Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...
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EPA in der Abiturprüfung für die Unterrichtsfächer BW mit REW/C, IV, VW im FG – Wirtschaft –<br />
2.3 Unterrichtsfach: Volkswirtschaft 7<br />
2.3.1 Kompetenzen<br />
Für das Bearbeiten der Abituraufgaben sind im Wesentlichen folgende Kompetenzen<br />
erforderlich, wobei in der einzelnen Abiturprüfung nicht alle hier aufgeführten<br />
Kompetenzen nachzuweisen sind.<br />
Wirtschaft wird als existenzieller Bereich gesellschaftlichen Lebens in seiner<br />
Notwendigkeit, seinen Verknüpfungen mit anderen Bereichen (z. B. Umwelt)<br />
und in seiner Gestaltungsfähigkeit analysiert.<br />
Die Fähigkeit zu systematischer Betrachtungsweise wirtschaftlicher Zusammenhänge<br />
in modellhaften Darstellungen sowie Ansätzen ökonomischer Theoriebildungen<br />
wird unter Beweis gestellt.<br />
Die ökonomische Realität wird nicht monokausal, sondern prozesshaft, vernetzt,<br />
funktional wandelbar, Ideologien ausgesetzt und interessenbestimmt<br />
begriffen.<br />
Vorhandenes ökonomisches Wissen wird unter der Zielsetzung einer umfassenden<br />
Handlungskompetenz sowie einer Generalisierungs- und Transferkompetenz<br />
angewandt.<br />
Das Denken in Zusammenhängen, schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit,<br />
zielorientiertes Planen, Bewertungs- und Entscheidungsfähigkeit<br />
kommen zur Anwendung.<br />
Methoden werden plan- und zielgerichtet eingesetzt.<br />
Die Analyse von Informationen einschließlich Dokumentation und Präsentation<br />
sind nachzuweisen.<br />
2.3.2 Schriftliche Prüfung<br />
2.3.2.1 Grundsätze der Aufgabenerstellung<br />
Die Anzahl der Aufgabenvorschläge, die für die Prüfungsgruppe einzureichen sind,<br />
ist in der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium,<br />
in Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) in der jeweils geltenden<br />
Fassung geregelt.<br />
Jeder Aufgabenvorschlag umfasst mindestens zwei Lerngebiete der Niedersächsischen<br />
Rahmenrichtlinien und darf sich nicht nur auf ein Schulhalbjahr<br />
beziehen. Die pro Prüfungsgruppe einzureichenden Vorschläge müssen in ihrer<br />
Gesamtheit mindestens drei Lerngebiete der Rahmenrichtlinien berücksichtigen.<br />
Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass sie aufeinander aufbauen<br />
und Zwischenergebnisse ermöglichen. Geeignete Vorgaben in der Aufgabenstellung<br />
vermeiden das Problem durchgängiger Folgefehler. Die einzelnen Teilaufgaben<br />
sind so zu formulieren, dass sie weitgehend unabhängig voneinander<br />
bearbeitet werden können und den Lösungsweg nicht vorzeichnen.<br />
Die Aufgabenstellung besteht aus einem in sich geschlossenen komplexen<br />
Thema, das in Teilaufgaben zu gliedern ist. Der Aufgabenvorschlag ist materialbezogen<br />
zu konzipieren. Die Materialien müssen eine deutlich erkennbare<br />
Funktion für die Bearbeitung der entsprechenden Aufgabenstellung haben.<br />
Die Prüfungsgegenstände orientieren sich an den Kompetenzen und Lerninhalten<br />
der Rahmenrichtlinien. In den Aufgaben ist theoretisches Grundlagenwis-<br />
7 Für das Unterrichtsfach Volkswirtschaft gelten auch die fächerübergreifenden Ausführungen im<br />
Kapitel 1.<br />
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