200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
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608.4 Beschränkung der <strong>Wettkämpfe</strong><br />
608.4.1 Ein <strong>Wettkämpfe</strong>r der U14 (K1) darf an nicht mehr als zwei internationalen<br />
alpinen Kinderskiwettkämpfen nicht im eigenen Land teilnehmen.<br />
608.4.2 Ein <strong>Wettkämpfe</strong>r der U16 (K2),K2, im ersten Jahr, darf an nicht mehr als<br />
drei internationalen alpinen Kinderskiwettkämpfen nicht im eigenen Land<br />
teilnehmen.<br />
608.4.3. Ein <strong>Wettkämpfe</strong>r der U16 (K2),K2, im zweiten Jahr, darf an nicht mehr als<br />
vier internationalen alpinen Kinderskiwettkämpfen nicht im eigenen Land<br />
teilnehmen.<br />
608.4.4 Für die Athleten der südlichen Hemisphäre gelten folgende Ausnahmen:<br />
<strong>Wettkämpfe</strong>r der U14 (K1) dürfen an nicht mehr als vier, <strong>Wettkämpfe</strong>r der<br />
U16 (K2) dürfen an nicht mehr als acht <strong>Wettkämpfe</strong>n in der nördlichen<br />
Hemisphäre teilnehmen.<br />
608.4.5 Die Einhaltung dieser <strong>Bestimmungen</strong> sollten vom Alpinen Subkomitee <strong>für</strong><br />
Jugend und Kinder überwacht werden.<br />
608.5 Quotenregelung <strong>für</strong> Europa, USA und CAN<br />
608.5.1 Die maximale Quote pro Nation beträgt 4 <strong>für</strong> die U14 (K1) und 6 <strong>für</strong> die<br />
U16 (K2) der maximal 10 teilnahmeberechtigten Athleten pro Nation. Es<br />
dürfen nicht mehr als 4 Athleten des gleichen Geschlechts pro Kategorie<br />
angemeldet werden. Die Veranstalternation hat Anrecht auf die doppelte<br />
Quote, also maximal 20 Athleten.<br />
608.5.2 Unter normalen Umständen darf die Anzahl der <strong>Wettkämpfe</strong>r pro<br />
Kategorie und Geschlecht das Maximum von 140 nicht überschreiten.<br />
608.5.3 Gemäß dem Reglement der <strong>FIS</strong> Punkte darf die organisierende Nation<br />
mehr als die doppelte Quote an <strong>Wettkämpfe</strong>rn anmelden , sofern auch die<br />
eingeladenen Nationen höhere Quoten erhalten.<br />
608.5.4 Bei Kinderwettkämpfen, bei denen die Verastalternation die ihr zustehende<br />
Quote nicht erreicht, dürfen auch die übrigen Nationen die doppelte Quote<br />
anmelden, wenn sie von der Veranstalternation eingeladen werden.<br />
608.6 Gruppeneinteilung und Startreihenfolge<br />
608.6.1 In jeder Startgruppe wird jeder teilnehmenden Nation maximal ein<br />
Startplatz zugeteilt.<br />
608.6.2 Wenn Anmeldungen von mehr als 15 Nationen vorliegen, dann wird nach<br />
folgendem Kriterium vorgegangen.<br />
> 1. Gruppe: In der ersten Gruppe sind <strong>alle</strong> angemeldeten Nationen mit<br />
jeweils einem Athleten vertreten. Jede Nation erhält nur einen Startplatz.<br />
> 2.-3.-4. Gruppe: gleiches Kriterium wie bei Gruppe 1<br />
> Letze Gruppe: Die letzte Gruppe besteht aus den Athleten der doppelten<br />
Quote der Veranstalternation. Wenn die Anzahl der <strong>Wettkämpfe</strong>r die<br />
doppelte Quote überschreitet, wird eine separate Gruppe nach dem<br />
gesamten Starterfeld mit demselben Prinzip wie bei der 1. Gruppe<br />
ausgelost.<br />
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