Handbuch Um.Welt - Klimawandel, Biodiversität und ... - VNB
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Konvention zum Schutz der Kulturellen Vielfalt<br />
Anlässlich ihrer 32. Generalkonferenz im Oktober 2003 hat die UNESCO die Ausarbeitung einer<br />
Konvention zum Schutz der Kulturellen Vielfalt beschlossen. Ziel dieser Konvention ist die Erhaltung<br />
Kultureller Vielfalt unter den Rahmenbedingungen von Globalisierung <strong>und</strong> Liberalisierung im<br />
Kontext des Allgemeinen Abkommens zum Handel mit Dienstleistungen (GATS). Bezugspunkt ist<br />
die „Allgemeine Erklärung der UNESCO zur Kulturellen Vielfalt“, in der die UNESCO betont, dass<br />
die Erhaltung der Kulturellen Vielfalt einen ebenso hohen Stellenwert hat wie die <strong>Biodiversität</strong>.<br />
Unter anderem auf Anregung des Deutschen Kulturrats ist bei der Deutschen UNESCO-Kommission<br />
die „Nationale Koalition Kulturelle Vielfalt“ angesiedelt. Die Nationale Koalition hat das Ziel, den<br />
Diskussionsprozess zur Konvention zum Schutz der Kulturellen Vielfalt in Deutschland zu beleben<br />
<strong>und</strong> nationale Anliegen in den internationalen Diskussionsprozess einzubringen. 26 Die interna-<br />
tionale Staatengemeinschaft hat sich zur aktiven <strong>Um</strong>setzung dieses Übereinkommens verpflichtet.<br />
Hüter der Biologischen <strong>und</strong> Kulturellen Vielfalt der Erde sind indigene Völker. Ihr Reichtum<br />
sind ihre vielen Sprachen <strong>und</strong> Kulturen, die Weisheit ihrer Religionen <strong>und</strong> ihres <strong>Um</strong>gangs mit der<br />
Natur. <strong>Welt</strong>weit wird derzeit von 350 bis 400 Millionen Menschen ausgegangen, die einem der circa<br />
5.000 indigenen Völker in 75 Staaten angehören. 27<br />
Begriffsbestimmung – Indigene Völker<br />
„Der Begriff ‚indigen‘ leitet sich ab vom englischen ‚indigenous‘. Er wurde 1995 von der Arbeits-<br />
gruppe zu Indigenen Bevölkerungen der Vereinten Nationen (UNWGIP) geprägt für Völker, die<br />
ein bestimmtes Territorium als erste besiedelt <strong>und</strong> genutzt haben, die aus freien Stücken eine<br />
kulturelle Besonderheit bewahren, welche die Sprache, Sozialorganisation, Religion, Spiritualität,<br />
Produktionsweisen, Gesetze oder Institutionen der Selbstverwaltung einschließen kann oder die<br />
sich selbst als eine von anderen verschiedene, geschlossene Gruppe verstehen <strong>und</strong> als solche von<br />
anderen Gruppen oder staatlichen Institutionen auch anerkannt werden.“ 28<br />
26 Deutscher Kulturrat (2005): Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion. Konzeption Kulturelle Bildung III<br />
http://www.kulturrat.de/dokumente/studien/konzeption-kb3.pdf, S. 22.<br />
27 Gesellschaft für bedrohte Völker (2006): Indigene Völker – Ausgegrenzt <strong>und</strong> Diskriminiert, S. 5.<br />
28 ebd.