Activities 2006 - European Academy of Sciences and Arts
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ACTIVITIES <strong>2006</strong><br />
Programme und der regional verstreuten Kompetenzen zu bearbeiten sind. Das besondere<br />
Merkmal des EIT ist daher, dass es an der Schnittstelle zwischen dem<br />
Wissenschaftssystem und der Wirtschaft angesiedelt ist und dadurch im Prinzip das<br />
gesamte Dreieck von Bildung, Forschung und Innovationen bewältigen kann.<br />
Auf diesem neuen und wegweisenden Hintergrund ist nicht verständlich, warum der<br />
Kommissionsvorschlag keine ausreichende Klarstellung bezüglich der institutionellen<br />
Ausgestaltung der KICs enthält. Zwar werden die Verbindungen zwischen dem Central<br />
Core und den KICs schlüssig dargelegt, aber die KICs bleiben „black boxes“ und folglich<br />
auch die Beziehungen zwischen den KICs und ihren Partnern. Eine weitgehend freie Wahl<br />
der Organisationsform läuft die Gefahr, dass einige Partner zu einem überhöhten Beitrag<br />
zu den KICs gedrängt werden (z.B. Arbeitsgruppen der wissenschaftlichen Einrichtungen)<br />
und <strong>and</strong>ere Partner bei der Nutzung kaum zum Zuge kommen (z.B. KMU).<br />
Darüber hinaus kann es im Entwicklungsverlauf eines KIC zu einem Übergewicht eines der<br />
Elemente im Dreieck von Bildung, Forschung und Innovation kommen, das vom Governing<br />
Board nur schwer zu korrigieren ist. Die angestrebte weitgehende Autonomie der KICs<br />
(S.28) sollte durch nähere Präzisierungen der Rahmenbedingungen der KICs abgesichert<br />
werden. Es ist nicht zu erwarten, dass dadurch die Bereitschaft einer bottom-up<br />
Entwicklung von Partnerschaften gehemmt wird, sondern das Umgekehrte ist viel wahrscheinlicher.<br />
3. RECHTSBASIS FÜR DAS EIT<br />
Der Vorschlag der Kommission weist trotz der Definitionen (S.14 und 17) eine Reihe von<br />
Ungereimtheiten bei der Verwendung des Begriffes EIT auf. An verschiedenen Stellen wird<br />
nicht ersichtlich, was vom Central Core und den KICs entschieden wird (z.B.<br />
Berufungskommissionen, Studierendenauswahl) und welche Entscheidungen in die ausschließlichen<br />
Kompetenzen der KICs fallen.<br />
Die ausführlichen Darlegungen zur Ausgestaltung des Central Core, die in der vorgeschlagenen<br />
Form akzeptiert werden können, stehen somit in deutlichen Kontrast zu den<br />
Ausführungen zu den KICs, deren Arbeiten über den Erfolg des EIT entscheiden. Trotz<br />
einer möglichst großen Freiheit bei der Ausgestaltung der KICs sollten zur effektiven<br />
Kooperation mit den Partnern und den KICs unterein<strong>and</strong>er beispielsweise einige<br />
Rahmenvorgaben seitens des Governing Board abgeklärt werden:<br />
• Soll für die KICs eine eigene Trägergesellschaft gegründet werden und soll sie öffentlichrechtlich<br />
oder privatrechtlich sein?<br />
• Welche Art von Rechnungslegung soll erfolgen: Soll ein kaufmännisches Rechnungswesen<br />
zur Vollkostenrechnung eingerichtet werden?<br />
• Werden die Arbeitsverträge für das Personal für eingeworbene Drittmittel mit den KICs<br />
abgeschlossen und nach welchen tariflichen Regelungen?<br />
• Sollen die KICs Elemente einer Universitätsorganisation (z.B. Studienordnungen,<br />
Zulassung von Studierenden) selbst festlegen oder nur gemeinsam mit <strong>and</strong>eren<br />
Universitäten bzw. dem Central Core?<br />
• Werden eventuell erwirtschaftete Überschüsse dem jeweiligen KIC zur Weiterentwicklung<br />
des Arbeitsprogramms belassen oder müssen sie dem Central Core abgeführt werden?<br />
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