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Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den konsolidierten Unternehmen werden gegeneinander<br />
aufgerechnet. Zwischenergebnisse sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.<br />
Unternehmenserwerbe werden ausschließlich nach der Erwerbsmethode (“purchase method”) bilanziert.<br />
Nach dieser Methode werden die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Tochterunternehmens<br />
mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt (20.02.2003) bewertet. Demnach<br />
werden die Anschaffungskosten, die das erworbene, anteilige Eigenkapital übersteigen, den<br />
erworbenen Vermögenswerten und Schulden zugewiesen. Ein verbleibender Betrag wird als Goodwill<br />
aktiviert. Die Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert werden im Rahmen der Folgebewertung<br />
entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden weiterentwickelt.<br />
1.5 Unternehmenserwerbe<br />
Mit Vertrag vom 23./24.12.2002 erwarb die Investorengruppe Permira zum 20.02.2003 mittelbar die<br />
Mehrheit an Premiere (alt). Neben Permira besteht der neue Gesellschafterkreis aus der Bayerischen<br />
Landesbank (BLB), der HypoVereinsbank <strong>AG</strong> und der Bank für Arbeit und Wirtschaft <strong>AG</strong> (BAW<strong>AG</strong>),<br />
sowie der Geschäftsführung von Premiere. Im August 2003 erhöhte Dr. Georg Kofler, Vorsitzender der<br />
Geschäftsführung von Premiere, seine Beteiligung an Premiere von 10,09% auf 20,46%.<br />
Zum Zeitpunkt des Einstiegs der neuen Gesellschafter war die Pay-TV Beteiligungs GmbH i.I. (Pay-<br />
TV GmbH) alleinige Kommanditistin der Premiere (alt). Die Pay-TV Rechtehandels-GmbH & Co. KG<br />
i.I. (Rechtehandel KG) war infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen am<br />
31.07.2002 als Kommanditistin ausgeschieden. Ihr Anteil am Gesellschaftsvermögen von Premiere<br />
(alt) war entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf die Pay-TV GmbH als verbliebene Kommanditistin<br />
angewachsen. Mit dem Ausscheiden als Gesellschafterin entstand gleichzeitig ein Abfindungsanspruch<br />
der Rechtehandel KG gegenüber Premiere (alt) in Höhe des auf den ursprünglichen<br />
Kommanditanteil entfallenden anteiligen Wertes des Gesellschaftsver-mögens von Premiere (alt).<br />
Die neuen Gesellschafter waren über die Luxco 2 im Wesentlichen an drei Gesellschaften beteiligt<br />
(Newco 1 GmbH, Newco 2 KG und Newco 3 KG), die zueinander in einem Mutter-Tochterverhältnis<br />
standen. Die Newco 3 KG war eine Tochtergesellschaft der Newco 2 KG, die wiederum eine Tochtergesellschaft<br />
der Newco 1 GmbH war. Diese ist eine Tochtergesellschaft der Luxco 2. Die direkte<br />
Obergesellschaft ist bzw. war zu 100% an der jeweiligen Tochtergesellschaft beteiligt.<br />
Im Zusammenhang mit dem Gesellschaftereintritt erwarb die Newco 3 KG für insgesamt TEUR<br />
500.000 den Abfindungsanspruch der Rechtehandel KG in Höhe von TEUR 295.937, die Beteiligung<br />
an der Premiere (alt) (TEUR 204.038) sowie die Beteiligung an der 1. Larum Vermögensverwaltung<br />
GmbH (neue Komplementärgesellschaft ab Dezember 2002) für TEUR 25 von der Pay-TV GmbH.<br />
Der Kaufpreis wurde durch die Übernahme eines Konsortialdarlehens, das im Jahre 2000 der mittlerweile<br />
insolventen KirchPayTV GmbH & Co. KG aA i.L., der Muttergesellschaft der Pay-TV GmbH<br />
und der Rechtehandel KG, durch ein Bankenkonsortium unter der Führung der Bayerischen Landesbank<br />
gewährt worden war, beglichen. Als Sicherheit wurden damals unter anderem die Anteile an der<br />
Premiere (alt) verpfändet. Die Übernahme des Konsortialdarlehens erfolgte in Form eines Mezzanine-<br />
Darlehens durch die Newco 2 KG.<br />
Im Juni 2003 erfolgte handelsrechtlich die rückwirkende Verschmelzung der Premiere (alt) auf die<br />
Newco 3 KG zum 01.01.2003. Die Verschmelzung wurde am 18.06.2003 in das Handelsregister<br />
eingetragen und damit wirksam. Gleichzeitig erfolgte die Umfirmierung der Newco 3 KG auf Premiere<br />
Fernsehen GmbH & Co. KG (Premiere).<br />
Im Dezember 2003 erfolgte schließlich die rückwirkende Verschmelzung der Newco 2 GmbH auf die<br />
Newco 1 GmbH und die dadurch bedingte Anwachsung der Newco 2 KG auf die Newco 1 GmbH mit<br />
Wirkung zum 21.02.2003, wodurch die gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung von Premiere<br />
abgeschlossen wurde.<br />
F-89