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Handbuch Um.Welt - Klimawandel, Biodiversität und ... - VNB

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18<br />

Konvention zum Schutz der Kulturellen Vielfalt<br />

Anlässlich ihrer 32. Generalkonferenz im Oktober 2003 hat die UNESCO die Ausarbeitung einer<br />

Konvention zum Schutz der Kulturellen Vielfalt beschlossen. Ziel dieser Konvention ist die Erhaltung<br />

Kultureller Vielfalt unter den Rahmenbedingungen von Globalisierung <strong>und</strong> Liberalisierung im<br />

Kontext des Allgemeinen Abkommens zum Handel mit Dienstleistungen (GATS). Bezugspunkt ist<br />

die „Allgemeine Erklärung der UNESCO zur Kulturellen Vielfalt“, in der die UNESCO betont, dass<br />

die Erhaltung der Kulturellen Vielfalt einen ebenso hohen Stellenwert hat wie die <strong>Biodiversität</strong>.<br />

Unter anderem auf Anregung des Deutschen Kulturrats ist bei der Deutschen UNESCO-Kommission<br />

die „Nationale Koalition Kulturelle Vielfalt“ angesiedelt. Die Nationale Koalition hat das Ziel, den<br />

Diskussionsprozess zur Konvention zum Schutz der Kulturellen Vielfalt in Deutschland zu beleben<br />

<strong>und</strong> nationale Anliegen in den internationalen Diskussionsprozess einzubringen. 26 Die interna-<br />

tionale Staatengemeinschaft hat sich zur aktiven <strong>Um</strong>setzung dieses Übereinkommens verpflichtet.<br />

Hüter der Biologischen <strong>und</strong> Kulturellen Vielfalt der Erde sind indigene Völker. Ihr Reichtum<br />

sind ihre vielen Sprachen <strong>und</strong> Kulturen, die Weisheit ihrer Religionen <strong>und</strong> ihres <strong>Um</strong>gangs mit der<br />

Natur. <strong>Welt</strong>weit wird derzeit von 350 bis 400 Millionen Menschen ausgegangen, die einem der circa<br />

5.000 indigenen Völker in 75 Staaten angehören. 27<br />

Begriffsbestimmung – Indigene Völker<br />

„Der Begriff ‚indigen‘ leitet sich ab vom englischen ‚indigenous‘. Er wurde 1995 von der Arbeits-<br />

gruppe zu Indigenen Bevölkerungen der Vereinten Nationen (UNWGIP) geprägt für Völker, die<br />

ein bestimmtes Territorium als erste besiedelt <strong>und</strong> genutzt haben, die aus freien Stücken eine<br />

kulturelle Besonderheit bewahren, welche die Sprache, Sozialorganisation, Religion, Spiritualität,<br />

Produktionsweisen, Gesetze oder Institutionen der Selbstverwaltung einschließen kann oder die<br />

sich selbst als eine von anderen verschiedene, geschlossene Gruppe verstehen <strong>und</strong> als solche von<br />

anderen Gruppen oder staatlichen Institutionen auch anerkannt werden.“ 28<br />

26 Deutscher Kulturrat (2005): Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion. Konzeption Kulturelle Bildung III<br />

http://www.kulturrat.de/dokumente/studien/konzeption-kb3.pdf, S. 22.<br />

27 Gesellschaft für bedrohte Völker (2006): Indigene Völker – Ausgegrenzt <strong>und</strong> Diskriminiert, S. 5.<br />

28 ebd.

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