200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
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Flugaufnahme mit schrägem Winkel akzeptiert,denselben Eindruck<br />
vermitteln,<br />
650.4.5650.4.6 eine Streckenskizze (1 : 5'000) mit <strong>alle</strong>n Einzeichnungen und Daten. Diese<br />
Skizze ist informativ und zeigt markante Punkte, wie zum Beispiel<br />
Liftstützen, Baumgruppen, Beschneiungshydranten, Schneezäune,<br />
Steilhänge, Wegquerungen usw. auf; ebenso werden Angaben über die<br />
Höhenmeter, Flur und Ortsbezeichnungen gemacht. In der Hauptsache<br />
soll diese Skizze den Inspektor rasch informieren. Ausserdem ist es<br />
zweckmässig, <strong>alle</strong>nfalls noch vorzunehmende Arbeiten an den Strecken<br />
sowie den Standort der Netze in dieser Skizze zu vermerken.<br />
650.5 Bestimmung eines Inspektors<br />
Der Vorsitzende des Sub-Komitees <strong>für</strong> Alpine Rennstrecken wird die<br />
Homologationseingabe sichten und einen Inspektor zur Prüfung der<br />
Wettkampfstrecke bestimmen. Falls es sich um die erste Homologation<br />
einer Abfahrtspiste handelt, darf der Inspektor nicht dem Land angehören,<br />
welches um die Homologation ersucht hat. Falls es sich um die erste<br />
Homologation einer Abfahrtspiste <strong>für</strong> Entry League <strong>Wettkämpfe</strong> handelt,<br />
sollte der Inspektor nicht dem Land angehören.<br />
Die Strecken, die <strong>für</strong> die Homologation vorgeschlagen werden, müssen<br />
den technischen Anforderungen gemäss Art. 701, 801, 901, 1001, 1102<br />
und 1103 entsprechen.<br />
Auf Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Strecken muss die Möglichkeit<br />
vorhanden sein, sei es auf einer Notstrecke oder auf einer Strasse oder<br />
auf der Wettkampfstrecke selbst, Verunglückte auch während des<br />
Wettkampfes und Trainings umgehend abtransportieren zu können.<br />
650.6 Verfahren bei der Homologation<br />
650.6.1 Antragsteller<br />
Sobald die erforderlichen Unterlagen in PDF Formatvierfacher Ausführung<br />
bereit sind, richtet der Antragsteller das Gesuch um Homologation der<br />
Wettkampfstrecken über seinen Nationalen Skiverband an den<br />
Vorsitzenden des Sub-Komitees <strong>für</strong> Alpine Rennstrecken, oder er übergibt<br />
diese, mit der Zustimmung des Nationalen Skiverbandes versehen,<br />
voranlässlich der Inspektion an Ort und Stelle dem Inspektor, der die<br />
Kopien an die zuständigen Stellen weiterleitet.<br />
Gleichzeitig bezahlt der AuftraggeberNationale Skiverband CHF 150 oder<br />
den Gegenwert pro Homologation an den Nationalen Skiverbanddas <strong>FIS</strong><br />
Büro .<br />
Dieser Betrag dient zur Deckung der administrativen Spesen und wird vom<br />
Nationalen Skiverband an die <strong>FIS</strong> bezahlt.. Die Reise- und<br />
Aufenthaltskosten des Inspektors gehen zu Lasten des Antragstellers und<br />
sind mit diesem direkt zu verrechnen. Die Reise kann vom Wohnort zum<br />
Austragungsort und zurück wie folgt verrechnet werden:<br />
- Pro Reisetag werden CHF 100 in Rechnung gestellt.<br />
- Bahnfahrt 1. Klasse,<br />
- Kilometergeld <strong>für</strong> den eigenen Personenwagen CHF --.70/km,<br />
- Flugbillett Touristenklasse.<br />
650.6.1.1 Der Antragsteller (Skiresort, Eigentürmer, Veranstalter, Club) ist<br />
verantwortlich <strong>für</strong> die<br />
82<br />
Beachtung massgeblich geltender