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Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...

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EPA in der Abiturprüfung für die Unterrichtsfächer BW mit REW/C, IV, VW im FG – Wirtschaft –<br />

2.3 Unterrichtsfach: Volkswirtschaft 7<br />

2.3.1 Kompetenzen<br />

Für das Bearbeiten der Abituraufgaben sind im Wesentlichen folgende Kompetenzen<br />

erforderlich, wobei in der einzelnen Abiturprüfung nicht alle hier aufgeführten<br />

Kompetenzen nachzuweisen sind.<br />

Wirtschaft wird als existenzieller Bereich gesellschaftlichen Lebens in seiner<br />

Notwendigkeit, seinen Verknüpfungen mit anderen Bereichen (z. B. Umwelt)<br />

und in seiner Gestaltungsfähigkeit analysiert.<br />

Die Fähigkeit zu systematischer Betrachtungsweise wirtschaftlicher Zusammenhänge<br />

in modellhaften Darstellungen sowie Ansätzen ökonomischer Theoriebildungen<br />

wird unter Beweis gestellt.<br />

Die ökonomische Realität wird nicht monokausal, sondern prozesshaft, vernetzt,<br />

funktional wandelbar, Ideologien ausgesetzt und interessenbestimmt<br />

begriffen.<br />

Vorhandenes ökonomisches Wissen wird unter der Zielsetzung einer umfassenden<br />

Handlungskompetenz sowie einer Generalisierungs- und Transferkompetenz<br />

angewandt.<br />

Das Denken in Zusammenhängen, schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit,<br />

zielorientiertes Planen, Bewertungs- und Entscheidungsfähigkeit<br />

kommen zur Anwendung.<br />

Methoden werden plan- und zielgerichtet eingesetzt.<br />

Die Analyse von Informationen einschließlich Dokumentation und Präsentation<br />

sind nachzuweisen.<br />

2.3.2 Schriftliche Prüfung<br />

2.3.2.1 Grundsätze der Aufgabenerstellung<br />

Die Anzahl der Aufgabenvorschläge, die für die Prüfungsgruppe einzureichen sind,<br />

ist in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium,<br />

in Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) in der jeweils geltenden<br />

Fassung geregelt.<br />

Jeder Aufgabenvorschlag umfasst mindestens zwei Lerngebiete der Niedersächsischen<br />

Rahmenrichtlinien und darf sich nicht nur auf ein Schulhalbjahr<br />

beziehen. Die pro Prüfungsgruppe einzureichenden Vorschläge müssen in ihrer<br />

Gesamtheit mindestens drei Lerngebiete der Rahmenrichtlinien berücksichtigen.<br />

Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass sie aufeinander aufbauen<br />

und Zwischenergebnisse ermöglichen. Geeignete Vorgaben in der Aufgabenstellung<br />

vermeiden das Problem durchgängiger Folgefehler. Die einzelnen Teilaufgaben<br />

sind so zu formulieren, dass sie weitgehend unabhängig voneinander<br />

bearbeitet werden können und den Lösungsweg nicht vorzeichnen.<br />

Die Aufgabenstellung besteht aus einem in sich geschlossenen komplexen<br />

Thema, das in Teilaufgaben zu gliedern ist. Der Aufgabenvorschlag ist materialbezogen<br />

zu konzipieren. Die Materialien müssen eine deutlich erkennbare<br />

Funktion für die Bearbeitung der entsprechenden Aufgabenstellung haben.<br />

Die Prüfungsgegenstände orientieren sich an den Kompetenzen und Lerninhalten<br />

der Rahmenrichtlinien. In den Aufgaben ist theoretisches Grundlagenwis-<br />

7 Für das Unterrichtsfach Volkswirtschaft gelten auch die fächerübergreifenden Ausführungen im<br />

Kapitel 1.<br />

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