04.10.2013 Aufrufe

Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...

Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...

Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

EPA in der Abiturprüfung für die Unterrichtsfächer BW mit REW/C, IV, VW im FG – Wirtschaft –<br />

2.2 Informationsverarbeitung 6<br />

2.2.1 Kompetenzen<br />

Für das Bearbeiten der Abituraufgaben sind im Wesentlichen folgende Kompetenzen<br />

erforderlich, wobei in der einzelnen Abiturprüfung nicht alle hier aufgeführten<br />

Kompetenzen nachzuweisen sind:<br />

Die Verarbeitung von Informationen wird als wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen<br />

und wirtschaftlichen Lebens begriffen.<br />

Bei der Lösung wirtschaftlicher Aufgabenstellungen werden Instrumente der<br />

Informationsverarbeitung genutzt und gezielt eingesetzt.<br />

Komplexe wirtschaftliche Aufgabenstellungen werden analysiert und mit Hilfe<br />

einer geeigneten Methode wird ein Konzept für die Lösung der Aufgabe entwickelt.<br />

Für die Aufgabenstellung wird eine Problemlösung mit Hilfe der dafür zur Verfügung<br />

stehenden Instrumente (Anwendungssoftware, Tools usw.) entwickelt<br />

und getestet.<br />

Die Ergebnisse werden mit den Möglichkeiten der Datenverarbeitung zielgerichtet<br />

dokumentiert und präsentiert.<br />

Systemnutzung, aber auch Systemgestaltung werden als wesentliche Elemente<br />

begriffen, um komplexe wirtschaftliche Problemstellungen zu bearbeiten.<br />

Chancen und Risiken der Informationstechnologien werden aus unterschiedlicher<br />

Sicht kritisch beurteilt.<br />

Vorhandenes Wissen wird unter der Zielsetzung einer umfassenden Handlungskompetenz<br />

sowie einer Generalisierungs- und Transferfähigkeit angewandt.<br />

Das Denken in Zusammenhängen, schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit,<br />

zielorientiertes Planen, Bewertungs- und Entscheidungsfähigkeit<br />

kommen zur Anwendung.<br />

2.2.2 Schriftliche Prüfung<br />

2.2.2.1 Grundsätze der Aufgabenerstellung<br />

Die Anzahl der Aufgabenvorschläge, die für eine Prüfungsgruppe einzureichen ist,<br />

ist in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium,<br />

im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) in der jeweils geltenden<br />

Fassung geregelt.<br />

Jeder Aufgabenvorschlag umfasst mindestens zwei Lerngebiete der Niedersächsischen<br />

Rahmenrichtlinien. Die pro Prüfungsgruppe einzureichenden Vorschläge<br />

müssen in ihrer Gesamtheit mindestens drei Lerngebiete der Niedersächsischen<br />

Rahmenrichtlinien berücksichtigen.<br />

Der Schwerpunkt des Aufgabenvorschlags muss die Bearbeitung einer komplexen<br />

kaufmännischen Problemstellung am Computer sein. Teilaufgaben, deren Lösungen<br />

handschriftlich möglich sind, können auch unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogramms<br />

bearbeitet werden.<br />

In den Aufgabenstellungen ist darauf hinzuweisen, dass eine permanente Abspeicherung<br />

von Ergebnissen erfolgen muss. Dies sollte in Form einer konkreten Aufforderung<br />

(z. B. „Speichern Sie das Ergebnis der Aufgabe 1.1 unter dem Namen<br />

XY ab“) geschehen.<br />

6 Für das Unterrichtsfach Informationsverarbeitung gelten auch die fächerübergreifenden Ausführungen<br />

im Kapitel 1.<br />

59

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!