200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
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211.3 Organisatoren, welche <strong>Wettkämpfe</strong> <strong>für</strong> nicht gemäss Art. 203 - 204<br />
qualifizierte Teilnehmer organisieren, ist als Verletzung der Internationalen<br />
Skiwettkampfregeln zu beurteilen. Der <strong>FIS</strong> Vorstand hat gegen einen<br />
solchen Organisator entsprechende Massnahmen zu verhängen.<br />
212 Versicherung<br />
212.1 Der Organisator muss <strong>für</strong> <strong>alle</strong> Mitglieder des Organisationskomitees eine<br />
Haftpflichtversicherung abschliessen. Die <strong>FIS</strong> ihrerseits deckt ihre<br />
Angestellten und entsandten Funktionäre, die nicht dem<br />
Organisationskomitee angehören (z.B. Ausrüstungskontrolleur, Medical<br />
Supervisor, etc.), während deren Einsätzen <strong>für</strong> die <strong>FIS</strong> mit einer<br />
Haftpflichtversicherung.<br />
212.2 Der Organisator muss vor dem ersten Trainingstag bzw. Wettbewerb im<br />
Besitz eines von einem anerkannten Versicherungsunternehmen<br />
ausgestellten Deckungsbriefes sein. Er muss diesen dem Technischen<br />
Delegierten vorweisen können. Für die Mitglieder des<br />
Organisationskomitees und das Komitee selbst ist ein Haftpflichtrisiko zu<br />
versichern. Die Deckungssumme beträgt mindestens CHF 1 Mio., wobei<br />
empfohlen wird, dass diese Summe mindestens CHF 3 Mio. beträgt.<br />
Dieser Betrag kann durch einen Entscheid des <strong>FIS</strong> Vorstandes (Weltcup<br />
usw.) erhöht werden. Darüber hinaus muss die Police ausdrücklich einen<br />
Haftpflichtversicherungsanspruch jeder akkreditierten Person,<br />
einschliesslich <strong>Wettkämpfe</strong>r,Athleten, gegen andere Teilnehmer,<br />
einschliesslich aber nicht beschränkt auf Funktionäre, Streckenarbeiter,<br />
Trainer, etc. umfassen.<br />
212.3 Der Organisator respektive dessen Nationaler Skiverband kann, bei<br />
Fehlen einer entsprechenden Versicherungsdeckung den <strong>FIS</strong><br />
Versicherungsmakler anfragen (auf Kosten des Organisators) die Deckung<br />
<strong>für</strong> die Veranstaltung anzuordnen.<br />
212.4 Alle <strong>Wettkämpfe</strong>r, die an <strong>FIS</strong> Bewerben teilnehmen, müssen über eine<br />
ausreichende Unfallversicherung verfügen, durch die in angemessenem<br />
Ausmass Unfall-, Berge- und Transportkosten unter Einschluss des<br />
Rennrisikos gedeckt sind. Die Nationalen Skiverbände sind <strong>für</strong> den<br />
entsprechenden Versicherungsschutz der von ihnen gemeldeten und<br />
entsandten <strong>Wettkämpfe</strong>r verantwortlich.<br />
Die jeweilige Versicherungsdeckung müssen ein Nationaler Skiverband<br />
oder dessen <strong>Wettkämpfe</strong>r auf Verlangen der <strong>FIS</strong> oder eines ihrer Vertreter<br />
bzw. des jeweiligen Organisationskomitees jederzeit nachweisen können.<br />
213 Programm<br />
Für jeden im <strong>FIS</strong> Kalender aufgeführten Wettbewerb ist vom Organisator<br />
ein Programm herauszugeben, welches folgende Angaben zu enthalten<br />
hat:<br />
213.1 Bezeichnung, Tag und Ort der Veranstaltung zusammen mit Angaben über<br />
Lage der Wettkampforte und bestmögliche Erreichbarkeit,<br />
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