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Reparatur- und Wartungsaufwendungen werden sofort erfolgswirksam erfasst. Fremdkapitalkosten<br />
werden nicht aktiviert.<br />
Das Sachanlagevermögen wird ausschließlich linear pro rata temporis über die voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />
Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:<br />
Gebäude .........................................................................................<br />
Nutzungsdauer<br />
Jahre<br />
30<br />
Receiver ......................................................................................... 7<br />
Mietereinbauten ................................................................................. 5<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung ............................................................... 3-6<br />
1.7.4 Immaterielle Vermögenswerte<br />
1.7.4.1 Erworbene Immaterielle Vermögenswerte<br />
1.7.4.1.1 Goodwill<br />
Der Goodwill ist mit seinen Anschaffungskosten angesetzt und wird mindestens einmal jährlich einem<br />
Werthaltigkeitstest unterzogen. Eine planmäßige Abschreibung wird nicht vorgenommen. Liegen<br />
hingegen unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vor, wird zusätzlich während des<br />
Geschäftsjahres eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt.<br />
1.7.4.1.2 Filmvermögen und geleistete Anzahlungen auf Sport- und Filmrechte<br />
Das Filmvermögen umfasst die von Filmstudios erworbenen Ausstrahlungslizenzen sowie geleistete<br />
Anzahlungen für Sport- und Filmlizenzen. Die Lizenzen werden zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit bzw.<br />
zum Lizenzbeginn mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen die<br />
Minimumgarantien und die erwarteten abonnentenabhängigen Zuzahlungen (“overages”), die zum<br />
Aktivierungszeitpunkt geschätzt werden, sowie die direkt zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten.<br />
Die Abschreibungen werden in Abhängigkeit von den tatsächlichen Ausstrahlungen im Geschäftsjahr<br />
im Verhältnis zu der Gesamtzahl der voraussichtlichen Ausstrahlungen im Lizenzzeitraum ermittelt.<br />
Soweit voraussichtlich zum Lizenzende noch ungenützte Ausstrahlungen zur Verfügung stehen,<br />
werden diese in voller Höhe außerplanmäßig abgeschrieben.<br />
Änderungen der abonnentenabhängigen Zuzahlungen werden als Schätzungsänderungen bilanziert.<br />
Demnach wird der Restbuchwert zum Zeitpunkt der Schätzungsänderung erhöht bzw. vermindert. Der<br />
sich daraus ergebende Betrag wird über die verbleibenden Ausstrahlungen aufwandswirksam erfasst.<br />
Die Klassifizierung des Filmvermögens in lang- und kurzfristig erfolgt anhand der Laufzeit. Sofern die<br />
Lizenzlaufzeit kürzer als 18 Monaten ist, erfolgt der Ausweis unter den kurzfristigen<br />
Vermögenswerten, ansonsten erfolgt eine Klassifizierung als langfristiger Vermögenswert.<br />
In den geleisteten Anzahlungen auf Sport und Filmrechte werden für bereits vertraglich fixierte Rechte<br />
Abschlagszahlungen, gemäß den in den Verträgen zugrundegelegten Zahlungsplänen, bilanziert.<br />
1.7.4.1.3 Sonstige immaterielle Vermögenswerte<br />
Bei den sonstigen entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um<br />
erworbene Software, Lizenzen, das Markenzeichen und den Abonnentenstamm. Software, erworbene<br />
Lizenzen und Abonnentenstamm werden zum Zeitpunkt des Erwerbs mit den Anschaffungskosten<br />
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und in der Folgebewertung zu ursprünglichen Anschaffungskosten<br />
abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Hinsichtlich der Folgebewertung werden diese<br />
Vermögenswerte eingeteilt in immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter und unbestimmter<br />
Nutzungsdauer.<br />
F-92