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200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

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Genehmigung eines Lizenzwechsel im besten Interesse <strong>für</strong> den<br />

Internationalen Ski Verband ist..<br />

203.5.4 EinJeder <strong>Wettkämpfe</strong>r, behält seine bisherigen <strong>FIS</strong> Punkte, wenn der<br />

seinen Nationalen Skiverband unter der Bedingung, dass der vorherige<br />

Nationale Skiverband dem Wechsel zugestimmt hatte.<br />

203.5.5 Im F<strong>alle</strong>, dass Teile der Unterlagen <strong>für</strong> den Antrag auf Lizenzwechsel, der<br />

durch einen Nationalen Skiverband eingereicht wurden (schriftliche<br />

Zustimmung zum Wechsel durch den vorherigen Skiverband, Reisepass,<br />

Wohnsitzdokumente), sich als gefälscht herausstellen, wird der<br />

<strong>Wettkämpfe</strong>r sowie der neue Nationale Skiverband durch denwechselt,<br />

verliert automatisch seine bisherigen <strong>FIS</strong> Punkte. Der <strong>FIS</strong> Vorstand<br />

sanktioniert.kann <strong>für</strong> berechtigte Fälle Ausnahmen bewilligen.<br />

203.5.5 Ein <strong>Wettkämpfe</strong>r, dessen Lizenz zur Teilnahme an <strong>FIS</strong> Rennen<br />

eingezogen worden ist, kann eine neue Lizenz zur Teilnahme an <strong>FIS</strong><br />

Rennen erst dann erhalten, wenn er den Nachweis erbracht hat, die ihm<br />

auferlegte Sanktion erfüllt zu haben.<br />

204 Qualifikation der <strong>Wettkämpfe</strong>r<br />

204.1 Ein Nationaler Skiverband darf innerhalb seiner Struktur<br />

einen<strong>Wettkämpfe</strong>r weder unterstützen oder anerkennen, noch ihm<br />

eine Lizenz zur Teilnahme an <strong>FIS</strong> oder nationalen Rennen ausstellen,<br />

wenn er:<br />

204.1.1 sich ungebührlich oder unsportlich benimmt oder benommen hat oder den<br />

medizinischen Kodex der <strong>FIS</strong> oder die <strong>FIS</strong> Anti-Doping Regeln nicht<br />

respektiert hat,<br />

204.1.2 <strong>für</strong> die Teilnahme an einem Wettbewerb regelwidrig direkt oder indirekt<br />

Geld annimmt oder angenommen hat,<br />

204.1.3 einen Preis von grösserem Wert als durch Artikel 219 festgelegt annimmt<br />

oder angenommen hat,<br />

204.1.4 die individuelle Ausnützung seines Namens, Titels oder persönlichen<br />

Bildes <strong>für</strong> Werbung erlaubt hat, ausgenommen wenn der betreffende<br />

Nationale Skiverband - oder dessen Pool - hier<strong>für</strong> einen Vertrag betreffend<br />

Förderung, Ausrüstung oder Werbung abgeschlossen hat,<br />

204.1.5 bewusst mit einem laut <strong>FIS</strong> Regeln nicht qualifizierten <strong>Wettkämpfe</strong>r<br />

konkurriert oder konkurriert hat, ausser wenn<br />

204.1.5.1 der betreffende Wettbewerb vom <strong>FIS</strong> Vorstand genehmigt, von der <strong>FIS</strong><br />

direkt oder von einem Nationalen Skiverband kontrolliert und der<br />

Wettbewerb als "offen" ausgeschrieben worden ist,<br />

204.1.6 wer die Athletenerklärung nicht unterschrieben hat.<br />

204.1.7 wenn er gesperrt ist.<br />

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