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6.3 Wasseranalyse 195<br />

_________________________________________________________________________<br />

• Die Grenzwerte für bestimmte anorganische chemische Stoffe dürfen nicht<br />

überschritten werden (Eisen-, Mangan-, Stickstoffverbindungen und andere).<br />

• Andere als die in der Trinkwasserverordnung, Anlage 2 aufgeführten Stoffe und radio-<br />

aktive Stoffe darf das Trinkwasser nicht in Konzentrationen enthalten, die die mensch-<br />

liche Gesundheit schädigen könnten.<br />

• Bestimmte organische Stoffe und auch Pflanzengifte dürfen vorgegebene Grenzwerte<br />

nicht überschreiten.<br />

• Nach der Enthärtung im Zuge der Trinkwasseraufbereitung darf der Gehalt an Erdalka-<br />

lien den Wert 1,5 mol/m 3 (berechnet als Ca, entspricht 60,12 mg/l) nicht<br />

unterschreiten. Auch die Säurekapazität K S 4,3 darf den Wert von 1,5 mol/m 3 nicht<br />

unterschreiten.<br />

Andererseits soll Trinkwasser nach Herkunft und Aussehen appetitlich sein und zum<br />

Genuß anregen; es soll klar, farblos und kühl sein und keinen unangenehmen Geruch<br />

(Schwefel-wasserstoff) oder unangenehmen Geschmack (Phenol, Mineralöl usw.)<br />

aufweisen. In der Tabelle 6.3-3 sind die wichtigsten physikalisch-chemischen<br />

Qualitätsparameter mit ihren Richt- oder Grenzwerten aufgeführt. Es soll damit nur die<br />

Größenordnung deutlich gemacht werden. Unberücksicht bleibt die Tatsache, daß die EG-<br />

Richtlinie [6] und auch die Welt-gesundheitsorganisation in ihren Empfehlungen eventuell<br />

andere Schwerpunkte setzen bzw. andere Grenzwerte vorgeben.<br />

Badewasser<br />

Badewasser oder besser Schwimmbadwasser muß Trinkwasserqualität haben. Sein wiederholter<br />

Gebrauch erfordert eine kontinuierliche Aufbereitung und Desinfektion des im<br />

Kreis-lauf geführten Wassers. Dabei läßt sich der Einsatz von Chemikalien nicht<br />

vermeiden, es muß jedoch gesichert sein, daß Gesundheit und Wohlbefinden der Badegäste<br />

nicht beein-trächtigt werden. Das Bundesseuchengesetz [7] fordert, daß eine Gefährdung<br />

der mensch-lichen Gesundheit durch Krankheitserreger nicht zu befürchten sein darf. Die<br />

Untersuchung und Beurteilung des Badewassers erfolgt auf der Grundlage der DIN 19643<br />

(Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser) [8], solange die<br />

im Entwurf vor-liegende Verordnung über Schwimm- und Badebeckenwasser<br />

(Schwimmbeckenwasserver-ordnung) noch nicht verabschiedet ist.<br />

Die Qualitätsparameter sind zum Teil voneinander abhängig. So korreliert der Gehalt an<br />

ge-bundenem Chlor, der selbst von der Art der Aufbereitung abhängig ist, mit der<br />

Oxidierbar-keit, die über den Wert des Füllwassers bestimmt wird, und dem Gehalt an<br />

Ammonium (NH +<br />

4 ) [12].

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