200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
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202.1.2 Die Anmeldung <strong>alle</strong>r übrigen <strong>Wettkämpfe</strong> <strong>für</strong> den Internationalen<br />
Skikalender erfolgt durch die Nationalen Skiverbände an die <strong>FIS</strong> gemäss<br />
<strong>Bestimmungen</strong> <strong>für</strong> die <strong>FIS</strong> Kalenderkonferenz, die durch die <strong>FIS</strong><br />
veröffentlicht werden.<br />
202.1.2.1 Die Anträge des Nationalen Ski Verbandes (NSA) sind elektronisch über<br />
das von der <strong>FIS</strong> zur Verfügung gestellte Kalender Programm<br />
(ftp://ftp.fisski.ch/Software/Programs/ bis am 31. August (31.Mai <strong>für</strong> die<br />
Südliche Hemisphäre) an die <strong>FIS</strong> einzureichen.<br />
202.1.2.2 Zuteilung der <strong>Wettkämpfe</strong><br />
Die Zuteilung der <strong>Wettkämpfe</strong> an die nationalen Verbände erfolgt durch<br />
die elektronische Kommunikation zwischen <strong>FIS</strong> und den Nationalen Ski<br />
Verbänden. Im F<strong>alle</strong> der <strong>FIS</strong> Weltcup Bewerbe, unterliegen die Kalender<br />
auf Antrag des jeweiligen technischen Komitees der Genehmigung des<br />
Vorstandes.<br />
202.1.2.3 Homologationen<br />
<strong>Wettkämpfe</strong>, die im <strong>FIS</strong>-Kalendererscheinen, dürfen nur auf<br />
Wettkampfstrecken oder Sprungschanzen ausgetragen werden, die von<br />
der <strong>FIS</strong> homologiert worden sind.<br />
Mit dem Ansuchen um Aufnahme in den <strong>FIS</strong>-Kalender muss die<br />
Homologationsdekretnummer angegeben werden.<br />
202.1.2.4 Veröffentlichumng des <strong>FIS</strong>-Kalenders<br />
Der <strong>FIS</strong> Kalender ist auf der <strong>FIS</strong> Website www.fis-ski.com veröffentlicht.<br />
Absagen, Verschiebungen und andere Änderungen werden laufend von<br />
der <strong>FIS</strong> aktualisiert.<br />
202.1.2.5 Verschiebungen<br />
Im F<strong>alle</strong> einer Verschiebung eines im <strong>FIS</strong> Kalender aufgeführten<br />
Wettkampfes hat sofort eine entsprechende Meldung an die <strong>FIS</strong> zu<br />
erfolgen, und eine neue Ausschreibung/Einladung muss an die Nationalen<br />
Skiverbände verschickt werden, ansonsten der entsprechende Wettkampf<br />
nicht <strong>für</strong> die <strong>FIS</strong> Punktebewertung herangezogen wird.<br />
202.1.2.6 Kalendergebühren<br />
Zusätzlich zum Jahresbeitrag ist eine vom <strong>FIS</strong> Kongress festgelegte<br />
Kalendergebühr <strong>für</strong> jedes Jahr und jeden Bewerb, welche im <strong>FIS</strong> Kalender<br />
publiziert ist zu entrichten. Für zusätzliche Veranstaltungen, die von der<br />
<strong>FIS</strong> später als 30 Tage vor dem Datum des Bewerbes genehmigt werden,<br />
ist die Kalendergebühr mit einem Zuschlag von 50% zu bezahlen.<br />
Die Kalendergebühr einer zu verschiebenden Veranstaltung wird in vollem<br />
Umfang vom ursprünglich organisierenden Nationalen Skiverband<br />
getragen.<br />
Zu Beginn der Saison erhält jeder Nationale Verband eine<br />
Pauschalrechnung von 70% der Totalrechnung aus der vorangegangenen<br />
Saison. Am Ende der Saison erhält jeder Verband eine detaillierte<br />
Rechung <strong>für</strong> <strong>alle</strong> während der Saison eingeschriebenen Bewerbe. Der<br />
Saldo wird anschliessend direkt dem jeweiligen Kontokorrent der<br />
betreffenden Nation verrechnet.<br />
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