29.08.2013 Aufrufe

200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ausserdem werden die beantragten sonstigen Beweismittel wie z.B.<br />

Videoaufzeichnungen, Filme und Fotos geprüft.<br />

646.3 Beim Entscheid über einen Protest sind nur die Mitglieder der Jury<br />

anwesend.<br />

Den Vorsitz der Verhandlung führt der Technische Delegierte. Über die<br />

Verhandlungen wird ein Protokoll erstellt, das von <strong>alle</strong>n Mitgliedern der<br />

Jury zu unterzeichnen ist. Für den Entscheid ist die Zustimmung der<br />

Mehrheit sämtlicher Stimmberechtigten, nicht nur die der anwesenden<br />

Mitglieder der Jury notwendig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die<br />

Stimme des TDs. Es herrscht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung.<br />

Die <strong>Bestimmungen</strong>, die dem Entscheid zugrundegelegt werden, sind so<br />

anzuwenden und so auszulegen, dass dem Sinne eines sportlich fairen<br />

Verfahrens unter besonderer Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der<br />

Disziplin entsprochen wird.<br />

646.4 Der Entscheid ist sofort nach der Abstimmung am offiziellen Anschlagbrett<br />

zu veröffentlichen, wobei der Zeitpunkt des Anschlages anzugeben ist.<br />

647 Rechtsmittel<br />

647.1 Die Beschwerde<br />

647.1.1 Diese ist zulässig<br />

- gegen Entscheide der Jury in Bezug auf Geldbussen gemäss Art.<br />

224.11224.1.1<br />

- gegen den Entscheid der Jury auf Abbruch eines Wettkampfes (Art.<br />

625),<br />

- gegen Empfehlung der Jury dass ein abgebrochener Wettkampf <strong>für</strong> <strong>FIS</strong><br />

Punkte berücksichtigt werden soll<br />

- gegen die offiziellen Ranglisten. Diese hat sich ausschliesslich auf<br />

einen offensichtlichen und nachzuweisenden Berechnungsfehler zu<br />

richten.<br />

647.1.2 Beschwerden sind bei der <strong>FIS</strong> einzureichen.<br />

647.1.3 Fristen<br />

647.1.3.1 Gegen Entscheidungen der Wettkampfjury kann bei der entsprechenden<br />

Berschwerde Kommission innerhalb von 48 Stunden Berufung erhoben<br />

werden.<br />

647.1.3.2 Die offizielle Rangliste kann durch Berufung an den Vorstand über das <strong>FIS</strong><br />

Büro innerhalb von 30 Tagen in Angelegenheiten, die nicht in die<br />

Zuständigkeit der Jury f<strong>alle</strong>n, bekämpft werden.<br />

647.1.4 Zum Entscheid über Beschwerden sind zuständig:<br />

- die Beschwerdekommission<br />

- das <strong>FIS</strong> Gericht.<br />

79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!