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Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...

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EPA in der Abiturprüfung für die Unterrichtsfächer BW mit REW/C, IV, VW im FG – Wirtschaft –<br />

Die Note „ausreichend“ (05 Punkte) kann erteilt werden, wenn<br />

zentrale Aussagen und bestimmende Merkmale eines Textes (Materials) in<br />

Grundzügen erfasst sind<br />

die Aussagen auf die Aufgabenstellung bezogen sind<br />

dabei grundlegende fachspezifische Verfahren und Begriffe angewendet werden<br />

die Darstellung im Wesentlichen verständlich ausgeführt und erkennbar geordnet<br />

ist.<br />

Ein mit „gut“ oder „sehr gut“ beurteiltes Prüfungsergebnis setzt Leistungen im Anforderungsbereich<br />

III voraus.<br />

Bei der Bewertung der gesamten Prüfungsleistung werden die Teilaufgaben zunächst<br />

für sich bewertet; aus der Bewertung der Teilaufgaben wird entsprechend<br />

des vorgesehenen Anteils innerhalb der Gesamtpunktzahl eine Note und eine<br />

Punktzahl für die gesamte Prüfungsleistung ermittelt. Wesentliche Abweichungen<br />

von der vorgesehenen Gewichtung sind zu begründen.<br />

Sprachliche Richtigkeit und äußere Form sind bei der Korrektur und Beurteilung einer<br />

Arbeit zu beachten. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die<br />

sprachliche Richtigkeit (Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung) in der deutschen<br />

Sprache oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von ein bis<br />

zwei Punkten der einfachen Wertung.<br />

Für die Umrechnung der „Binnenpunkte“ in KMK-Punkte ist folgende Tabelle anzuwenden:<br />

Binnenpunkte (in %) KMK-Punkte<br />

>=97 15<br />

>=93 14<br />

>=89 13<br />

>=84 12<br />

>=79 11<br />

>=74 10<br />

>=69 09<br />

>=64 08<br />

>=59 07<br />

>=54 06<br />

>=47 05<br />

>=40 04<br />

>=33 03<br />

>=26 02<br />

>=20 01<br />

>=00 00<br />

Auf der Grundlage der genannten Anforderungen wird die Prüfungsleistung in einem<br />

zusammenfassenden Gutachten beurteilt. Das Gutachten muss so abgefasst<br />

sein, dass die Bewertungskriterien erkennbar werden. Besondere Vorzüge oder<br />

Mängel einer Arbeit sind bei der Korrektur kenntlich zu machen, im Gutachten zu<br />

vermerken und bei der Bewertung zu berücksichtigen.<br />

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