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Der Ansatz der bestehenden Leasingverträge der Premiere (alt) erfolgte im Konzern im Erwerbszeitpunkt<br />
zum beizulegenden Zeitwert. Als Verbindlichkeit wurde der Barwert der ausstehenden Mindestleasingzahlungen<br />
passiviert. Bei einzelnen Leasingverträgen wurden von der Premiere (alt)<br />
Stundungsvereinbarungen für die laufenden Leasingzahlungen vereinbart.<br />
Bei zwei Leasingverträgen besteht ein Andienungsrecht seitens des Leasinggebers zum Ende der<br />
Vertragslaufzeit. Die Gesellschaft ist bei Ausübung des Rechtes durch den Leasinggeber verpflichtet,<br />
zu einem fest vereinbarten Rückkaufwert die Receiver zu erwerben.<br />
Die Finanzierungs-Leasingverträge sehen vor, dass im Falle des Untergangs, des Verlusts oder der<br />
Zerstörung eines Receivers ein Ersatz durch einen anderen funktionsfähigen Receiver gleicher Art und<br />
Qualität zu erfolgen hat (Ersatzpflicht). Die Gesellschaft kommt dieser Verpflichtung nach, indem<br />
Receiver, die im rechtlichen Eigentum der Gesellschaft stehen und im Sachanlagevermögen bilanziert<br />
sind (Receiver innerhalb des Sachanlagevermögens; siehe unter Punkt 2.8 dieses Konzernanhangs),<br />
dem jeweiligen Leasingvertrag zugeordnet werden. Der Ersatz-Receiver tritt an die Stelle des untergegangenen<br />
Receivers und bewirkt einen Abgang im Sachanlagevermögen. Soweit der Ersatzpflicht am<br />
Bilanzstichtag noch nicht nachgekommen wurde, wird eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber<br />
dem Leasinggeber ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Restbuchwertes des<br />
untergegangenen Receivers.<br />
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine neuen Finanzierungs-Leasingverhältnisse eingegangen.<br />
Neben den Leasingverträgen über Receiver liegen keine weiteren Finanzierungs-Leasingverhältnisse<br />
im Konzern vor.<br />
Die Receiver werden im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen an Abonnenten vermietet. Die<br />
Laufzeit der Mietverträge beträgt 12, 24 oder 36 Monate. Kaufoptionen seitens des Abonnenten,<br />
Andienungsrechte der Gesellschaft oder ähnliche Rechte zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen<br />
nicht. Die Receiver bleiben für die Dauer des Mietvertrages im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft.<br />
Hinsichtlich der Mieteinnahmen aus den abgeschlossenen Operating-Leasingverhältnissen<br />
verweisen wir auf die Angaben unter Punkt 2.8 dieses Konzernanhangs.<br />
Die Gesellschaft mietet im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen Bürogebäude, Kraftfahrzeuge<br />
und sonstige technische Büroanlagen.<br />
1.7.9 Rückstellungen<br />
1.7.9.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Pensions- und ähnlichen<br />
Verpflichtungen beruht auf dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Bei diesem Verfahren werden die<br />
erwartenden Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Der in den Pensionsaufwendungen<br />
enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Versicherungsmathematische<br />
Gewinne und Verluste werden bei ihrer Entstehung erfolgswirksam erfasst.<br />
1.7.9.2 Sonstige Rückstellungen<br />
Rückstellungen werden gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem<br />
vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt und deren<br />
Höhe zuverlässig geschätzt werden kann.<br />
Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Vermögensabfluss führen, werden mit ihrem<br />
auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze<br />
zugrunde. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen.<br />
F-96