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200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

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220 Team Funktionäre, Trainer, Serviceleute, Ausrüster und<br />

Firmenvertreter<br />

Grundsätzlich finden gelten diese Regeln in <strong>alle</strong>n<strong>für</strong> <strong>alle</strong> Disziplinen<br />

Anwendung, wobei die Sonderregeln beachtet werden müssen., mit<br />

Berücksichtigung der Spezialbestimmungen.<br />

220.1 Das Organisationskomitee einer Veranstaltung muss den TD mit einer<br />

Liste von Personen Firmenvertretern, Ausrüstern und Serviceleuten<br />

ausstatten, die <strong>für</strong> den betreffenden Wettbewerb akkreditiert sind.<br />

220.2 Es ist sowohl den Firmenvertretern und Ausrüstern als auch den im<br />

Firmenservice tätigen Personen untersagt, innerhalb vom<br />

Wettkampfgelände Reklame zu machen oder deutlich sichtbare<br />

Firmenmarken auf Kleidern oder Ausrüstung zu tragen, die nicht dem Art.<br />

207 entsprechen.<br />

220.3 Team Funktionäre, Trainers,Akkreditiert sind Servicepersonen und<br />

Ausrüster, die von der <strong>FIS</strong> mit der offiziellen <strong>FIS</strong> Akkreditierung<br />

ausgestattet sind müssen in der betreffenden Veranstaltung eine Funktion<br />

ausüben. Es liegt im Ermessen des jeweiligen Organisators, weitere<br />

Firmenvertreter oder <strong>für</strong> sie wichtige Personen zu akkreditieren.<br />

220.4 Nur Personnen Alle akkreditierten Servicepersonen und Ausrüster, die<br />

entweder mit der offiziellen <strong>FIS</strong> Akkreditierung oder mit einem speziellen<br />

AkkreditierungAusweis <strong>für</strong> "Piste" oder "Schanze" vom Veranstalter<br />

ausgestattet sind, haben Zutritt zu den Pisten oder Schanzen (gemäss<br />

Sonderreglungspeziellen Regeln der Disziplinen).<br />

220.5 Die verschiedenen Akkreditierungsarten:<br />

220.5.1 Technische Delegierte, die Jury und die in Art 220.3 erwähnten Personen<br />

mit deutlich sichtbarem Ausweis, denen der Zutritt zu den Pisten oder<br />

Schanzen erlaubt ist.<br />

220.5.2 Servicepersonen, die in die Mannschaften aufgenommen sind. Diese<br />

haben Zutritt zu den Vorräumen zum Start und zum Serviceraum am Ziel.<br />

Sie haben jedoch keinen Zutritt zu den Pisten und Schanzen.<br />

220.5.3 Akkreditierung von Vertretern der Firmen die keine <strong>FIS</strong> Akkreditierung<br />

haben, nach Ermessen der Organisatoren, ohne Armbinde und ohne<br />

Zutritt <strong>für</strong> die Pisten und Vorräume.<br />

221 Medizinischen Dienste, Untersuchungen und Doping<br />

221.1 Die Nationalen Skiverbände sind <strong>für</strong> den renntauglichen<br />

Gesundheitszustand der angemeldeten <strong>Wettkämpfe</strong>r verantwortlich. Alle<br />

<strong>Wettkämpfe</strong>r beiden Geschlechts müssen sich einer umfassenden<br />

medizinischen Beurteilung ihres Gesundheitszustandes unterziehen.<br />

Diese Beurteilung ist innerhalb der Nation des <strong>Wettkämpfe</strong>r<br />

durchzuführen.<br />

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