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Der vorliegende Konzernabschluss enthält folgende, vom deutschen Recht abweichende<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:<br />
Š Umrechnung von Valutaforderungen und –verbindlichkeiten zum Stichtagskurs und<br />
ergebniswirksame Behandlung der daraus resultierenden Wertänderungen.<br />
Š Bilanzierung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens.<br />
Š Ansatz von längerfristigen Rückstellungen zum Barwert.<br />
Š Keine Bilanzierung von Aufwandsrückstellungen.<br />
Š Bilanzierung von latenten Steuern nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode; Aktivierung<br />
von latenten Steueransprüchen aus steuerlichen Verlustvorträgen.<br />
Š Aktivierung des Vermögenswertes und Passivierung des Barwertes der Leasingraten bei<br />
Finanzierungsleasingverträgen nach den Zuordnungskriterien von IAS 17.<br />
Š Bewertung der Pensionsrückstellungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (“Projected-<br />
Unit-Credit-Methode”) unter Berücksichtigung künftiger Gehaltsentwicklungen.<br />
Š Bewertung von (derivativen) Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, wenn dieser<br />
verlässlich bestimmbar ist. Die Anpassung auf den beizulegenden Zeitwert wird abhängig von<br />
deren Klassifizierung erfolgswirksam bzw. erfolgsneutral erfasst.<br />
Š Erstkonsolidierung hat nach IFRS 3 zwingend auf den Erwerbszeitpunkt zu erfolgen. Daneben<br />
enthält IFRS 3 detaillierte Vorschriften zu Ansatz und Bewertung immaterieller Vermögenswerte.<br />
Š Anstelle planmäßiger Abschreibungen treten bei bestimmten immateriellen Vermögenswerten<br />
ausschließlich außerplanmäßige Abschreibungen („Impairment only approach”).<br />
Š Schulden werden handelsrechtlich zum Rückzahlungsbetrag bilanziert, nach IFRS erfolgt der<br />
erstmalige Ansatz zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Fremdkapitalaufnahmekosten.<br />
1.4 Konsolidierungskreis und –methoden<br />
a) Tochterunternehmen<br />
Der Konsolidierungskreis des Konzerns umfasst neben der Premiere <strong>AG</strong> acht inländische Gesellschaften<br />
und eine ausländische Gesellschaft. Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die unter der<br />
Kontrolle der Premiere <strong>AG</strong> stehen, sind in den Konzernabschluss einbezogen. Die Einbeziehung<br />
beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht; sie endet, wenn diese<br />
Möglichkeit nicht mehr gegeben ist. Eine Beherrschung wird dann angenommen, wenn das Mutterunternehmen<br />
entweder direkt oder indirekt bei einem Tochterunternehmen über mehr als die Hälfte der<br />
Stimmrechte eines Unternehmens verfügt. Eine Beherrschung liegt ebenfalls vor, wenn das Mutterunternehmen<br />
die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik gemäß einer Satzung oder Vereinbarung<br />
zu bestimmen.<br />
F-19