200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
213.2 Technische Angaben über die einzelnen Bewerbe und<br />
Teilnahmebedingungen,<br />
213.3 Namen der wichtigsten Funktionäre,<br />
213.4 Zeit und Ort der ersten Mannschaftsführersitzung und Auslosung,<br />
213.5 Zeitplan <strong>für</strong> den Beginn des offiziellen Trainings und die Startzeiten,<br />
213.6 Ort des offiziellen Anschlagbrettes,<br />
213.7 Zeit und Ort der Preisverteilung,<br />
213.8 Anmeldefrist und genaue Anmeldeadresse, einschliesslich Telefon-,<br />
Telefaxnummern und E-Mail Adresse.<br />
214 Ausschreibungen<br />
214.1 Das Organisationskomitee hat <strong>für</strong> die Veranstaltung eine Ausschreibung<br />
zu veröffentlichen. Sie hat die Angaben gemäss Art. 213 zu enthalten.<br />
214.2 Die Organisatoren sind hinsichtlich der Beschränkung der<br />
Teilnehmerzahlen an die <strong>Bestimmungen</strong> und Beschlüsse der <strong>FIS</strong><br />
gebunden. Eine Verminderung der Teilnehmerzahl ist gemäss Art. <strong>201</strong>.1<br />
möglich; sie ist in der Ausschreibung bekanntzugeben.<br />
214.3 Verschiebungen oder Absagen von <strong>Wettkämpfe</strong>n müssen ebenso wie<br />
Programmänderungen unverzüglich durch Telefon, E-Mail oder Telefax der<br />
<strong>FIS</strong>, den eingeladenen bzw. angemeldeten Verbänden sowie dem<br />
beauftragten TD mitgeteilt werden. Vorverlegungen müssen von der <strong>FIS</strong><br />
genehmigt werden.<br />
215 Anmeldungen<br />
215.1 Für <strong>alle</strong> <strong>Wettkämpfe</strong> sind die Anmeldungen so zeitgerecht an das<br />
Organisationskomitee zu richten, dass sie vor Meldeschluss in dessen<br />
Besitz sind.<br />
Die endgültige und vollständige Teilnehmerliste muss mindestens 24<br />
Stunden vor der ersten Auslosung beim Veranstalter sein.<br />
215.2 Es ist den Nationalen Skiverbänden untersagt, dieselben <strong>Wettkämpfe</strong>r<br />
gleichzeitig <strong>für</strong> mehr als einen Wettbewerb, die am gleichen Datum<br />
vorgesehen sind, anzumelden und auszulosen..<br />
215.3 Für Meldungen zu internationalen <strong>Wettkämpfe</strong>n sind nur die Nationalen<br />
Skiverbände zuständig. Jede Anmeldung muss folgende Daten enthalten:<br />
215.3.1 Code, Familienname, Vorname, Geburtsjahr und Nationalen Skiverband,<br />
215.3.2 genaue Angaben, <strong>für</strong> welche Bewerbe die Anmeldung bestimmt ist.<br />
215.4 Für die Meldungen zu <strong>FIS</strong> Weltmeisterschaften siehe <strong>Bestimmungen</strong> <strong>für</strong><br />
die Durchführung von <strong>FIS</strong> Weltmeisterschaften.<br />
20