200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
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663.2 Der <strong>Wettkämpfe</strong>r ist <strong>für</strong> seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann<br />
diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.<br />
664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens<br />
664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines<br />
<strong>Wettkämpfe</strong>rs sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in<br />
spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom<br />
Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle).<br />
664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe <strong>alle</strong> Fehlverhalten auf<br />
der Kontrollkarte aufführen .<br />
664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen<br />
Auskünfte zu erteilen.<br />
665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf<br />
665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf<br />
bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem<br />
Schiedsrichter im Ziel.<br />
666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes<br />
666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines<br />
Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach<br />
Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen.<br />
666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury<br />
gestandenen Torrichter zu entlassen.<br />
667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters<br />
667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion<br />
andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen,<br />
wiederanbringen von abgerissenen Flaggen.<br />
667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch <strong>Wettkämpfe</strong>r<br />
oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise entfernen.<br />
667.3 Ein <strong>Wettkämpfe</strong>r der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach<br />
der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten<br />
Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner<br />
Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur<br />
Verfügung der Jury halten. Der <strong>Wettkämpfe</strong>r kann bei einem beliegigen<br />
Mitglied der Jury um einem Wiederholungslauf ansuchen.<br />
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