200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS
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701.3.2 Als Flaggen sind rote oder blaue rechteckige Stoffbahnen von ca. 0.75 m<br />
Breite und ca. 0.501 m Höhe zu verwenden. Sie sind so zu befestigen,<br />
dass sie vom <strong>Wettkämpfe</strong>r so gut als möglich erkannt werden können.<br />
Anstelle des roten Stoffes kann orangefarbener, leuchtender Stoff<br />
verwendet werden. Wenn die Sicherheitsnetze die gleiche Farbe haben<br />
wie die Torflaggen (in der Regel rot oder blau), kann <strong>für</strong> Tore die vor dem<br />
Sicherheitsnetz nicht gut erkennbar sind, eine Alternativfarbe <strong>für</strong> die<br />
Flagge verwendet werden (in der Regel blau oder rot).<br />
701.3.3 Die Breite der Tore muss mindestens 8 m betragen.<br />
702 Die Strecken<br />
702.1 <strong>Gemeinsame</strong> <strong>Bestimmungen</strong> <strong>für</strong> Abfahrtsstrecken<br />
Abfahrtsstrecken <strong>für</strong> Olympische Winterspiele, <strong>FIS</strong> Ski<br />
Weltmeisterschaften und den <strong>FIS</strong> Weltcup müssen besonders geprüft<br />
werden, wobei neben den technischen Daten auch darauf zu achten ist,<br />
dass diese Pisten nicht nur selektiv, sondern auch technisch anspruchsvoll<br />
sind.<br />
702.2 Allgemeine Eigenschaften der Strecke<br />
Eine Abfahrt wird durch die sechsfünf Komponenten Technik, Mut,<br />
Geschwindigkeit, Risiko, und physische Kondition und<br />
Einschätzungsvermögen bestimmt. Die Strecke muss vom Start bis ins<br />
Ziel mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten befahren werden können.<br />
Die / der Athlet(in) passt Tempo und Verhalten seinen skitechnischen<br />
Fähigkeiten und individuellem Einschätzungsvermögen<br />
eigenverantwortlich an.<br />
702.3 Besondere Vorschriften über die Anlage der Strecke<br />
Natürliche Bodenunebenheiten können belassen werden. Die Anfahrt zu<br />
Bodenkanten und Übergängen, die zu Sprüngen führen, sollte nach<br />
Möglichkeit nach und nach erfolgen.<br />
An der Aussenseite von Kurven sind falls erforderlich Sturzräume oder<br />
(und) Sicherheitsvorkehrungen vorzusehen.<br />
Diese Strecke soll normalerweise ca. 30 m breit sein. Der mit der<br />
Pistenhomologation beauftragte Inspektor entscheidet, ob diese Breite<br />
ausreicht und ordnet nötigenfalls eine Verbreiterung an. Er kann im<br />
Zusammenhang mit der Linienführung und den Geländevoraussetzungen<br />
auch Breiten unter 30 m gestatten, sofern die Anlage der<br />
Streckenbereiche vor und nach der Engstelle dies erlaubt. An der<br />
Aussenseite von Kurven sind falls erforderlich Sturzräume vorzusehen.<br />
Möglichkeiten zur Tempokontrolle sollten besonders <strong>für</strong> die Anfahrt zu<br />
Bodenkanten, Übergängen und Sprüngen bestehen.erlauben.<br />
Nicht <strong>alle</strong> Streckenteile müssen notwendigeweise mit voller<br />
Geschwindigkeit gefahren werden können. Natürliche Bodenunebenheiten<br />
können belassen werden.Hindernisse, gegen welche <strong>Wettkämpfe</strong>r beim<br />
Verlassen der Piste geschleudert werden können, sind so gut wie möglich<br />
mit Hochsicherheitsnetzen, Sicherheitszäunen, Matten, Stroh in Säcken<br />
oder ähnlichen geeigneten Hilfsmitteln, wenn nötig in Verbindung mit<br />
Abweisplanen abzuschirmen.<br />
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