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6.3 Wasseranalyse 197<br />
_________________________________________________________________________<br />
der Wasserinhalts-stoffe und beschreibt deren Wirkungen auf die natürlichen Gewässer.<br />
Daraus wird auch die mögliche Auswirkung auf das Trinkwasser sichtbar.<br />
Die Inhaltstoffe bei gewerblichen und industriellen Abwässern sind entsprechend den ver-<br />
schiedenen Produktionsverfahren sehr verschieden und liegen in den unterschiedlichsten<br />
Konzentrationen vor. Häufig sind die Abwässer mit toxischen Stoffen wie Cyaniden,<br />
Phenolen, Säuren und Schwermetallen belastet. Sie müssen dann ganz spezifischen<br />
Reinigungsverfahren unterworfen werden, bevor sie in die kommunalen Abwasseranlagen<br />
geleitet werden dürfen.<br />
Stoffgruppe<br />
Wirkung in Gewässern<br />
absiebbare und absetzbare Stoffe Schlammbildung; Fäulnisvorgänge;<br />
Sauerstoffentzug<br />
gelöste oder suspendierte biologisch<br />
abbaubare organische Stoffe<br />
gelöste anorganische Nährstoffe<br />
(Nitrate, Phosphate)<br />
gelöste anorganische und biologisch<br />
schwer abbaubare Stoffe, die<br />
physiologisch schädlich sind<br />
gelöste unschädliche anorganische<br />
Stoffe<br />
Sauerstoffentzug; Störung des biologischen<br />
Gleichgewichtes (Primärbelastung); Eutrophierung<br />
Sauerstoffentzug; Düngewirkung;<br />
Störung des biologischen Gleichgewichtes<br />
(Sekundärbelastung); Eutrophierung<br />
Vergiftungserscheinungen; Verödung;<br />
Störung des biologischen Gleichgewichtes;<br />
Erschwerung der Trinkwasseraufbereitung<br />
erhöhte Aufwendungen bei der<br />
Trinkwasseraufbereitung; Belastung von<br />
industriellen Nachnutzern<br />
Säuren und Basen (pH-Wert) Beeinflussung des tierischen und<br />
pflanzlichen Wachstums<br />
Tabelle 6.3-1: Wasserinhaltsstoffe und deren Wirkungen, nach [17]<br />
Die Verfassung der BRD gibt dem Bund das Recht, Rahmengesetze zu erlassen (Artikel<br />
75,4), weist die Zuständigkeit für jegliche Art der Wassernutzung aber den Bundesländern<br />
zu (Artikel 72,1) [1]. Auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) [2] und des<br />
Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) [3] sind so Landeswassergesetze,<br />
Ausführungsgesetze zum Abwasserabgabengesetz sowie Richtlinien, Erlasse,<br />
Verordnungen und Verwaltungs-vorschriften entstanden. Im Abwasserabgabengesetz sind<br />
Mindestanforderungen für Abwas-serrestbelastungen mit gefährlichen Stoffen definiert,<br />
die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erreichbar sind. Als gefährlich<br />
gelten (gemäß WHG, § 7a) die Stoffe, "die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit,<br />
Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden, fruchtschädigenden<br />
oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind". Dazu zählen<br />
Schwermetalle und halogenorganische Verbindungen.