200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
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614.3 Besichtigung<br />
614.3.1 Jury Besichtigung<br />
Die Jury besichtigt am Renntag die Rennstrecke und muss das <strong>FIS</strong><br />
Tagesprogramm festlegen. Mannschaftsführer können die Jury begleiten.<br />
614.3.2 Besichtigung durch <strong>Wettkämpfe</strong>r<br />
Die Besichtigung durch die <strong>Wettkämpfe</strong>r wird nach der Jury- Besichtigung<br />
abgehalten und nachdem die Jury die Strecke freigegeben hat. Die<br />
Besichtigung verläuft normalerweise von oben nach unten. Ab dem<br />
Zeitpunkt der Besichtigung durch die <strong>Wettkämpfe</strong>r muss sich die Strecke<br />
in rennmässigem Zustand befinden und die <strong>Wettkämpfe</strong>r dürfen dabei<br />
nicht durch Arbeiter oder Helfer auf der Strecke behindert werden. Die<br />
<strong>Wettkämpfe</strong>r dürfen sich die Kurssetzung durch entweder langsames<br />
Skifahren am Rande des Kurses, oder durch Seitrutschen durch die Tore<br />
besichtigen. Es ist verboten, durch die Tore durch zu fahren oder<br />
Übungsschwünge par<strong>alle</strong>l zu den vorgegebenen Toren zu machen. Die<br />
<strong>Wettkämpfe</strong>r müssen ihre Startnummern tragen. Abgesteckte (durch<br />
Stangen oder Banner) oder blockierte Streckenabschnitte oder Tore<br />
müssen respektiert werden. Nach Ablauf der Besichtigungszeit müssen<br />
sich <strong>alle</strong> <strong>Wettkämpfe</strong>r ausserhalb der Rennstrecke befinden. Sie haben<br />
nicht das Recht, die Strecke zu Fuss (ohne Ski) zu betreten.<br />
614.3.3 Jury Entscheide<br />
Die Zeit und die Dauer der Besichtigung durch die Wettkämper wird durch<br />
die Jury bestimmt und an der Mannschaftsführersitzung bekannt gegeben.<br />
Falls notwendig (ggf. wegen speziellen Wetterverhältnissen) kann die Jury<br />
über eine spezielle Methode der Besichtigung durch die <strong>Wettkämpfe</strong>r<br />
entscheiden.<br />
615 Das Ziel<br />
615.1 Der Zielraum<br />
615.1.1 Der Zielraum befindet sich in gut sichtbarer Lage, ist angemessen breit<br />
und lang angelegt und muss eine sanft auslaufende Zielausfahrt<br />
aufweisen.<br />
615.1.2 Bei der Kurssetzung ist darauf zu achten, dass die <strong>Wettkämpfe</strong>r durch<br />
eine möglichst natürliche und dem Gelände angepasste Linienführung<br />
über die Ziellinie gelenkt werden.<br />
615.1.3 Der Zielraum ist abzusperren. Jedes Betreten des Zielraumes durch<br />
unbefugte Personen ist nicht gestattet.<br />
615.1.4 Zielanlagen und Absperrung sollen so gestalten oder durch geeignete<br />
Schutzmassnahmen abgesichert werden.<br />
615.1.5 Der Organisator muss mit einer gut sichtbaren roten Linie einen "inneren<br />
Zielraum" abgrenzen, und da<strong>für</strong> zu sorgen, dass der <strong>Wettkämpfe</strong>r diesen<br />
auf Ski erreichen kann.<br />
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