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200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

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615.1.6 Für die <strong>Wettkämpfe</strong>r, welche den Wettkampf beendet haben, ist ein<br />

besonderer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Raum einzurichten. In<br />

diesem Raum oder Korridor ist auch der Kontakt mit den Medien (Presse,<br />

Radio, Fernsehen und Film), die sich im Medienkorridor befindet, zu<br />

ermöglichen.<br />

615.1.7 Die <strong>Wettkämpfe</strong>r müssen den Zielraum mit der gesamten im Wettkampf<br />

verwendeten Ausrüstung durch den offiziellen Ausgang verlassen.<br />

615.2 Die Ziellinie und ihre Markierung<br />

Die Ziellinie wird durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert,<br />

welche durch ein Band verbunden sein können. Bei Abfahrten und Super-<br />

Gs muss die Breite der Zieldurchfahrt nicht weniger als 15 Meter und<br />

beim Slalom sowie Riesenslalom nicht weniger als 10 Meter betragen.<br />

Eine Gelände- oder technisch bedingte Verminderung dieser Entfernung<br />

kann nur an Ort und Stelle in Ausnahmefällen durch die Jury gestattet<br />

werden. Als Zielbreite ist die Entfernung zwischen den beiden Zielstangen<br />

bzw. Fahnenbegrenzungen gemeint. Der Abstand der Pflöcke <strong>für</strong> die<br />

Montage der Zeitmessung muss mindestens dieselbe Breite aufweisen.<br />

Die Zeitnehmerpflöcke können meistens hinter den Zielstangen bzw.<br />

Fahnenbegrenzungen talseits angebracht werden.<br />

Die Ziellinie muss horizontal mit einer geeigneten Farbe markiert werden.<br />

615.3 Durchfahren des Ziels und Messen der Zeit<br />

Die Ziellinie muss überquert werden:<br />

- entweder auf beiden Ski,<br />

- auf einem Ski<br />

- oder bei einem Sturz zwischen dem letzten Tor und der Zielliniein<br />

unmittelbarer Zielnähe mit beiden Füssen. In diesem Fall zählt die<br />

gestoppte Zeit, wenn die Zeitnahme mit irgendeinem Körperteil oder<br />

Ausrüstungsgegenstand ausgelöst wird.<br />

615.4 Berichterstattung<br />

Der Zielrichter muss dem Schiedsrichter unmittelbar nach dem Training<br />

oder Rennen Bericht erstatten.<br />

616 Mikrophone<br />

Im Start- und Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke ist die<br />

Verwendung jeglicher Mikrophone, die nicht im Einvernehmen mit dem<br />

Organisator installiert wurden, (fliegende, Galgenmikrophone, in Kameras<br />

oder sonstigen technischen Geräten eingebaute Mikrophone) sowohl im<br />

Training als auch im Wettkampf untersagt.<br />

617 Auswertung und Bekanntgabe der Resultate<br />

617.1 Inoffizielle Zeiten<br />

Die von der Zeitmessung ermittelten Zeiten sind als inoffizielle Zeiten.<br />

Diese sind auf einer Resultattafel zu veröffentlichen, welche vom<br />

Aufenthaltsraum der <strong>Wettkämpfe</strong>r am Ziel und von der Presse zur<br />

Verfügung gestellten Standort aus gut sichtbar ist. Wenn möglich, sind die<br />

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