200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
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704.8 Training mit Zeitmessung<br />
704.8.1 Während mindestens einem der zwei letzten Trainingstage muss die<br />
Zeitmessung gewährleistet sein.<br />
704.8.2 Die, <strong>für</strong> die verschiedenen Trainingsfahrten eines Tages ermittelten Zeiten<br />
müssen durch die Herausgabe von Trainingsranglisten oder durch<br />
Lautsprecher bekanntgegeben werden. Die Anzeigetafel kann in Betrieb<br />
gesetzt werden. Den Mannschaftsführern müssen jedoch in jedem Fall die<br />
Trainingszeiten spätestens bei der Mannschaftsführersitzung<br />
bekanntgegeben werden.<br />
704.8.3 Ein <strong>Wettkämpfe</strong>r muss mindestens an einer Trainingsfahrt mit<br />
Zeitmessung teilnehmen.<br />
704.8.4 Im F<strong>alle</strong> eines Sturzes, eines Anhaltens oder bei Überholung während<br />
einer Trainingsfahrt, muss sich der <strong>Wettkämpfe</strong>r vom Fahrlinienbereich<br />
entfernen. Eine Fortsetzung der Abfahrt während des laufenden Trainings<br />
ist nicht gestattet. Er darf sich jedoch dem Pistenrand entlang ans Ziel<br />
bewegen.<br />
704.8.5 Im F<strong>alle</strong> von Witterungsänderungen (Schneefall usw.) zwischen dem<br />
letzten Training und dem Wettbewerb kann am Tag des Wettkampfes <strong>für</strong><br />
die <strong>Wettkämpfe</strong>r eine Besichtigung der Piste in Begleitung der Mitglieder<br />
der Jury durchgeführt werden.<br />
704.8.6 Wenn immer möglich, ist ein Training zu denselben Zeiten wie den <strong>für</strong> den<br />
Wettbewerb selbst vorgesehenen durchzuführen.<br />
705 Gelbe Zonen<br />
705.1 Besichtigung<br />
Die Jury kann nach Bedarf <strong>für</strong> das Training und den Wettbewerb gelbe<br />
Zonen festlegen. Diese Zonen sind mit gelben oder gelb-schwarzen<br />
Fahnen auszurüsten, die durch Schwenken den nachfolgenden<br />
<strong>Wettkämpfe</strong>r auf diese aufmerksam machen. Diese Zonen müssen bereits<br />
bei der ersten Besichtigung festgelegt werden und sollen <strong>für</strong> den<br />
<strong>Wettkämpfe</strong>r erkennbar sein.<br />
705.2 Training<br />
Wird ein <strong>Wettkämpfe</strong>r im Training innerhalb der gelben Zone angehalten,<br />
hat er Anspruch auf eine Weiterfahrt ab Standort des Unterbruches.<br />
Sofern es organisatorisch und zeitmässig lösbar ist, kann das betreffende<br />
Mitglied der Jury auf Ersuchen des <strong>Wettkämpfe</strong>rs eine Wiederholung des<br />
Trainingslaufes erlauben. In diesem F<strong>alle</strong> liegt es in der Verantwortlichkeit<br />
des <strong>Wettkämpfe</strong>r, sich spätestens vor dem Start des letzten <strong>Wettkämpfe</strong>rs<br />
beim Startrichter zu melden. Tut er dies nicht, ist diese Erlaubnis<br />
erloschen.<br />
705.3 Wettkampf<br />
Wird ein <strong>Wettkämpfe</strong>r während des Wettkampfes angehalten, steht ihm<br />
ein Wiederholungslauf zu, sofern die Jury dies aus organisatorischer Sicht<br />
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