200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
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202.1.3 Ernennung eines Rennorganisators<br />
Für den Fall, dass der Nationale Skiverband einen Rennorganisator, wie<br />
z.B. einen ihm angeschlossenen Skiklub ernennt, hat dies mit dem<br />
Formular "Anmeldeformular Nationaler Skiverband und Organisator" oder<br />
einer ähnlichen schriftlichen Vereinbarung zu erfolgen. Die Anmeldung<br />
einer Veranstaltung <strong>für</strong> den Internationalen Skikalender durch einen<br />
Nationalen Skiverband bedeutet, dass die notwendige Vereinbarung <strong>für</strong><br />
die Durchführung der Veranstaltung getroffen wurde.<br />
202.2 Organisation von <strong>Wettkämpfe</strong>n in andern Ländern<br />
<strong>Wettkämpfe</strong>, die von anderen Nationalen Skiverbänden organisiert<br />
werden, können nur mit Genehmigung des Nationalen Skiverbandes, in<br />
dessen Land die <strong>Wettkämpfe</strong> durchgeführt werden, im <strong>FIS</strong> Kalender<br />
aufgenommen werden.<br />
203 Lizenz zur Teilnahme an <strong>FIS</strong> Rennen (<strong>FIS</strong> Lizenz)<br />
Eine Lizenz zur Teilnahme an <strong>FIS</strong> Rennen wird durch einen Nationalen<br />
Skiverband an <strong>Wettkämpfe</strong>r herausgegeben, die die Kriterien <strong>für</strong> die<br />
Teilnahme durch die Registrierung des <strong>Wettkämpfe</strong>rs bei der <strong>FIS</strong> in der<br />
(den) jeweiligen Disziplin(en) erfüllen.<br />
203.1 Das Lizenzjahr der <strong>FIS</strong> beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des<br />
folgenden Jahres.<br />
203.2 Um an einem internationalen Skiwettkampf teilnehmen zu können, muss<br />
ein <strong>Wettkämpfe</strong>r im Besitze einer Lizenz sein, die von seinem Nationalen<br />
Skiverband ausgestellt worden ist. Eine solche Lizenz gilt nur <strong>für</strong> das<br />
Lizenzjahr in der nördlichen und südlichen Hemisphäre. Die Gültigkeit<br />
einer solchen Lizenz kann auf die Teilnahme in einem bestimmten Land<br />
oder auf einen oder mehrere bestimmte <strong>Wettkämpfe</strong> beschränkt werden.<br />
203.2.1 Der Nationale Skiverband muss garantieren, dass <strong>alle</strong> <strong>Wettkämpfe</strong>r die <strong>für</strong><br />
eine <strong>FIS</strong> Lizenz zur Teilnahme an <strong>FIS</strong> Rennen registriert sind die Regeln<br />
des Internationalen Ski Verbandes akzeptieren, insbesondere die<br />
<strong>Bestimmungen</strong> betreffend exklusiver Kompetenz des Court of Arbitration<br />
for Sport als zuständiges Berufungsgericht <strong>für</strong> Dopingfälle.<br />
203.3 Ein Nationaler Skiverband darf eine <strong>FIS</strong> Lizenz zur Teilnahme an <strong>FIS</strong><br />
Rennen an einen <strong>Wettkämpfe</strong>r nur dann ausstellen, wenn dieser seine<br />
Nationalität und somit Berechtigung durch Vorlage einer Kopie des<br />
Reisepasses nachgewiesen hat, und die Athletenerklärung in der vom <strong>FIS</strong><br />
Vorstand genehmigten Form unterschrieben und bei seinem Nationalen<br />
Skiverband hinterlegt hat.<br />
Alle Formulare von minderjährigen Bewerbern müssen von ihrem<br />
gesetzlichen Vertreter gegengezeichnet werden. Beide Dokumente, die<br />
Kopie des Reisepasses sowie die unterzeichnete Athletenerklärung<br />
müssen der <strong>FIS</strong> auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.<br />
203.4 Während des Lizenzjahres der <strong>FIS</strong> darf ein <strong>Wettkämpfe</strong>r an einem<br />
internationalen Skiwettkampf der <strong>FIS</strong> nur mit einer von einem Nationalen<br />
Skiverband ausgestellten Lizenz zur Teilnahme an <strong>FIS</strong> Rennen<br />
teilnehmen.<br />
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