200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
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220 Team Funktionäre, Trainer, Serviceleute, Ausrüster und<br />
Firmenvertreter<br />
Grundsätzlich finden gelten diese Regeln in <strong>alle</strong>n<strong>für</strong> <strong>alle</strong> Disziplinen<br />
Anwendung, wobei die Sonderregeln beachtet werden müssen., mit<br />
Berücksichtigung der Spezialbestimmungen.<br />
220.1 Das Organisationskomitee einer Veranstaltung muss den TD mit einer<br />
Liste von Personen Firmenvertretern, Ausrüstern und Serviceleuten<br />
ausstatten, die <strong>für</strong> den betreffenden Wettbewerb akkreditiert sind.<br />
220.2 Es ist sowohl den Firmenvertretern und Ausrüstern als auch den im<br />
Firmenservice tätigen Personen untersagt, innerhalb vom<br />
Wettkampfgelände Reklame zu machen oder deutlich sichtbare<br />
Firmenmarken auf Kleidern oder Ausrüstung zu tragen, die nicht dem Art.<br />
207 entsprechen.<br />
220.3 Team Funktionäre, Trainers,Akkreditiert sind Servicepersonen und<br />
Ausrüster, die von der <strong>FIS</strong> mit der offiziellen <strong>FIS</strong> Akkreditierung<br />
ausgestattet sind müssen in der betreffenden Veranstaltung eine Funktion<br />
ausüben. Es liegt im Ermessen des jeweiligen Organisators, weitere<br />
Firmenvertreter oder <strong>für</strong> sie wichtige Personen zu akkreditieren.<br />
220.4 Nur Personnen Alle akkreditierten Servicepersonen und Ausrüster, die<br />
entweder mit der offiziellen <strong>FIS</strong> Akkreditierung oder mit einem speziellen<br />
AkkreditierungAusweis <strong>für</strong> "Piste" oder "Schanze" vom Veranstalter<br />
ausgestattet sind, haben Zutritt zu den Pisten oder Schanzen (gemäss<br />
Sonderreglungspeziellen Regeln der Disziplinen).<br />
220.5 Die verschiedenen Akkreditierungsarten:<br />
220.5.1 Technische Delegierte, die Jury und die in Art 220.3 erwähnten Personen<br />
mit deutlich sichtbarem Ausweis, denen der Zutritt zu den Pisten oder<br />
Schanzen erlaubt ist.<br />
220.5.2 Servicepersonen, die in die Mannschaften aufgenommen sind. Diese<br />
haben Zutritt zu den Vorräumen zum Start und zum Serviceraum am Ziel.<br />
Sie haben jedoch keinen Zutritt zu den Pisten und Schanzen.<br />
220.5.3 Akkreditierung von Vertretern der Firmen die keine <strong>FIS</strong> Akkreditierung<br />
haben, nach Ermessen der Organisatoren, ohne Armbinde und ohne<br />
Zutritt <strong>für</strong> die Pisten und Vorräume.<br />
221 Medizinischen Dienste, Untersuchungen und Doping<br />
221.1 Die Nationalen Skiverbände sind <strong>für</strong> den renntauglichen<br />
Gesundheitszustand der angemeldeten <strong>Wettkämpfe</strong>r verantwortlich. Alle<br />
<strong>Wettkämpfe</strong>r beiden Geschlechts müssen sich einer umfassenden<br />
medizinischen Beurteilung ihres Gesundheitszustandes unterziehen.<br />
Diese Beurteilung ist innerhalb der Nation des <strong>Wettkämpfe</strong>r<br />
durchzuführen.<br />
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