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6.3 Wasseranalyse 197<br />

_________________________________________________________________________<br />

der Wasserinhalts-stoffe und beschreibt deren Wirkungen auf die natürlichen Gewässer.<br />

Daraus wird auch die mögliche Auswirkung auf das Trinkwasser sichtbar.<br />

Die Inhaltstoffe bei gewerblichen und industriellen Abwässern sind entsprechend den ver-<br />

schiedenen Produktionsverfahren sehr verschieden und liegen in den unterschiedlichsten<br />

Konzentrationen vor. Häufig sind die Abwässer mit toxischen Stoffen wie Cyaniden,<br />

Phenolen, Säuren und Schwermetallen belastet. Sie müssen dann ganz spezifischen<br />

Reinigungsverfahren unterworfen werden, bevor sie in die kommunalen Abwasseranlagen<br />

geleitet werden dürfen.<br />

Stoffgruppe<br />

Wirkung in Gewässern<br />

absiebbare und absetzbare Stoffe Schlammbildung; Fäulnisvorgänge;<br />

Sauerstoffentzug<br />

gelöste oder suspendierte biologisch<br />

abbaubare organische Stoffe<br />

gelöste anorganische Nährstoffe<br />

(Nitrate, Phosphate)<br />

gelöste anorganische und biologisch<br />

schwer abbaubare Stoffe, die<br />

physiologisch schädlich sind<br />

gelöste unschädliche anorganische<br />

Stoffe<br />

Sauerstoffentzug; Störung des biologischen<br />

Gleichgewichtes (Primärbelastung); Eutrophierung<br />

Sauerstoffentzug; Düngewirkung;<br />

Störung des biologischen Gleichgewichtes<br />

(Sekundärbelastung); Eutrophierung<br />

Vergiftungserscheinungen; Verödung;<br />

Störung des biologischen Gleichgewichtes;<br />

Erschwerung der Trinkwasseraufbereitung<br />

erhöhte Aufwendungen bei der<br />

Trinkwasseraufbereitung; Belastung von<br />

industriellen Nachnutzern<br />

Säuren und Basen (pH-Wert) Beeinflussung des tierischen und<br />

pflanzlichen Wachstums<br />

Tabelle 6.3-1: Wasserinhaltsstoffe und deren Wirkungen, nach [17]<br />

Die Verfassung der BRD gibt dem Bund das Recht, Rahmengesetze zu erlassen (Artikel<br />

75,4), weist die Zuständigkeit für jegliche Art der Wassernutzung aber den Bundesländern<br />

zu (Artikel 72,1) [1]. Auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) [2] und des<br />

Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) [3] sind so Landeswassergesetze,<br />

Ausführungsgesetze zum Abwasserabgabengesetz sowie Richtlinien, Erlasse,<br />

Verordnungen und Verwaltungs-vorschriften entstanden. Im Abwasserabgabengesetz sind<br />

Mindestanforderungen für Abwas-serrestbelastungen mit gefährlichen Stoffen definiert,<br />

die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erreichbar sind. Als gefährlich<br />

gelten (gemäß WHG, § 7a) die Stoffe, "die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit,<br />

Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden, fruchtschädigenden<br />

oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind". Dazu zählen<br />

Schwermetalle und halogenorganische Verbindungen.

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