200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
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615.1.6 Für die <strong>Wettkämpfe</strong>r, welche den Wettkampf beendet haben, ist ein<br />
besonderer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Raum einzurichten. In<br />
diesem Raum oder Korridor ist auch der Kontakt mit den Medien (Presse,<br />
Radio, Fernsehen und Film), die sich im Medienkorridor befindet, zu<br />
ermöglichen.<br />
615.1.7 Die <strong>Wettkämpfe</strong>r müssen den Zielraum mit der gesamten im Wettkampf<br />
verwendeten Ausrüstung durch den offiziellen Ausgang verlassen.<br />
615.2 Die Ziellinie und ihre Markierung<br />
Die Ziellinie wird durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert,<br />
welche durch ein Band verbunden sein können. Bei Abfahrten und Super-<br />
Gs muss die Breite der Zieldurchfahrt nicht weniger als 15 Meter und<br />
beim Slalom sowie Riesenslalom nicht weniger als 10 Meter betragen.<br />
Eine Gelände- oder technisch bedingte Verminderung dieser Entfernung<br />
kann nur an Ort und Stelle in Ausnahmefällen durch die Jury gestattet<br />
werden. Als Zielbreite ist die Entfernung zwischen den beiden Zielstangen<br />
bzw. Fahnenbegrenzungen gemeint. Der Abstand der Pflöcke <strong>für</strong> die<br />
Montage der Zeitmessung muss mindestens dieselbe Breite aufweisen.<br />
Die Zeitnehmerpflöcke können meistens hinter den Zielstangen bzw.<br />
Fahnenbegrenzungen talseits angebracht werden.<br />
Die Ziellinie muss horizontal mit einer geeigneten Farbe markiert werden.<br />
615.3 Durchfahren des Ziels und Messen der Zeit<br />
Die Ziellinie muss überquert werden:<br />
- entweder auf beiden Ski,<br />
- auf einem Ski<br />
- oder bei einem Sturz zwischen dem letzten Tor und der Zielliniein<br />
unmittelbarer Zielnähe mit beiden Füssen. In diesem Fall zählt die<br />
gestoppte Zeit, wenn die Zeitnahme mit irgendeinem Körperteil oder<br />
Ausrüstungsgegenstand ausgelöst wird.<br />
615.4 Berichterstattung<br />
Der Zielrichter muss dem Schiedsrichter unmittelbar nach dem Training<br />
oder Rennen Bericht erstatten.<br />
616 Mikrophone<br />
Im Start- und Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke ist die<br />
Verwendung jeglicher Mikrophone, die nicht im Einvernehmen mit dem<br />
Organisator installiert wurden, (fliegende, Galgenmikrophone, in Kameras<br />
oder sonstigen technischen Geräten eingebaute Mikrophone) sowohl im<br />
Training als auch im Wettkampf untersagt.<br />
617 Auswertung und Bekanntgabe der Resultate<br />
617.1 Inoffizielle Zeiten<br />
Die von der Zeitmessung ermittelten Zeiten sind als inoffizielle Zeiten.<br />
Diese sind auf einer Resultattafel zu veröffentlichen, welche vom<br />
Aufenthaltsraum der <strong>Wettkämpfe</strong>r am Ziel und von der Presse zur<br />
Verfügung gestellten Standort aus gut sichtbar ist. Wenn möglich, sind die<br />
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