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200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

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663.2 Der <strong>Wettkämpfe</strong>r ist <strong>für</strong> seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann<br />

diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.<br />

664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens<br />

664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines<br />

<strong>Wettkämpfe</strong>rs sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in<br />

spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom<br />

Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).<br />

664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe <strong>alle</strong> Fehlverhalten auf<br />

der Kontrollkarte aufführen .<br />

664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen<br />

Auskünfte zu erteilen.<br />

665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf<br />

665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf<br />

bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem<br />

Schiedsrichter im Ziel.<br />

666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes<br />

666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines<br />

Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach<br />

Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.<br />

666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury<br />

gestandenen Torrichter zu entlassen.<br />

667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters<br />

667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion<br />

andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,<br />

wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.<br />

667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch <strong>Wettkämpfe</strong>r<br />

oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise entfernen.<br />

667.3 Ein <strong>Wettkämpfe</strong>r der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach<br />

der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten<br />

Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner<br />

Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur<br />

Verfügung der Jury halten. Der <strong>Wettkämpfe</strong>r kann bei einem beliegigen<br />

Mitglied der Jury um einem Wiederholungslauf ansuchen.<br />

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