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200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

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213.2 Technische Angaben über die einzelnen Bewerbe und<br />

Teilnahmebedingungen,<br />

213.3 Namen der wichtigsten Funktionäre,<br />

213.4 Zeit und Ort der ersten Mannschaftsführersitzung und Auslosung,<br />

213.5 Zeitplan <strong>für</strong> den Beginn des offiziellen Trainings und die Startzeiten,<br />

213.6 Ort des offiziellen Anschlagbrettes,<br />

213.7 Zeit und Ort der Preisverteilung,<br />

213.8 Anmeldefrist und genaue Anmeldeadresse, einschliesslich Telefon-,<br />

Telefaxnummern und E-Mail Adresse.<br />

214 Ausschreibungen<br />

214.1 Das Organisationskomitee hat <strong>für</strong> die Veranstaltung eine Ausschreibung<br />

zu veröffentlichen. Sie hat die Angaben gemäss Art. 213 zu enthalten.<br />

214.2 Die Organisatoren sind hinsichtlich der Beschränkung der<br />

Teilnehmerzahlen an die <strong>Bestimmungen</strong> und Beschlüsse der <strong>FIS</strong><br />

gebunden. Eine Verminderung der Teilnehmerzahl ist gemäss Art. <strong>201</strong>.1<br />

möglich; sie ist in der Ausschreibung bekanntzugeben.<br />

214.3 Verschiebungen oder Absagen von <strong>Wettkämpfe</strong>n müssen ebenso wie<br />

Programmänderungen unverzüglich durch Telefon, E-Mail oder Telefax der<br />

<strong>FIS</strong>, den eingeladenen bzw. angemeldeten Verbänden sowie dem<br />

beauftragten TD mitgeteilt werden. Vorverlegungen müssen von der <strong>FIS</strong><br />

genehmigt werden.<br />

215 Anmeldungen<br />

215.1 Für <strong>alle</strong> <strong>Wettkämpfe</strong> sind die Anmeldungen so zeitgerecht an das<br />

Organisationskomitee zu richten, dass sie vor Meldeschluss in dessen<br />

Besitz sind.<br />

Die endgültige und vollständige Teilnehmerliste muss mindestens 24<br />

Stunden vor der ersten Auslosung beim Veranstalter sein.<br />

215.2 Es ist den Nationalen Skiverbänden untersagt, dieselben <strong>Wettkämpfe</strong>r<br />

gleichzeitig <strong>für</strong> mehr als einen Wettbewerb, die am gleichen Datum<br />

vorgesehen sind, anzumelden und auszulosen..<br />

215.3 Für Meldungen zu internationalen <strong>Wettkämpfe</strong>n sind nur die Nationalen<br />

Skiverbände zuständig. Jede Anmeldung muss folgende Daten enthalten:<br />

215.3.1 Code, Familienname, Vorname, Geburtsjahr und Nationalen Skiverband,<br />

215.3.2 genaue Angaben, <strong>für</strong> welche Bewerbe die Anmeldung bestimmt ist.<br />

215.4 Für die Meldungen zu <strong>FIS</strong> Weltmeisterschaften siehe <strong>Bestimmungen</strong> <strong>für</strong><br />

die Durchführung von <strong>FIS</strong> Weltmeisterschaften.<br />

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