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Activities 2006 - European Academy of Sciences and Arts

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ACTIVITIES <strong>2006</strong><br />

Programme und der regional verstreuten Kompetenzen zu bearbeiten sind. Das besondere<br />

Merkmal des EIT ist daher, dass es an der Schnittstelle zwischen dem<br />

Wissenschaftssystem und der Wirtschaft angesiedelt ist und dadurch im Prinzip das<br />

gesamte Dreieck von Bildung, Forschung und Innovationen bewältigen kann.<br />

Auf diesem neuen und wegweisenden Hintergrund ist nicht verständlich, warum der<br />

Kommissionsvorschlag keine ausreichende Klarstellung bezüglich der institutionellen<br />

Ausgestaltung der KICs enthält. Zwar werden die Verbindungen zwischen dem Central<br />

Core und den KICs schlüssig dargelegt, aber die KICs bleiben „black boxes“ und folglich<br />

auch die Beziehungen zwischen den KICs und ihren Partnern. Eine weitgehend freie Wahl<br />

der Organisationsform läuft die Gefahr, dass einige Partner zu einem überhöhten Beitrag<br />

zu den KICs gedrängt werden (z.B. Arbeitsgruppen der wissenschaftlichen Einrichtungen)<br />

und <strong>and</strong>ere Partner bei der Nutzung kaum zum Zuge kommen (z.B. KMU).<br />

Darüber hinaus kann es im Entwicklungsverlauf eines KIC zu einem Übergewicht eines der<br />

Elemente im Dreieck von Bildung, Forschung und Innovation kommen, das vom Governing<br />

Board nur schwer zu korrigieren ist. Die angestrebte weitgehende Autonomie der KICs<br />

(S.28) sollte durch nähere Präzisierungen der Rahmenbedingungen der KICs abgesichert<br />

werden. Es ist nicht zu erwarten, dass dadurch die Bereitschaft einer bottom-up<br />

Entwicklung von Partnerschaften gehemmt wird, sondern das Umgekehrte ist viel wahrscheinlicher.<br />

3. RECHTSBASIS FÜR DAS EIT<br />

Der Vorschlag der Kommission weist trotz der Definitionen (S.14 und 17) eine Reihe von<br />

Ungereimtheiten bei der Verwendung des Begriffes EIT auf. An verschiedenen Stellen wird<br />

nicht ersichtlich, was vom Central Core und den KICs entschieden wird (z.B.<br />

Berufungskommissionen, Studierendenauswahl) und welche Entscheidungen in die ausschließlichen<br />

Kompetenzen der KICs fallen.<br />

Die ausführlichen Darlegungen zur Ausgestaltung des Central Core, die in der vorgeschlagenen<br />

Form akzeptiert werden können, stehen somit in deutlichen Kontrast zu den<br />

Ausführungen zu den KICs, deren Arbeiten über den Erfolg des EIT entscheiden. Trotz<br />

einer möglichst großen Freiheit bei der Ausgestaltung der KICs sollten zur effektiven<br />

Kooperation mit den Partnern und den KICs unterein<strong>and</strong>er beispielsweise einige<br />

Rahmenvorgaben seitens des Governing Board abgeklärt werden:<br />

• Soll für die KICs eine eigene Trägergesellschaft gegründet werden und soll sie öffentlichrechtlich<br />

oder privatrechtlich sein?<br />

• Welche Art von Rechnungslegung soll erfolgen: Soll ein kaufmännisches Rechnungswesen<br />

zur Vollkostenrechnung eingerichtet werden?<br />

• Werden die Arbeitsverträge für das Personal für eingeworbene Drittmittel mit den KICs<br />

abgeschlossen und nach welchen tariflichen Regelungen?<br />

• Sollen die KICs Elemente einer Universitätsorganisation (z.B. Studienordnungen,<br />

Zulassung von Studierenden) selbst festlegen oder nur gemeinsam mit <strong>and</strong>eren<br />

Universitäten bzw. dem Central Core?<br />

• Werden eventuell erwirtschaftete Überschüsse dem jeweiligen KIC zur Weiterentwicklung<br />

des Arbeitsprogramms belassen oder müssen sie dem Central Core abgeführt werden?<br />

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