Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...
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EPA in der Abiturprüfung für die Unterrichtsfächer BW mit REW/C, IV, VW im FG – Wirtschaft –<br />
2.2.3.2 Kriterien für die Bewertung der Leistungen in der<br />
mündlichen Prüfung<br />
Bei der Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung sollen neben den beschriebenen<br />
Kompetenzen (vgl. Kap. 2.2.1) vor allem folgende Kriterien berücksichtigt werden:<br />
sachliche Richtigkeit und Umfang des beim Vortrag o. Ä. und beim anschließenden<br />
Prüfungsgespräch geforderten Fachwissens; dabei sind die Komplexität<br />
der Inhalte und der Grad an Selbstständigkeit der Prüfungsleistung zu beachten<br />
Beherrschung der für die Lösung der gestellten Problemstellung zur Verfügung<br />
gestellten Medien (Computer, Beamer, Software)<br />
Fähigkeit, einen Sachverhalt sprachlich verständlich darzulegen, über ihn in logischem<br />
Zusammenhang zu referieren und das Wesentliche herauszustellen<br />
Fähigkeit, beim Prüfungsgespräch sachgerecht zu argumentieren, auf Fragen<br />
und Einwände einzugehen und gegebene Hilfen aufzugreifen.<br />
Inhalte des Lerngebietes „Fächerübergreifendes Lernen“ sind im Rahmen der<br />
mündlichen Prüfungen anzuwenden. Dabei soll bei der Gewichtung von Fach- und<br />
Methodenkompetenz ein Verhältnis von 70 Prozent zu 30 Prozent zugrunde gelegt<br />
werden.<br />
Es wird empfohlen, zur Einschätzung der mündlichen Prüfungsleistung einen Beurteilungsbogen<br />
mit entsprechenden Beurteilungskriterien zu verwenden.<br />
Beispiele hierfür sind in den Kapiteln 2.1.2.2 und 2.3.2.2 im Rahmen der fachspezifischen<br />
Ausführungen zu den Unterrichtsfächern Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling<br />
und Volkswirtschaft dargestellt.<br />
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