29.08.2013 Aufrufe

200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ist. Die Genehmigung zur Verwendung dieses Materials erlischt nach<br />

48 Stunden.ist.<br />

d) KurzausschnitteNachrichtenbeiträge werden unter<br />

Berücksichtigungvorbehaltlich einer anderen Vereinbarung von der<br />

Bestimmung 208.3.2 durch die produzierendeproduzierenden Gesellschaft<br />

oder dieder Agentur/Firma,Agentur/Gesellschaft, die die Rechte verwaltet,<br />

produziert und durch diese Agentur/Firma vertrieben.vertrieben und sind<br />

auf ordentlich geplante Nachrichtensendungen beschränkt.<br />

208.4 Radio<br />

Die Bewerbung von <strong>FIS</strong> Veranstaltungen im Rahmen von<br />

Radioprogrammen wird unterstützt,Die Werbung <strong>für</strong> Skiveranstaltungen<br />

durch Radioprogramme wird gefördert, indem der/den wichtigsten<br />

Radiostation(en) jedes interessierten Landes eine Akkreditierung<br />

ermöglicht wird. Der Zugang zum Austragungsort wird ausschliesslich<br />

jenen Radiostationen gewährt, die beim Inhaber der Rechte die<br />

erforderliche vertragliche Genehmigung eingeholt haben, und bezieht<br />

sichist ausschliesslich auf die Produktion von Radioprogrammen<br />

(Hörmaterial). Falls dies der nationalen Praxis entspricht und die<br />

Genehmigung dazu erteilt wird, können diese Programmebeschränkt, die<br />

ohne Änderung ihres Inhalts auch auf der Website einer der Radiostation<br />

ausgestrahlt werden. können.<br />

208.5 Neue Medien<br />

208.5.1 Internet<br />

Ohne anderslautende Bestimmung im Vertrag über den Verkauf der<br />

Rechte bezüglich elektronischer Medien in Verbindung mit <strong>FIS</strong><br />

Veranstaltungen stellt jeder Inhaber von Fernsehrechten, der auch die<br />

Internetrechte erwirbt, sicher, dass mit Ausnahme der Kurzausschnitte der<br />

Zugriff auf Videostreams auf seiner Website ausserhalb des eigenen<br />

Staatsgebiets gesperrt ist. Zu ihren üblichen Ausstrahlungszeiten<br />

angesetzte Nachrichtensendungen, in denen Material über <strong>FIS</strong><br />

Veranstaltungen verbreitet wird, dürfen auf der Website der<br />

Fernsehgesellschaft, die die Rechte besitzt, gestreamt werden, sofern die<br />

Nachrichtensendung in ihrer unveränderten Originalfassung übernommen<br />

wird.<br />

Bild- und Tonmaterial, das in öffentlichen Bereichen produziert wird, die<br />

ohne Akkreditierung, Eintrittskarte oder andere Genehmigung zugänglich<br />

sind, darf keine Rennbilder enthalten. Es ist bekannt, dass Privatpersonen<br />

anhand der neuen Technologien über die Möglichkeit verfügen, ohne<br />

Genehmigung Videoaufzeichnungen vorzunehmen, die auf Websites<br />

gestellt werden können. Geeignete Hinweise darauf, dass die Produktion<br />

und der Gebrauch von Videomaterial ohne Genehmigung verboten sind<br />

und im Fall der Nichtbeachtung des Verbots rechtliche Schritte ergriffen<br />

werden können, sind an <strong>alle</strong>n Eingängen anzubringen und auf den<br />

Eintrittskarten abzudrucken.Alle nationalen Skiverbände und die Inhaber<br />

der Rechte/Agenturen erklären sich unter nachstehenden Bedingungen<br />

damit einverstanden, dass Kurzausschnitte zu nichtgewerblichen Zwecken<br />

auf der Website der <strong>FIS</strong> ausgestrahlt werden dürfen:<br />

Sind die Kurzausschnitte nicht zwecks Ausstrahlung im Internet erworben<br />

worden, so beträgt die maximale Dauer des Wenn der Inhaber der<br />

16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!