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200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

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603.2 Ernennung<br />

603.2.1 Für Olympische Winterspiele, <strong>FIS</strong> Ski Weltmeisterschaften und Weltcup<br />

erfolgt die Ernennung nach Prüfung des Chef Renndirektors.<br />

603.2.2 Für Europacup <strong>Wettkämpfe</strong> ernennt der EC-Koordinator die Kurssetzer.<br />

603.2.3 Für <strong>alle</strong> anderen im <strong>FIS</strong> Kalender aufgeführten <strong>Wettkämpfe</strong> erfolgt die<br />

Ernennung durch die Jury. Bei <strong>Wettkämpfe</strong>n in zwei Durchgängen ist je<br />

eine Strecke von einem Kurssetzer auszuflaggen.<br />

Einer der beiden Kurssetzer kann vom Organisator bestimmt werden.<br />

603.3 Überwachung der Kurssetzer<br />

603.3.1 Die Tätigkeit der Kurssetzer wird durch die Jury überwacht.<br />

603.4 Organisation des Einsatzes<br />

Für Olympische Winterspiele, <strong>FIS</strong> Ski Weltmeisterschaften und Weltcup<br />

Rennen wird der Einsatz der ernannten Kurssetzer durch den Chef<br />

Renndirektor geregelt. Für EC Rennen wird der Einsatz der ernannten<br />

Kurssetzer durch den EC Koordinator geregelt. Für <strong>alle</strong> übrigen Rennen<br />

wird der Einsatz durch die Jury geregelt.<br />

603.5 Ersetzung der Kurssetzer<br />

603.5.1 Bei Olympischen Winterspielen und <strong>FIS</strong> Ski Weltmeisterschaften ernennt<br />

der Chef Renndirektor umgehend einen Ersatz Kurssetzer. Details davon<br />

werden vom <strong>FIS</strong> Büro publiziert.<br />

603.5.2 Bei <strong>alle</strong>n anderen im <strong>FIS</strong> Kalender aufgeführten <strong>Wettkämpfe</strong>n bestimmt<br />

die Jury einen Ersatzkurssetzer.<br />

603.5.3 Der Ersatzkurssetzer sollte die gleichen Voraussetzungen wie der<br />

verhinderte Kurssetzer erbringen.<br />

603.6 Rechte des Kurssetzers<br />

603.6.1 Vorschlagsrecht hinsichtlich der Vornahme von Änderungen am<br />

Wettkampfgelände und der Sicherheitsvorkehrungen,<br />

603.6.2 Verfügbarkeit einer entsprechenden Anzahl von Hilfskräften beim Setzen<br />

des Kurses, damit er sich ausschliesslich auf das Kurssetzen<br />

konzentrieren kann,<br />

603.6.3 Bereitstellung des nötigen Materials durch den Materialchef<br />

603.6.4 Anspruch auf umgehende Komplettierung des Wettkampfkurses<br />

603.7 Pflichten des Kurssetzers<br />

603.7.1 Damit der Kurs entsprechend dem Gelände, der Schneelage und dem<br />

Können der sich am Start befindenden <strong>Wettkämpfe</strong>r gesetzt werden kann,<br />

führt der Kurssetzer eine Vorbesichtigung des Wettkampfgeländes in<br />

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