200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
205.6.7 Stipendien<br />
205.7 Ein Nationaler Skiverband darf Fonds bilden, um künftige Ausbildung und<br />
Karriere eines <strong>Wettkämpfe</strong>rs nach seinem Rücktritt vom aktiven Skisport<br />
sicherzustellen.<br />
Der <strong>Wettkämpfe</strong>r hat keine Ansprüche an diesen Fonds, dessen Mittel nur<br />
nach Beurteilung seines Nationalen Skiverbandes verteilt werden können.<br />
205.8 Wetten auf Rennen<br />
Den <strong>Wettkämpfe</strong>rn, Trainern, Mannschafts- und technischen Offiziellen ist<br />
es untersagt, Wetten auf den Ausgang jener <strong>Wettkämpfe</strong>, an welchen sie<br />
beteiligt sind, abzuschließen.<br />
206 Förderung und Werbung<br />
206.1 Ein Nationaler Skiverband oder dessen Pool kann Verträge mit einer<br />
kommerziellen Firma oder Organisation abschliessen betreffend<br />
Förderung, Ausrüstung und Werbung, wenn die betreffende Firma oder<br />
Organisation von dem Nationalen Skiverband als offizieller Lieferant oder<br />
Förderer anerkannt ist.<br />
Die Herstellung und Vertreibung von Werbemitteln, auf welchen <strong>FIS</strong><br />
<strong>Wettkämpfe</strong>r gemeinsam mit Sportlern abgebildet oder genannt sind, die<br />
den Qualifikationsregeln der <strong>FIS</strong> oder des IOC nicht entsprechen, ist<br />
untersagt.<br />
Jede Art von Werbung mit/oder auf <strong>Wettkämpfe</strong>rn mit Alkohol- oder<br />
Nikotinprodukten sowie Drogen (Narkotika) ist untersagt.<br />
206.2 Jede Entschädigung gemäss solchen Verträgen darf ausschliesslich an<br />
den Nationalen Skiverband oder dessen Pool gehen, der diese<br />
Entschädigungen entsprechend den jeweiligen Vorschriften des<br />
Nationalen Skiverbandes erhält und verwaltet. Kein <strong>Wettkämpfe</strong>r darf<br />
direkt einen Anteil von dieser Entschädigung erhalten, ausser dem, der<br />
unter Art. 205.6 aufgeführt ist. Die <strong>FIS</strong> kann jederzeit eine Kopie eines<br />
solchen Vertrages anfordern.<br />
206.3 Ausrüstung oder Waren, die an die Nationalmannschaft geliefert werden,<br />
müssen sich, was die Warenzeichen und Marken anbetrifft, an die<br />
Ausführungen unter Art. 207 halten.<br />
206.4 Wettkampfausrüstung bei <strong>FIS</strong> Veranstaltungen<br />
Im <strong>FIS</strong> Weltcup und an den <strong>FIS</strong> Ski Weltmeisterschaften darf nur die<br />
Wettkampfausrüstung, die den <strong>FIS</strong> Regeln <strong>für</strong> Förderung und Werbung<br />
entspricht und vom Nationalen Skiverband mit den entsprechenden<br />
anerkannten und zugelassenen Werbe- und Markenzeichen abgegeben<br />
wird, getragen werden. Obszöne Namen und/oder Symbole auf<br />
Wettkampfkleidung und Ausrüstung sind verboten.<br />
206.5 Der <strong>Wettkämpfe</strong>r darf keinen oder beide Skis oder das Snowboard<br />
abschn<strong>alle</strong>n, bevor er die vom Organisator anzubringende rote Linie im<br />
Zielraum überfahren hat.<br />
206.6 Bei <strong>FIS</strong> Ski Weltmeisterschaften, <strong>FIS</strong> Weltcups und <strong>alle</strong>n Veranstaltungen<br />
des <strong>FIS</strong> Kalenders ist ein Mitnehmen der Ausrüstung (Ski/Board,<br />
9