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200 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 201 ... - FIS

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701.3.2 Als Flaggen sind rote oder blaue rechteckige Stoffbahnen von ca. 0.75 m<br />

Breite und ca. 0.501 m Höhe zu verwenden. Sie sind so zu befestigen,<br />

dass sie vom <strong>Wettkämpfe</strong>r so gut als möglich erkannt werden können.<br />

Anstelle des roten Stoffes kann orangefarbener, leuchtender Stoff<br />

verwendet werden. Wenn die Sicherheitsnetze die gleiche Farbe haben<br />

wie die Torflaggen (in der Regel rot oder blau), kann <strong>für</strong> Tore die vor dem<br />

Sicherheitsnetz nicht gut erkennbar sind, eine Alternativfarbe <strong>für</strong> die<br />

Flagge verwendet werden (in der Regel blau oder rot).<br />

701.3.3 Die Breite der Tore muss mindestens 8 m betragen.<br />

702 Die Strecken<br />

702.1 <strong>Gemeinsame</strong> <strong>Bestimmungen</strong> <strong>für</strong> Abfahrtsstrecken<br />

Abfahrtsstrecken <strong>für</strong> Olympische Winterspiele, <strong>FIS</strong> Ski<br />

Weltmeisterschaften und den <strong>FIS</strong> Weltcup müssen besonders geprüft<br />

werden, wobei neben den technischen Daten auch darauf zu achten ist,<br />

dass diese Pisten nicht nur selektiv, sondern auch technisch anspruchsvoll<br />

sind.<br />

702.2 Allgemeine Eigenschaften der Strecke<br />

Eine Abfahrt wird durch die sechsfünf Komponenten Technik, Mut,<br />

Geschwindigkeit, Risiko, und physische Kondition und<br />

Einschätzungsvermögen bestimmt. Die Strecke muss vom Start bis ins<br />

Ziel mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten befahren werden können.<br />

Die / der Athlet(in) passt Tempo und Verhalten seinen skitechnischen<br />

Fähigkeiten und individuellem Einschätzungsvermögen<br />

eigenverantwortlich an.<br />

702.3 Besondere Vorschriften über die Anlage der Strecke<br />

Natürliche Bodenunebenheiten können belassen werden. Die Anfahrt zu<br />

Bodenkanten und Übergängen, die zu Sprüngen führen, sollte nach<br />

Möglichkeit nach und nach erfolgen.<br />

An der Aussenseite von Kurven sind falls erforderlich Sturzräume oder<br />

(und) Sicherheitsvorkehrungen vorzusehen.<br />

Diese Strecke soll normalerweise ca. 30 m breit sein. Der mit der<br />

Pistenhomologation beauftragte Inspektor entscheidet, ob diese Breite<br />

ausreicht und ordnet nötigenfalls eine Verbreiterung an. Er kann im<br />

Zusammenhang mit der Linienführung und den Geländevoraussetzungen<br />

auch Breiten unter 30 m gestatten, sofern die Anlage der<br />

Streckenbereiche vor und nach der Engstelle dies erlaubt. An der<br />

Aussenseite von Kurven sind falls erforderlich Sturzräume vorzusehen.<br />

Möglichkeiten zur Tempokontrolle sollten besonders <strong>für</strong> die Anfahrt zu<br />

Bodenkanten, Übergängen und Sprüngen bestehen.erlauben.<br />

Nicht <strong>alle</strong> Streckenteile müssen notwendigeweise mit voller<br />

Geschwindigkeit gefahren werden können. Natürliche Bodenunebenheiten<br />

können belassen werden.Hindernisse, gegen welche <strong>Wettkämpfe</strong>r beim<br />

Verlassen der Piste geschleudert werden können, sind so gut wie möglich<br />

mit Hochsicherheitsnetzen, Sicherheitszäunen, Matten, Stroh in Säcken<br />

oder ähnlichen geeigneten Hilfsmitteln, wenn nötig in Verbindung mit<br />

Abweisplanen abzuschirmen.<br />

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