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Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2003<br />
Der folgende in Übereinstimmung mit § 322 Handelsgesetzbuch erteilte Bestätigungsvermerk bezieht<br />
sich auf den vollständigen Konzernabschluss der Blitz 02-134 GmbH (jetzt: Premiere <strong>AG</strong>) für das<br />
Geschäftsjahr 2003, bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngewinn- und Verlustrechnung,<br />
Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang.<br />
Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers<br />
Wir haben den von der Blitz 02-134 GmbH, Unterföhring, aufgestellten freiwilligen Konzernabschluss,<br />
bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung,<br />
Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Konzernanhang, für das Geschäftsjahr<br />
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft. Aufstellung und Inhalt des freiwilligen Konzernabschlusses<br />
nach den International Financial Reporting Standards des IASB (IFRS) liegen in der<br />
Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von<br />
uns durchgeführten Prüfung zu beurteilen, ob der freiwillige Konzernabschluss den IFRS entspricht.<br />
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach den deutschen Prüfungsvorschriften unter Beachtung<br />
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit<br />
hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der freiwillige Konzernabschluss frei von wesentlichen<br />
Fehlaussagen ist. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die<br />
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen<br />
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die<br />
Wertansätze und Angaben im freiwilligen Konzernabschluss auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />
Die Prüfung beinhaltet die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />
Einschätzungen der Geschäftsführer sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des freiwilligen<br />
Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Überzeugung vermittelt der freiwillige Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den<br />
IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
des Konzerns sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres.<br />
München, den 29. Oktober 2004<br />
GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(Wolbert) (Botzenhardt)<br />
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />
F-123