsmathematischen<br />
Gutachten passiviert. Die gemäß der Gutachten anzupassenden Rückstellungsbeträge und die<br />
versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
erfasst. In die Berechnung der Pensionsrückstellungen fließen die auf bisherigen<br />
Erkenntnissen beruhenden Fluktuationsraten ein (siehe Punkt 2.12 dieses Konzernanhangs).<br />
1.7 Angaben zur erstmaligen Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses<br />
Premiere erstellt zum 19. Februar 2003 erstmals einen Konzernabschluss nach IFRS mit Vergleichszahlen<br />
für 2002 und 2001. Ein handelsrechtlicher Konzernabschluss zum 19.02.2003 wurde hingegen<br />
F-141