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200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

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704.8 Training mit Zeitmessung<br />

704.8.1 Während mindestens einem der zwei letzten Trainingstage muss die<br />

Zeitmessung gewährleistet sein.<br />

704.8.2 Die, <strong>für</strong> die verschiedenen Trainingsfahrten eines Tages ermittelten Zeiten<br />

müssen durch die Herausgabe von Trainingsranglisten oder durch<br />

Lautsprecher bekanntgegeben werden. Die Anzeigetafel kann in Betrieb<br />

gesetzt werden. Den Mannschaftsführern müssen jedoch in jedem Fall die<br />

Trainingszeiten spätestens bei der Mannschaftsführersitzung<br />

bekanntgegeben werden.<br />

704.8.3 Ein <strong>Wettkämpfe</strong>r muss mindestens an einer Trainingsfahrt mit<br />

Zeitmessung teilnehmen.<br />

704.8.4 Im F<strong>alle</strong> eines Sturzes, eines Anhaltens oder bei Überholung während<br />

einer Trainingsfahrt, muss sich der <strong>Wettkämpfe</strong>r vom Fahrlinienbereich<br />

entfernen. Eine Fortsetzung der Abfahrt während des laufenden Trainings<br />

ist nicht gestattet. Er darf sich jedoch dem Pistenrand entlang ans Ziel<br />

bewegen.<br />

704.8.5 Im F<strong>alle</strong> von Witterungsänderungen (Schneefall usw.) zwischen dem<br />

letzten Training und dem Wettbewerb kann am Tag des Wettkampfes <strong>für</strong><br />

die <strong>Wettkämpfe</strong>r eine Besichtigung der Piste in Begleitung der Mitglieder<br />

der Jury durchgeführt werden.<br />

704.8.6 Wenn immer möglich, ist ein Training zu denselben Zeiten wie den <strong>für</strong> den<br />

Wettbewerb selbst vorgesehenen durchzuführen.<br />

705 Gelbe Zonen<br />

705.1 Besichtigung<br />

Die Jury kann nach Bedarf <strong>für</strong> das Training und den Wettbewerb gelbe<br />

Zonen festlegen. Diese Zonen sind mit gelben oder gelb-schwarzen<br />

Fahnen auszurüsten, die durch Schwenken den nachfolgenden<br />

<strong>Wettkämpfe</strong>r auf diese aufmerksam machen. Diese Zonen müssen bereits<br />

bei der ersten Besichtigung festgelegt werden und sollen <strong>für</strong> den<br />

<strong>Wettkämpfe</strong>r erkennbar sein.<br />

705.2 Training<br />

Wird ein <strong>Wettkämpfe</strong>r im Training innerhalb der gelben Zone angehalten,<br />

hat er Anspruch auf eine Weiterfahrt ab Standort des Unterbruches.<br />

Sofern es organisatorisch und zeitmässig lösbar ist, kann das betreffende<br />

Mitglied der Jury auf Ersuchen des <strong>Wettkämpfe</strong>rs eine Wiederholung des<br />

Trainingslaufes erlauben. In diesem F<strong>alle</strong> liegt es in der Verantwortlichkeit<br />

des <strong>Wettkämpfe</strong>r, sich spätestens vor dem Start des letzten <strong>Wettkämpfe</strong>rs<br />

beim Startrichter zu melden. Tut er dies nicht, ist diese Erlaubnis<br />

erloschen.<br />

705.3 Wettkampf<br />

Wird ein <strong>Wettkämpfe</strong>r während des Wettkampfes angehalten, steht ihm<br />

ein Wiederholungslauf zu, sofern die Jury dies aus organisatorischer Sicht<br />

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