29.08.2013 Aufrufe

200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1100 Kombination<br />

1100.1 <strong>Gemeinsame</strong> <strong>Bestimmungen</strong><br />

Auf der Grundlage der Artikel <strong>201</strong>.6.2 und <strong>201</strong>.6.9 können alpine<br />

Kombinationswettkämpfe nach den speziellen technischen <strong>Bestimmungen</strong><br />

der <strong>Wettkämpfe</strong> und durch die <strong>FIS</strong> genehmigte Sonderbestimmungen<br />

durchgeführt werden.<br />

1100.2 Die Durchführung dieser Kombinationsrennen ist auf <strong>alle</strong>n Ebenen<br />

zulässig. Soweit <strong>für</strong> die Durchführung besondere Regeln gelten (z.B.<br />

WSC, OWG, Cups) sind diese Regeln als Ergänzung zu dieser IWO<br />

anzuwenden.<br />

1100.3 Für die Durchführung von Kombinationswettkämpfen kommen<br />

folgende Modelle in Frage:<br />

- Super Kombination<br />

- Klassische Kombination<br />

- Sonderformen der Kombination<br />

1100.4 Kombinierte <strong>Wettkämpfe</strong> können als Einzel- oder Teambewerbe<br />

durchgeführt werden.<br />

1100.5 Die dem <strong>Wettkämpfe</strong>r <strong>für</strong> den ersten Bewerb bzw. Lauf zugeteilte<br />

Startnummer behält dieser bis zur Beendigung des<br />

Kombinationswettkampfes.<br />

1100.6 Eine Wertung <strong>für</strong> einen Kombinationswettkampf ist nur dann zulässig,<br />

wenn der <strong>Wettkämpfe</strong>r <strong>alle</strong> Bewerbe bzw. Läufe absolviert hat und in der<br />

jeweiligen Zwischenergebnisliste gewertet worden ist.<br />

1100.7 Die Ergebnisse von Kombinationswettkämpfen sind aus den Rennzeiten<br />

der einzelnen Bewerbe bzw. Läufe zu berechnen. Sonderformen von<br />

Kombinationswettkämpfen (Art. 1103) können gemäss anderen Regeln<br />

berechnet werden.<br />

1100.8 Das Organisationskomitee muss in der Ausschreibung bestimmen, wie<br />

viele <strong>Wettkämpfe</strong>r im zweiten oder jeden weiteren Bewerb bzw. Lauf<br />

startberechtigt sind. Die Jury kann diese Anzahl ändern.<br />

1100.9 Die Startreihenfolge, sofern es sich nicht um einen Wettbewerb auf<br />

Qualifikationsbasis handelt, wird durch die Startordnung <strong>für</strong> jeden<br />

Spezialbewerb gemäss Art. 621 bestimmt. Für Sonderformen der<br />

Kombination siehe Art. 1103.2.<br />

1100.10 Für die bereits gefahrenen Bewerbe bzw. Läufe dürfen nur<br />

Zwischenergebnisse veröffentlicht werden. Das Endergebnis wird nach<br />

Beendigung <strong>alle</strong>r Bewerbe bzw. Läufe publiziert.<br />

1100.11 Die Reihenfolge der durchzuführenden Bewerbe bzw. Läufe bestimmt<br />

grundsätzlich der Organisator, diese muss in der Ausschreibung ersichtlich<br />

sein. Änderungen der Reihenfolge sind durch Jurybeschluss möglich.<br />

111

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!