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200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

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602.4 Organisation der Einsätze<br />

602.4.1 Ein Organisator hat rechtzeitig mit dem nominierten TD Verbindung<br />

aufzunehmen.<br />

602.4.2 Absagen und/oder Verschiebungen von Veranstaltungen müssen dem TD<br />

und der <strong>FIS</strong> umgehend und unter Berücksichtigung eventueller Fristen<br />

mitgeteilt werden.<br />

602.4.3 Bei Abfahrt und Super-G hat der TD mindestens 48 Stunden vor der<br />

Auslosung zum ersten Training am Wettkampfort einzutreffen. Bei <strong>alle</strong>n<br />

anderen Bewerben müssen es mindestens 24 Stunden vor der Auslosung<br />

zum entsprechenden Wettkampf sein.<br />

602.5 Spesenregelung<br />

Der TD 2) hat Anrecht auf Ersatz der Reisespesen bis max. CHF 600.-- 1)<br />

(inkl. Autobahntaxen) sowie freie Unterkunft und Verpflegung während<br />

seines Einsatzes. Diese Regelung hat auch Gültigkeit bei bewilligten<br />

Inspektionen und der Anreise zu den <strong>Wettkämpfe</strong>n (Bahnfahrt 1. Klasse,<br />

Flugreise Touristenklasse bei grösseren Entfernungen bzw. Bezahlung<br />

einer Kilometerentschädigung von CHF --.70 oder Gegenwert).<br />

Dazu kommt eine feste Entschädigung von CHF 100.-- pro Reisetag <strong>für</strong><br />

Hin- und Rückfahrt sowie jeden Einsatztag inkl. Portospesen <strong>für</strong> den<br />

Versand der Berichte usw. Doppelte Rechnungsstellung (z.B. bei einer<br />

Rückreise am letzen Wettkampftag) ist nicht gestattet. Sind<br />

Übernachtungen während der Hin- und Rückreise erforderlich, müssen<br />

diese begründet und separat entschädigt werden.<br />

1) Der Maximalbetrag von CHF 600.-- gilt mit Ausnahme von Olympische<br />

Winter Spiele, Weltcup und ContinentalcupWC und COC <strong>für</strong> <strong>alle</strong> übrigen<br />

Rennen.<br />

2) Dieser Regel gilt <strong>für</strong> <strong>alle</strong>r Jury Mitglieder an den Olympische Winter<br />

Spiele und Weltmeistershaften.<br />

603 Kurssetzer<br />

603.1 Voraussetzungen<br />

603.1.1 Für Olympische Winterspiele, <strong>FIS</strong> Ski Weltmeisterschaften und Weltcup:<br />

- Nominierung durch den Mannschaftsführer des Nationalen Verbandes<br />

an die Trainer Arbeitsgruppe und<br />

- Nachweis einer entsprechenden Bewährung im Setzen von<br />

Wettkampfkursen <strong>für</strong> Weltcup Bewerbe, Olympische Spiele und <strong>FIS</strong> Ski<br />

Weltmeisterschaften.<br />

603.1.2 Für <strong>alle</strong> anderen im <strong>FIS</strong> Kalender aufgeführten <strong>Wettkämpfe</strong>:<br />

- Kontinentalcups (COC): Nominierung durch die Nationalen Skiverbände<br />

an die Kontinentalcup-Koordinatoren oder Arbeitsgruppe.<br />

- Alle anderen <strong>Wettkämpfe</strong> im <strong>FIS</strong> Kalender Nominierung durch die Jury<br />

oder das OC.<br />

603.1.3 Bei Abfahrten muss der Kurssetzer mit der Wettkampfstrecke vertraut<br />

sein.<br />

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