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Das Markenzeichen „Premiere” als immaterieller Vermögenswert wird nicht planmäßig abgeschrieben.<br />

Vielmehr wird es mindestens einmal jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Liegen<br />

unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vor, wird zu diesem Zeitpunkt ebenfalls ein Werthaltigkeitstest<br />

durchgeführt. Es wird eine unbestimmte Nutzungsdauer für das Markenzeichen<br />

angenommen, da weder zeitlich noch wirtschaftlich ein Verbrauch unterstellt werden kann.<br />

Den immateriellen Vermögenswerten, die planmäßig abgeschrieben werden, liegen folgende Nutzungsdauern<br />

zugrunde:<br />

Nutzungsdauer<br />

Jahre<br />

Abonnentenstamm ............................................................................... 8<br />

Softwarelizenzen ................................................................................. 3<br />

Musiktitel ........................................................................................ 3<br />

1.7.4.2 Selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte<br />

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte umfassen selbsterstellte Software. Aufwendungen, die<br />

der Forschungsphase zuzuordnen sind, werden als laufender Aufwand erfasst. Entwicklungskosten<br />

werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, sofern sich aus diesen Vermögenswerten ein<br />

zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen für den Konzern ergibt und eine verlässliche Bewertung möglich<br />

ist. Der Teil der Entwicklungskosten, der die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht erfüllt, wird<br />

ergebniswirksam erfasst.<br />

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt<br />

zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen direkt zurechenbaren<br />

Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear über die<br />

erwartete Nutzungsdauer. Diese beträgt zwischen zwei und drei Jahren.<br />

1.7.5 Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholungen<br />

Das Sachanlagevermögen sowie immaterielle Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag<br />

außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswerts unter den Buchwert<br />

gesunken ist. Der erzielbare Betrag wird als der jeweils höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert<br />

abzüglich Veräußerungskosten und erwartetem Nutzungswert ermittelt.<br />

Zur Durchführung des Werthaltigkeitstests des Goodwills wird der Konzern als eine einzige zahlungsmittelgenerierende<br />

Einheit (“cash-generating unit”) betrachtet. Der Goodwill wird dabei der<br />

zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet. Anschließend wird der Barwert der zukünftigen<br />

Nettozahlungsmittelströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwerten aller<br />

Vermögenswerte inklusive Goodwill gegenübergestellt. Ist der Barwert niedriger als der Buchwert,<br />

wird zunächst der Goodwill der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abgeschrieben. Ein verbleibender<br />

Betrag wird proportional auf die anderen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf<br />

Basis der Buchwerte jedes einzelnen Vermögenswertes verteilt. Zu jedem Bilanzstichtag erfolgt eine<br />

Überprüfung, ob die Gründe für in Vorperioden vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen<br />

weiterhin bestehen. Die Pflicht zur Wertaufholung ergibt sich, wenn der erzielbare Betrag eines<br />

Vermögenswertes abgesehen vom ausgewiesenen Goodwill gestiegen ist. Der erzielbare Betrag ist der<br />

höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten und Nutzungswert. Die Wertaufholungsobergrenze<br />

wird durch die Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten bestimmt, die sich ergeben<br />

wenn keine außerplanmäßige Abschreibung in der Vorperiode erfasst worden wäre. Die Wertaufholung<br />

wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den entsprechenden Funktionsbereichen<br />

erfasst. Außerplanmässige Abschreibungen auf den Goodwill können in Folgeperioden nicht zugeschrieben<br />

werden.<br />

Nach Wertaufholung für abnutzbare Vermögenswerte wird eine Anpassung der Abschreibungsbeträge<br />

vorgenommen, um den Restbuchwert auf systematischer Basis über die Restnutzungsdauer zu<br />

verteilen.<br />

F-93

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