200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
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Ausserdem werden die beantragten sonstigen Beweismittel wie z.B.<br />
Videoaufzeichnungen, Filme und Fotos geprüft.<br />
646.3 Beim Entscheid über einen Protest sind nur die Mitglieder der Jury<br />
anwesend.<br />
Den Vorsitz der Verhandlung führt der Technische Delegierte. Über die<br />
Verhandlungen wird ein Protokoll erstellt, das von <strong>alle</strong>n Mitgliedern der<br />
Jury zu unterzeichnen ist. Für den Entscheid ist die Zustimmung der<br />
Mehrheit sämtlicher Stimmberechtigten, nicht nur die der anwesenden<br />
Mitglieder der Jury notwendig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die<br />
Stimme des TDs. Es herrscht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung.<br />
Die <strong>Bestimmungen</strong>, die dem Entscheid zugrundegelegt werden, sind so<br />
anzuwenden und so auszulegen, dass dem Sinne eines sportlich fairen<br />
Verfahrens unter besonderer Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der<br />
Disziplin entsprochen wird.<br />
646.4 Der Entscheid ist sofort nach der Abstimmung am offiziellen Anschlagbrett<br />
zu veröffentlichen, wobei der Zeitpunkt des Anschlages anzugeben ist.<br />
647 Rechtsmittel<br />
647.1 Die Beschwerde<br />
647.1.1 Diese ist zulässig<br />
- gegen Entscheide der Jury in Bezug auf Geldbussen gemäss Art.<br />
224.11224.1.1<br />
- gegen den Entscheid der Jury auf Abbruch eines Wettkampfes (Art.<br />
625),<br />
- gegen Empfehlung der Jury dass ein abgebrochener Wettkampf <strong>für</strong> <strong>FIS</strong><br />
Punkte berücksichtigt werden soll<br />
- gegen die offiziellen Ranglisten. Diese hat sich ausschliesslich auf<br />
einen offensichtlichen und nachzuweisenden Berechnungsfehler zu<br />
richten.<br />
647.1.2 Beschwerden sind bei der <strong>FIS</strong> einzureichen.<br />
647.1.3 Fristen<br />
647.1.3.1 Gegen Entscheidungen der Wettkampfjury kann bei der entsprechenden<br />
Berschwerde Kommission innerhalb von 48 Stunden Berufung erhoben<br />
werden.<br />
647.1.3.2 Die offizielle Rangliste kann durch Berufung an den Vorstand über das <strong>FIS</strong><br />
Büro innerhalb von 30 Tagen in Angelegenheiten, die nicht in die<br />
Zuständigkeit der Jury f<strong>alle</strong>n, bekämpft werden.<br />
647.1.4 Zum Entscheid über Beschwerden sind zuständig:<br />
- die Beschwerdekommission<br />
- das <strong>FIS</strong> Gericht.<br />
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