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Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...

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EPA in der Abiturprüfung für die Unterrichtsfächer BW mit REW/C, IV, VW im FG – Wirtschaft –<br />

Aufgabe 2.2<br />

Aufgabe 2.2.1<br />

Die in der Anlage befindlichen Exceltabellen (Bilanz und GuV-Rechnung) müssen<br />

über die Verwendung von Formeln genutzt werden, um die geforderten<br />

Kenngrößen zu ermitteln. Dabei wird folgende Lösung erwartet (vgl. Excel-<br />

Tabelle im Anhang).<br />

Aufgabe 2.2.2<br />

Sowohl die Kennzahlen von L I und von L II als auch der Branchenvergleich<br />

weisen auf eine angespannte bzw. bedrohliche Liquiditätslage hin; die Zahlungsfähigkeit<br />

ist als sehr schlecht einzuschätzen. Als zusätzliches Beurteilungskriterium<br />

können z. B. die Empfehlungen des Bundeswirtschaftsministeriums<br />

herangezogen werden (L II größer als 100 %).<br />

Die Problematik der AUTOLUX AG besteht nun zusätzlich darin, dass es für das<br />

Verhindern einer Übernahme z. B. durch Konkurrenten notwendig wäre, in erheblichem<br />

Maße zu investieren. Hierdurch würde ein weiterer Liquiditätsbedarf<br />

in erheblichem Umfang entstehen. Wenn keine Eigenfinanzierungsmöglichkeiten<br />

bestehen sollten, würden sich durch die Aufnahme von zusätzlichem<br />

Fremdkapital die Kennzahlen L I und L II weiterhin verschlechtern; auch hervorgerufen<br />

durch zusätzlichen laufenden Liquiditätsbedarf für die Zinszahlungen.<br />

Bezüglich der Kennzahlenaussagekraft wären als Punkte zu nennen:<br />

- Stichtagsbezug<br />

- fehlende konkrete Zahlungsgrößen mit Terminangaben aus Kreditoren, Debitoren<br />

- fehlende konkrete Zahlungsgrößen bzgl. geplanter Auszahlungen für Investitionen.<br />

Im Rahmen einer aussagekräftigen unternehmensinternen Liquiditätsbeurteilung<br />

wäre auf folgende Punkte hinzuweisen:<br />

- Zahlungszeitpunkte im Rahmen der Debitoren- und Kreditorenrechnung<br />

- Zahlen aus der kurzfristigen und langfristigen Liquiditätsplanung (einschließlich<br />

geplanter Investitionen).<br />

Aufgabe 2.3<br />

Wichtig ist, dass die Prüflinge darlegen, dass die folgenden Maßnahmen zu einer<br />

Verbesserung der tatsächlichen Liquiditätslage führen, es aber gleichzeitig nicht in<br />

jedem Falle zu einer Verbesserung der Kennzahlen L I und L II kommt.<br />

Möglichkeiten zur Verbesserung der Liquiditätslage:<br />

Verlängerung von Zahlungszielen bei den Kreditoren<br />

Verkürzung der Zahlungsziele bei den Debitoren, z. B. durch Skontogewährung<br />

Anzahlung/Teilzahlung auf der Debitorenseite vereinbaren<br />

Ausstehende Forderungen, z. B. durch Factoring–Unternehmen hereinholen<br />

Forderungen an ein Kredit-/Finanzierungsinstitut abtreten<br />

Verkauf von nicht benötigtem Betriebsvermögen<br />

Verkauf von AV (z. B. Fuhrpark und Maschinen, ggf. Gebäude) unter gleichzeitiger<br />

Nutzung von Leasingverträgen („sale and lease back“)<br />

Nichtausschüttung von Bilanzgewinnen (Bilanzgewinn als kurzfristige Verbindlichkeit)<br />

Ausgabe neuer Aktien (Kapitalerhöhung).<br />

Aufgabe 2.4<br />

Die Prüflinge müssen zunächst darlegen, dass es sich beim Cash flow um den tatsächlichen<br />

Finanzmittelüberschuss eines Unternehmens handelt, der die Zahlungswirksamkeit<br />

von Erträgen und Aufwendungen mit einbezieht. Dadurch ist er bzgl.<br />

der „Kapitaldienstfähigkeit“ aussagekräftiger als die Kennzahlen L I und L II. Bei der<br />

Berechnung wird das Jahresergebnis nämlich um die zahlungsunwirksamen Positionen<br />

bereinigt, so dass der Cash flow tatsächlich z. B. für Tilgungsleistungen, Investitionen<br />

und Gewinnausschüttungen verwendet werden kann.<br />

Wie bei den Kennzahlen L I und L II ist auch beim Cash flow die eingeschränkte<br />

Aussagekraft hinsichtlich der Stichtagsproblematik und des Problems der fehlen-<br />

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