200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
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215.5 Mit der Anmeldung eines <strong>Wettkämpfe</strong>rs durch den Nationalen Skiverband<br />
entsteht auf der Grundlage der abgegebenen Lizenzerklärung samt<br />
Athletenerklärung ein Vertragsverhältnis nur zwischen <strong>Wettkämpfe</strong>r und<br />
Organisation<br />
216 Mannschaftsführersitzungen<br />
216.1 Zeit und Ort der ersten Mannschaftsführersitzung und der Auslosung muss<br />
im Programm angegeben werden. Die Einladungen <strong>für</strong> <strong>alle</strong> weiteren<br />
Sitzungen sind den Mannschaftsführern an der ersten Sitzung<br />
bekanntzugeben. Ad-hoc-Zusammenkünfte sind so bald als möglich<br />
anzukündigen.<br />
216.2 Für die Meinungsbildung bei den Mannschaftsführersitzungen ist eine<br />
Stellvertretung durch einen Vertreter einer anderen Nation nicht gestattet.<br />
216.3 Die Mannschaftsführer und Trainer sind vom Organisator gemäss Quoten<br />
zu akkreditieren.<br />
216.4 Die Mannschaftsführer und Trainer müssen die Vorschriften der IWO und<br />
die Beschlüsse der Jury befolgen und sich korrekt und sportlich verhalten.<br />
217 Auslosung<br />
217.1 Die Startreihenfolge der <strong>Wettkämpfe</strong>r wird <strong>für</strong> jeden Wettbewerb und jede<br />
Disziplin nach eigener Formel durch Auslosung oder/und Punkte<br />
bestimmt.<br />
217.2 Die von einem Nationalen Skiverband angemeldeten <strong>Wettkämpfe</strong>r werden<br />
nur unter der Voraussetzung ausgelost, dass die Anmeldungen in der vom<br />
Organisator vorgesehenen Frist schriftlich eingegangen sind.<br />
217.3 Wenn ein <strong>Wettkämpfe</strong>r bei der Mannschaftsführersitzung nicht durch einen<br />
Trainer oder Mannschaftsführer vertreten ist, muss die Teilnahme, um<br />
ausgelost zu werden, bis zum Beginn der Sitzung durch Telefon,<br />
Telegramm, E-Mail oder Telefax dem Organisator bestätigt werden.<br />
217.4 Wenn ein bei der Auslosung bestätigter <strong>Wettkämpfe</strong>r beim Wettbewerb<br />
nicht anwesend ist, muss der TD in seinem Bericht den oder die<br />
<strong>Wettkämpfe</strong>r melden, wenn möglich mit der Begründung der Abwesenheit.<br />
217.5 Zur Auslosung sind Vertreter <strong>alle</strong>r teilnehmenden Nationen einzuladen.<br />
217.6 Wenn ein Wettbewerb um mindestens einen Tag verschoben wird, muss<br />
die Auslosung neu durchgeführt werden.<br />
218 Veröffentlichung der Resultate<br />
218.1 Die inoffiziellen und offiziellen Ranglisten werden gemäss den<br />
Reglementen der einzelnen Disziplinen veröffentlicht.<br />
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