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200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

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614.3 Besichtigung<br />

614.3.1 Jury Besichtigung<br />

Die Jury besichtigt am Renntag die Rennstrecke und muss das <strong>FIS</strong><br />

Tagesprogramm festlegen. Mannschaftsführer können die Jury begleiten.<br />

614.3.2 Besichtigung durch <strong>Wettkämpfe</strong>r<br />

Die Besichtigung durch die <strong>Wettkämpfe</strong>r wird nach der Jury- Besichtigung<br />

abgehalten und nachdem die Jury die Strecke freigegeben hat. Die<br />

Besichtigung verläuft normalerweise von oben nach unten. Ab dem<br />

Zeitpunkt der Besichtigung durch die <strong>Wettkämpfe</strong>r muss sich die Strecke<br />

in rennmässigem Zustand befinden und die <strong>Wettkämpfe</strong>r dürfen dabei<br />

nicht durch Arbeiter oder Helfer auf der Strecke behindert werden. Die<br />

<strong>Wettkämpfe</strong>r dürfen sich die Kurssetzung durch entweder langsames<br />

Skifahren am Rande des Kurses, oder durch Seitrutschen durch die Tore<br />

besichtigen. Es ist verboten, durch die Tore durch zu fahren oder<br />

Übungsschwünge par<strong>alle</strong>l zu den vorgegebenen Toren zu machen. Die<br />

<strong>Wettkämpfe</strong>r müssen ihre Startnummern tragen. Abgesteckte (durch<br />

Stangen oder Banner) oder blockierte Streckenabschnitte oder Tore<br />

müssen respektiert werden. Nach Ablauf der Besichtigungszeit müssen<br />

sich <strong>alle</strong> <strong>Wettkämpfe</strong>r ausserhalb der Rennstrecke befinden. Sie haben<br />

nicht das Recht, die Strecke zu Fuss (ohne Ski) zu betreten.<br />

614.3.3 Jury Entscheide<br />

Die Zeit und die Dauer der Besichtigung durch die Wettkämper wird durch<br />

die Jury bestimmt und an der Mannschaftsführersitzung bekannt gegeben.<br />

Falls notwendig (ggf. wegen speziellen Wetterverhältnissen) kann die Jury<br />

über eine spezielle Methode der Besichtigung durch die <strong>Wettkämpfe</strong>r<br />

entscheiden.<br />

615 Das Ziel<br />

615.1 Der Zielraum<br />

615.1.1 Der Zielraum befindet sich in gut sichtbarer Lage, ist angemessen breit<br />

und lang angelegt und muss eine sanft auslaufende Zielausfahrt<br />

aufweisen.<br />

615.1.2 Bei der Kurssetzung ist darauf zu achten, dass die <strong>Wettkämpfe</strong>r durch<br />

eine möglichst natürliche und dem Gelände angepasste Linienführung<br />

über die Ziellinie gelenkt werden.<br />

615.1.3 Der Zielraum ist abzusperren. Jedes Betreten des Zielraumes durch<br />

unbefugte Personen ist nicht gestattet.<br />

615.1.4 Zielanlagen und Absperrung sollen so gestalten oder durch geeignete<br />

Schutzmassnahmen abgesichert werden.<br />

615.1.5 Der Organisator muss mit einer gut sichtbaren roten Linie einen "inneren<br />

Zielraum" abgrenzen, und da<strong>für</strong> zu sorgen, dass der <strong>Wettkämpfe</strong>r diesen<br />

auf Ski erreichen kann.<br />

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