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Bei einzelnen Leasingverträgen wurden von der Premiere Stundungsvereinbarungen für die laufenden<br />
Leasingzahlungen vereinbart. Bei drei Leasingverträgen besteht ein Andienungsrecht seitens des<br />
Leasinggebers zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Gesellschaft ist bei Ausübung des Rechtes durch<br />
den Leasinggeber verpflichtet, zu einem fest vereinbarten Rückkaufswert die Receiver zu erwerben.<br />
Die Finanzierungs-Leasingverträge sehen vor, dass im Falle des Untergangs, des Verlusts oder der<br />
Zerstörung eines Receivers ein Ersatz durch einen anderen funktionsfähigen Receiver gleicher Art und<br />
Qualität zu erfolgen hat (Ersatzpflicht). Die Gesellschaft kommt dieser Verpflichtung nach, indem<br />
Receiver, die im rechtlichen Eigentum der Gesellschaft stehen und im Sachanlagevermögen bilanziert<br />
sind (siehe unter Punkt 2.9 dieses Konzernanhangs), dem jeweiligen Leasingvertrag zugeordnet<br />
werden. Der Ersatz-Receiver tritt an die Stelle des untergegangenen Receivers und bewirkt einen<br />
Abgang im Sachanlagevermögen. Soweit der Ersatzpflicht am Bilanzstichtag noch nicht nachgekommen<br />
wurde, wird eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber ausgewiesen.<br />
Die Bewertung erfolgt in Höhe des Restbuchwertes des untergegangenen Receivers.<br />
Im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr wurden keine neuen Finanzierungs-Leasing-verhältnisse eingegangen.<br />
Neben den Leasingverträgen über Receiver liegen keine weiteren Finanzierungs-<br />
Leasingverhältnisse im Konzern vor.<br />
Die Receiver werden im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen an Abonnenten vermietet. Die<br />
Laufzeit der Mietverträge beträgt 12, 24 oder 36 Monate. Kaufoptionen seitens des Abonnenten,<br />
Andienungsrechte der Gesellschaft oder ähnliche Rechte zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen<br />
nicht. Die Receiver bleiben für die Dauer des Mietvertrages im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft.<br />
Hinsichtlich der Mieteinnahmen aus den abgeschlossenen Operating-Leasingverhältnissen<br />
verweisen wir auf die Angaben unter Punkt 2.9 dieses Konzernanhangs.<br />
Die Gesellschaft mietet im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen Bürogebäude, Kraftfahrzeuge<br />
und sonstige technische Büroanlagen.<br />
1.6.13 Rückstellungen<br />
1.6.13.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Pensions- und ähnlichen<br />
Verpflichtungen beruht auf dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Bei diesem Verfahren werden neben<br />
den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende<br />
Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene<br />
Zinsanteil wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste<br />
werden bei ihrer Entstehung erfolgswirksam erfasst.<br />
1.6.13.2 Sonstige Rückstellungen<br />
Rückstellungen werden gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem<br />
vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt und deren<br />
Höhe zuverlässig geschätzt werden kann.<br />
Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Vermögensabfluss führen, werden mit ihrem<br />
auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze<br />
zugrunde. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen.<br />
1.6.14 Latente Steuern<br />
Latente Steuern werden für sämtliche temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanzen<br />
und der Konzernbilanz gebildet (“Balance Sheet Liability Method”). Daneben werden latente<br />
Steuern auf Verlustvorträge erfasst, sofern zukünftig ausreichend steuerliche Überschüsse zur Nutzung<br />
dieser steuerlichen Verlustvorträge künftig erwirtschaftet werden.<br />
F-140