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6.3 Wasseranalyse 257<br />
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Phosphor als Planzennährstoff stellt häufig den sogenannten Minimumfaktor beim<br />
Pflanzen-wachstum dar, da Kohlenstoff, Stickstoff und die anderen Nährstoffe i. a. in<br />
ausreichendem Maße vorhanden sind. Eine Eutrophierung von Gewässern (Umkippen -<br />
Sauerstoffmangel infolge zu starkem Pflanzenwachstums) geht meist auf Phosphor und<br />
seine Verwendung in Waschmitteln und Düngemitteln zurück. Bei Kesselwasser dagegen<br />
muß zur Vermeidung von Korrosion ein Mindestphosphorgehalt ständig aufrecht erhalten<br />
werden.<br />
Die Phosphorelimination im Abwasser erfolgt z. T. biologisch parallel zur Nitrifikation<br />
und ist z. T. durch Ausfällen mit geeigneten Chemikalien zu erreichen.<br />
Ein Phosphoranalysator ist bereits im Kontext zu Bild 6.3-32 beschrieben worden.<br />
Die DIN 38 405, Teil 11 beschreibt Bestimmungsmethoden für Wässer mit Phosphorgehalten<br />
von etwa 0,0005 bis 0,8 mg/l. Im Falle höherer Konzentrationen ist die Wasserprobe<br />
vor der Untersuchung entsprechend zu verdünnen.In allen Fällen erfolgt die<br />
Konzentrations-bestimmung fotometrisch. Mit dem Verfahren nach DIN 38 405, Teil 11-1<br />
wird Orthophos-phat durch Versetzen mit Ammoniummolybdat als Reagenz und<br />
Extinktionsmessung bestimmt. Die Ergebnisangabe erfolgt als berechneter Phosphorgehalt<br />
in der Probe, z. B.: Orthophosphat, berechnet als P 0,274 mg/l.<br />
Durch geeignete chemische Behandlung der Probe läßt sich Orthophosphat auch nach<br />
Extraktion (DIN 38 405, Teil 11-2) bzw. zusammen mit hydrolisierbarem Phosphat (DIN<br />
38 405, Teil 11-3) bestimmen. Das Extraktionsverfahren besitzt eine um den Faktor 10<br />
höhere Nachweisempfindlichkeit gegenüber den anderen Methoden. Nach Aufschluß der<br />
Wasserprobe mit Peroxidisulfat, Salpeter-/Schwefelsäure oder Perchlorsäure kann der Gesamtphosphatgehalt<br />
bestimmt werden (DIN 38 405, Teil 11-4). Die Ergebnisangabe erfolgt<br />
wieder als berechneter Phosphorgehalt.<br />
6.3.7.6 Bestimmung der adsorbierbaren organischen Halogene (AOX)<br />
So wie die organischen Halogenverbindungen in Industrie und Gewerbe (z. B. Entfetten<br />
von Werkteilen), in der Landwirtschaft (Pestizideinsatz) und im Haushalt verbreitet<br />
Anwendung finden, gelangen sie auch in Abwasser, Oberflächenwasser und Grundwasser.<br />
Sie sind toxisch, sehr beständig und werden von Lebewesen, auch dem Menschen,<br />
akkumuliert.<br />
Einzelstoffbestimmungen erfolgen chromatografisch. Im Abwasser läßt sich jedoch mit<br />
ver-tretbarem Aufwand nur ein geringer Teil der halogenorganischen Verbindungen<br />
einzeln nachweisen. Die Abwassergesetzgebung orientiert auf den Summenparameter AOX<br />
(ad-sorbierbare organische Halogenverbindungen), auch als TOX bezeichnet, weil er eine