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200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

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215.5 Mit der Anmeldung eines <strong>Wettkämpfe</strong>rs durch den Nationalen Skiverband<br />

entsteht auf der Grundlage der abgegebenen Lizenzerklärung samt<br />

Athletenerklärung ein Vertragsverhältnis nur zwischen <strong>Wettkämpfe</strong>r und<br />

Organisation<br />

216 Mannschaftsführersitzungen<br />

216.1 Zeit und Ort der ersten Mannschaftsführersitzung und der Auslosung muss<br />

im Programm angegeben werden. Die Einladungen <strong>für</strong> <strong>alle</strong> weiteren<br />

Sitzungen sind den Mannschaftsführern an der ersten Sitzung<br />

bekanntzugeben. Ad-hoc-Zusammenkünfte sind so bald als möglich<br />

anzukündigen.<br />

216.2 Für die Meinungsbildung bei den Mannschaftsführersitzungen ist eine<br />

Stellvertretung durch einen Vertreter einer anderen Nation nicht gestattet.<br />

216.3 Die Mannschaftsführer und Trainer sind vom Organisator gemäss Quoten<br />

zu akkreditieren.<br />

216.4 Die Mannschaftsführer und Trainer müssen die Vorschriften der IWO und<br />

die Beschlüsse der Jury befolgen und sich korrekt und sportlich verhalten.<br />

217 Auslosung<br />

217.1 Die Startreihenfolge der <strong>Wettkämpfe</strong>r wird <strong>für</strong> jeden Wettbewerb und jede<br />

Disziplin nach eigener Formel durch Auslosung oder/und Punkte<br />

bestimmt.<br />

217.2 Die von einem Nationalen Skiverband angemeldeten <strong>Wettkämpfe</strong>r werden<br />

nur unter der Voraussetzung ausgelost, dass die Anmeldungen in der vom<br />

Organisator vorgesehenen Frist schriftlich eingegangen sind.<br />

217.3 Wenn ein <strong>Wettkämpfe</strong>r bei der Mannschaftsführersitzung nicht durch einen<br />

Trainer oder Mannschaftsführer vertreten ist, muss die Teilnahme, um<br />

ausgelost zu werden, bis zum Beginn der Sitzung durch Telefon,<br />

Telegramm, E-Mail oder Telefax dem Organisator bestätigt werden.<br />

217.4 Wenn ein bei der Auslosung bestätigter <strong>Wettkämpfe</strong>r beim Wettbewerb<br />

nicht anwesend ist, muss der TD in seinem Bericht den oder die<br />

<strong>Wettkämpfe</strong>r melden, wenn möglich mit der Begründung der Abwesenheit.<br />

217.5 Zur Auslosung sind Vertreter <strong>alle</strong>r teilnehmenden Nationen einzuladen.<br />

217.6 Wenn ein Wettbewerb um mindestens einen Tag verschoben wird, muss<br />

die Auslosung neu durchgeführt werden.<br />

218 Veröffentlichung der Resultate<br />

218.1 Die inoffiziellen und offiziellen Ranglisten werden gemäss den<br />

Reglementen der einzelnen Disziplinen veröffentlicht.<br />

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