200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
643.5 gegen die Zeitmessung:<br />
- innerhalb von 15 Minuten nach dem Anschlag der inoffiziellen<br />
Rangliste,<br />
643.6 gegen <strong>alle</strong> Weisungen der Jury<br />
- sofort, jedoch spätestens vor Ablauf der Protestfrist gemäss Art. 643.4.<br />
644 Form der Proteste<br />
644.1 Die Proteste müssen schriftlich eingereicht werden.<br />
644.2 Ausnahmsweise können Proteste gemäss Art. 641.3, 641.4 und 641.5<br />
mündlich vorgebracht werden (Art. 617.2.2).<br />
644.3 Proteste sind ausführlich zu begründen, Beweise sind anzubieten,<br />
Beweismittel beizulegen.<br />
644.4 Mit der Einreichung eines Protestes sind CHF 100 (Schweizer Franken<br />
einhundert) oder der Gegenwert in einer anderen gültigen Währung zu<br />
hinterlegen. Dieser Betrag wird bei Annahme des Protestes<br />
zurückgegeben, ansonsten verfällt er zugunsten der <strong>FIS</strong>.<br />
644.5 Ein eingereichter Protest kann vom Protestierenden auch vor<br />
Bekanntgabe einer Entscheidung durch die Jury zurückgezogen werden.<br />
Der hinterlegte Betrag ist dem Einreichenden in diesem F<strong>alle</strong><br />
zurückzuerstatten. Eine vorzeitige Zurückziehung des Protestes ist aber<br />
nicht mehr möglich, wenn die Jury oder ein Mitglied der Jury aus<br />
Zeitgründen einen Zwischenentscheid trifft, wie z.B. einen Entscheid<br />
"unter Vorbehalt".<br />
644.6 Proteste, die nicht fristgerecht in der vorgeschriebenen Art oder ohne<br />
Einzahlung der Protestgebühr eingereicht werden, sind nicht zu<br />
berücksichtigen.<br />
645 Legitimation<br />
Zur Protesteinreichung sind legitimiert:<br />
- die Nationalen Skiverbände,<br />
- Trainer und<br />
- die Mannschaftsführer.<br />
646 Erledigung der Proteste durch die Jury<br />
646.1 Die Jury versammelt sich zur Erledigung von Protesten, indem es<br />
Zeitpunkt und Ort selber bestimmt.<br />
646.2 Zur Verhandlung über einen Protest gegen die Feststellung des<br />
regelwidrigen Durchfahrens eines Tores (Art. 661.4) werden der betroffene<br />
Torrichter und <strong>alle</strong>nfalls auch die Torrichter der angrenzenden<br />
Torkombination bzw. andere beteiligte Funktionäre, der betroffene<br />
<strong>Wettkämpfe</strong>r und der protestierende Mannschaftsführer oder Trainer<br />
müssen eingeladen werden vom der TD oder Schiedsrichter.<br />
78