200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
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ist. Die Genehmigung zur Verwendung dieses Materials erlischt nach<br />
48 Stunden.ist.<br />
d) KurzausschnitteNachrichtenbeiträge werden unter<br />
Berücksichtigungvorbehaltlich einer anderen Vereinbarung von der<br />
Bestimmung 208.3.2 durch die produzierendeproduzierenden Gesellschaft<br />
oder dieder Agentur/Firma,Agentur/Gesellschaft, die die Rechte verwaltet,<br />
produziert und durch diese Agentur/Firma vertrieben.vertrieben und sind<br />
auf ordentlich geplante Nachrichtensendungen beschränkt.<br />
208.4 Radio<br />
Die Bewerbung von <strong>FIS</strong> Veranstaltungen im Rahmen von<br />
Radioprogrammen wird unterstützt,Die Werbung <strong>für</strong> Skiveranstaltungen<br />
durch Radioprogramme wird gefördert, indem der/den wichtigsten<br />
Radiostation(en) jedes interessierten Landes eine Akkreditierung<br />
ermöglicht wird. Der Zugang zum Austragungsort wird ausschliesslich<br />
jenen Radiostationen gewährt, die beim Inhaber der Rechte die<br />
erforderliche vertragliche Genehmigung eingeholt haben, und bezieht<br />
sichist ausschliesslich auf die Produktion von Radioprogrammen<br />
(Hörmaterial). Falls dies der nationalen Praxis entspricht und die<br />
Genehmigung dazu erteilt wird, können diese Programmebeschränkt, die<br />
ohne Änderung ihres Inhalts auch auf der Website einer der Radiostation<br />
ausgestrahlt werden. können.<br />
208.5 Neue Medien<br />
208.5.1 Internet<br />
Ohne anderslautende Bestimmung im Vertrag über den Verkauf der<br />
Rechte bezüglich elektronischer Medien in Verbindung mit <strong>FIS</strong><br />
Veranstaltungen stellt jeder Inhaber von Fernsehrechten, der auch die<br />
Internetrechte erwirbt, sicher, dass mit Ausnahme der Kurzausschnitte der<br />
Zugriff auf Videostreams auf seiner Website ausserhalb des eigenen<br />
Staatsgebiets gesperrt ist. Zu ihren üblichen Ausstrahlungszeiten<br />
angesetzte Nachrichtensendungen, in denen Material über <strong>FIS</strong><br />
Veranstaltungen verbreitet wird, dürfen auf der Website der<br />
Fernsehgesellschaft, die die Rechte besitzt, gestreamt werden, sofern die<br />
Nachrichtensendung in ihrer unveränderten Originalfassung übernommen<br />
wird.<br />
Bild- und Tonmaterial, das in öffentlichen Bereichen produziert wird, die<br />
ohne Akkreditierung, Eintrittskarte oder andere Genehmigung zugänglich<br />
sind, darf keine Rennbilder enthalten. Es ist bekannt, dass Privatpersonen<br />
anhand der neuen Technologien über die Möglichkeit verfügen, ohne<br />
Genehmigung Videoaufzeichnungen vorzunehmen, die auf Websites<br />
gestellt werden können. Geeignete Hinweise darauf, dass die Produktion<br />
und der Gebrauch von Videomaterial ohne Genehmigung verboten sind<br />
und im Fall der Nichtbeachtung des Verbots rechtliche Schritte ergriffen<br />
werden können, sind an <strong>alle</strong>n Eingängen anzubringen und auf den<br />
Eintrittskarten abzudrucken.Alle nationalen Skiverbände und die Inhaber<br />
der Rechte/Agenturen erklären sich unter nachstehenden Bedingungen<br />
damit einverstanden, dass Kurzausschnitte zu nichtgewerblichen Zwecken<br />
auf der Website der <strong>FIS</strong> ausgestrahlt werden dürfen:<br />
Sind die Kurzausschnitte nicht zwecks Ausstrahlung im Internet erworben<br />
worden, so beträgt die maximale Dauer des Wenn der Inhaber der<br />
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