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Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...

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EPA in der Abiturprüfung für die Unterrichtsfächer BW mit REW/C, IV, VW im FG – Wirtschaft –<br />

1.3 Anforderungsbereiche<br />

1.3.1 Allgemeine Hinweise<br />

Die Anforderungen in der Abiturprüfung unterscheiden sich nach der Art, der<br />

Komplexität und dem Grad der Selbstständigkeit der geforderten Leistung. Durch<br />

Zusammenfassen ähnlicher Anforderungen werden drei Anforderungsbereiche gebildet.<br />

Sie dienen als Hilfsmittel für die Aufgabenstellung, die Beschreibung der<br />

erwarteten Leistungen und deren Bewertung. Sie sollen Einseitigkeit in der Aufgabenstellung<br />

vermeiden helfen, die Anforderungen transparenter machen und zu<br />

einer differenzierten Leistungsbewertung beitragen. Die drei Anforderungsbereiche<br />

sind in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit zu sehen und nicht klar zu trennen. Daher<br />

ergeben sich in der Praxis der Aufgabenstellung bei der Zuordnung der Teilaufgaben<br />

zu Anforderungsbereichen Überschneidungen. Teilaufgaben müssen und<br />

können nicht immer nur jeweils einem Anforderungsbereich zugeordnet werden;<br />

vielfach lässt sich die geforderte Leistung jedoch überwiegend einem Anforderungsbereich<br />

zuordnen.<br />

Die Reihenfolge der Anforderungsbereiche entspricht der zunehmenden Selbstständigkeit<br />

der geforderten Prüfungsleistung. Dabei ist der Grad der Selbstständigkeit<br />

der geforderten Prüfungsleistung abhängig von den jeweiligen Unterrichtsvoraussetzungen.<br />

Methodische Kompetenzen, wie z. B. Materialaufbereitung und -auswertung, Ergebnisdarstellung<br />

und -beurteilung müssen so einbezogen werden, dass unterschiedliche<br />

Anforderungsbereiche angesprochen werden.<br />

1.3.2 Fächerübergreifende Beschreibung der Anforderungsbereiche<br />

Jeder Aufgabenvorschlag für die schriftliche Abiturprüfung muss sich auf alle im<br />

Folgenden beschriebenen Anforderungsbereiche erstrecken. Das Schwergewicht<br />

der zu erbringenden Prüfungsleistungen liegt im Anforderungsbereich II. Daneben<br />

sind die Anforderungsbereiche I und III angemessen zu berücksichtigen, und zwar<br />

Anforderungsbereich I in höherem Maße als Anforderungsbereich III.<br />

Anforderungsbereich I<br />

Der Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem<br />

abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang und die Beschreibung, Darstellung<br />

und Anwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken in einem begrenzten<br />

Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang.<br />

Anforderungsbereich II<br />

Der Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Erklären, Ordnen und Verarbeiten<br />

mehrerer bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einer<br />

zusammenhängenden Darstellung, selbstständiges Übertragen des Gelernten auf<br />

vergleichbare neue Situationen. Dabei kann es entweder um veränderte Fragestellungen<br />

oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen<br />

gehen.<br />

Anforderungsbereich III<br />

Der Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten<br />

mit dem Ziel, zu selbstständigen Gestaltungen bzw. Deutungen, Folgerungen,<br />

Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten<br />

Denkmethoden bzw. Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten<br />

selbstständig ausgewählt und einer neuen Problemstellung angepasst.<br />

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