Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...
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EPA in der Abiturprüfung für die Unterrichtsfächer BW mit REW/C, IV, VW im FG – Wirtschaft –<br />
2.2 Informationsverarbeitung 6<br />
2.2.1 Kompetenzen<br />
Für das Bearbeiten der Abituraufgaben sind im Wesentlichen folgende Kompetenzen<br />
erforderlich, wobei in der einzelnen Abiturprüfung nicht alle hier aufgeführten<br />
Kompetenzen nachzuweisen sind:<br />
Die Verarbeitung von Informationen wird als wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen<br />
und wirtschaftlichen Lebens begriffen.<br />
Bei der Lösung wirtschaftlicher Aufgabenstellungen werden Instrumente der<br />
Informationsverarbeitung genutzt und gezielt eingesetzt.<br />
Komplexe wirtschaftliche Aufgabenstellungen werden analysiert und mit Hilfe<br />
einer geeigneten Methode wird ein Konzept für die Lösung der Aufgabe entwickelt.<br />
Für die Aufgabenstellung wird eine Problemlösung mit Hilfe der dafür zur Verfügung<br />
stehenden Instrumente (Anwendungssoftware, Tools usw.) entwickelt<br />
und getestet.<br />
Die Ergebnisse werden mit den Möglichkeiten der Datenverarbeitung zielgerichtet<br />
dokumentiert und präsentiert.<br />
Systemnutzung, aber auch Systemgestaltung werden als wesentliche Elemente<br />
begriffen, um komplexe wirtschaftliche Problemstellungen zu bearbeiten.<br />
Chancen und Risiken der Informationstechnologien werden aus unterschiedlicher<br />
Sicht kritisch beurteilt.<br />
Vorhandenes Wissen wird unter der Zielsetzung einer umfassenden Handlungskompetenz<br />
sowie einer Generalisierungs- und Transferfähigkeit angewandt.<br />
Das Denken in Zusammenhängen, schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit,<br />
zielorientiertes Planen, Bewertungs- und Entscheidungsfähigkeit<br />
kommen zur Anwendung.<br />
2.2.2 Schriftliche Prüfung<br />
2.2.2.1 Grundsätze der Aufgabenerstellung<br />
Die Anzahl der Aufgabenvorschläge, die für eine Prüfungsgruppe einzureichen ist,<br />
ist in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium,<br />
im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) in der jeweils geltenden<br />
Fassung geregelt.<br />
Jeder Aufgabenvorschlag umfasst mindestens zwei Lerngebiete der Niedersächsischen<br />
Rahmenrichtlinien. Die pro Prüfungsgruppe einzureichenden Vorschläge<br />
müssen in ihrer Gesamtheit mindestens drei Lerngebiete der Niedersächsischen<br />
Rahmenrichtlinien berücksichtigen.<br />
Der Schwerpunkt des Aufgabenvorschlags muss die Bearbeitung einer komplexen<br />
kaufmännischen Problemstellung am Computer sein. Teilaufgaben, deren Lösungen<br />
handschriftlich möglich sind, können auch unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogramms<br />
bearbeitet werden.<br />
In den Aufgabenstellungen ist darauf hinzuweisen, dass eine permanente Abspeicherung<br />
von Ergebnissen erfolgen muss. Dies sollte in Form einer konkreten Aufforderung<br />
(z. B. „Speichern Sie das Ergebnis der Aufgabe 1.1 unter dem Namen<br />
XY ab“) geschehen.<br />
6 Für das Unterrichtsfach Informationsverarbeitung gelten auch die fächerübergreifenden Ausführungen<br />
im Kapitel 1.<br />
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