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200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

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202.1.2 Die Anmeldung <strong>alle</strong>r übrigen <strong>Wettkämpfe</strong> <strong>für</strong> den Internationalen<br />

Skikalender erfolgt durch die Nationalen Skiverbände an die <strong>FIS</strong> gemäss<br />

<strong>Bestimmungen</strong> <strong>für</strong> die <strong>FIS</strong> Kalenderkonferenz, die durch die <strong>FIS</strong><br />

veröffentlicht werden.<br />

202.1.2.1 Die Anträge des Nationalen Ski Verbandes (NSA) sind elektronisch über<br />

das von der <strong>FIS</strong> zur Verfügung gestellte Kalender Programm<br />

(ftp://ftp.fisski.ch/Software/Programs/ bis am 31. August (31.Mai <strong>für</strong> die<br />

Südliche Hemisphäre) an die <strong>FIS</strong> einzureichen.<br />

202.1.2.2 Zuteilung der <strong>Wettkämpfe</strong><br />

Die Zuteilung der <strong>Wettkämpfe</strong> an die nationalen Verbände erfolgt durch<br />

die elektronische Kommunikation zwischen <strong>FIS</strong> und den Nationalen Ski<br />

Verbänden. Im F<strong>alle</strong> der <strong>FIS</strong> Weltcup Bewerbe, unterliegen die Kalender<br />

auf Antrag des jeweiligen technischen Komitees der Genehmigung des<br />

Vorstandes.<br />

202.1.2.3 Homologationen<br />

<strong>Wettkämpfe</strong>, die im <strong>FIS</strong>-Kalendererscheinen, dürfen nur auf<br />

Wettkampfstrecken oder Sprungschanzen ausgetragen werden, die von<br />

der <strong>FIS</strong> homologiert worden sind.<br />

Mit dem Ansuchen um Aufnahme in den <strong>FIS</strong>-Kalender muss die<br />

Homologationsdekretnummer angegeben werden.<br />

202.1.2.4 Veröffentlichumng des <strong>FIS</strong>-Kalenders<br />

Der <strong>FIS</strong> Kalender ist auf der <strong>FIS</strong> Website www.fis-ski.com veröffentlicht.<br />

Absagen, Verschiebungen und andere Änderungen werden laufend von<br />

der <strong>FIS</strong> aktualisiert.<br />

202.1.2.5 Verschiebungen<br />

Im F<strong>alle</strong> einer Verschiebung eines im <strong>FIS</strong> Kalender aufgeführten<br />

Wettkampfes hat sofort eine entsprechende Meldung an die <strong>FIS</strong> zu<br />

erfolgen, und eine neue Ausschreibung/Einladung muss an die Nationalen<br />

Skiverbände verschickt werden, ansonsten der entsprechende Wettkampf<br />

nicht <strong>für</strong> die <strong>FIS</strong> Punktebewertung herangezogen wird.<br />

202.1.2.6 Kalendergebühren<br />

Zusätzlich zum Jahresbeitrag ist eine vom <strong>FIS</strong> Kongress festgelegte<br />

Kalendergebühr <strong>für</strong> jedes Jahr und jeden Bewerb, welche im <strong>FIS</strong> Kalender<br />

publiziert ist zu entrichten. Für zusätzliche Veranstaltungen, die von der<br />

<strong>FIS</strong> später als 30 Tage vor dem Datum des Bewerbes genehmigt werden,<br />

ist die Kalendergebühr mit einem Zuschlag von 50% zu bezahlen.<br />

Die Kalendergebühr einer zu verschiebenden Veranstaltung wird in vollem<br />

Umfang vom ursprünglich organisierenden Nationalen Skiverband<br />

getragen.<br />

Zu Beginn der Saison erhält jeder Nationale Verband eine<br />

Pauschalrechnung von 70% der Totalrechnung aus der vorangegangenen<br />

Saison. Am Ende der Saison erhält jeder Verband eine detaillierte<br />

Rechung <strong>für</strong> <strong>alle</strong> während der Saison eingeschriebenen Bewerbe. Der<br />

Saldo wird anschliessend direkt dem jeweiligen Kontokorrent der<br />

betreffenden Nation verrechnet.<br />

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