Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...
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EPA in der Abiturprüfung für die Unterrichtsfächer BW mit REW/C, IV, VW im FG – Wirtschaft –<br />
1.3 Anforderungsbereiche<br />
1.3.1 Allgemeine Hinweise<br />
Die Anforderungen in der Abiturprüfung unterscheiden sich nach der Art, der<br />
Komplexität und dem Grad der Selbstständigkeit der geforderten Leistung. Durch<br />
Zusammenfassen ähnlicher Anforderungen werden drei Anforderungsbereiche gebildet.<br />
Sie dienen als Hilfsmittel für die Aufgabenstellung, die Beschreibung der<br />
erwarteten Leistungen und deren Bewertung. Sie sollen Einseitigkeit in der Aufgabenstellung<br />
vermeiden helfen, die Anforderungen transparenter machen und zu<br />
einer differenzierten Leistungsbewertung beitragen. Die drei Anforderungsbereiche<br />
sind in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit zu sehen und nicht klar zu trennen. Daher<br />
ergeben sich in der Praxis der Aufgabenstellung bei der Zuordnung der Teilaufgaben<br />
zu Anforderungsbereichen Überschneidungen. Teilaufgaben müssen und<br />
können nicht immer nur jeweils einem Anforderungsbereich zugeordnet werden;<br />
vielfach lässt sich die geforderte Leistung jedoch überwiegend einem Anforderungsbereich<br />
zuordnen.<br />
Die Reihenfolge der Anforderungsbereiche entspricht der zunehmenden Selbstständigkeit<br />
der geforderten Prüfungsleistung. Dabei ist der Grad der Selbstständigkeit<br />
der geforderten Prüfungsleistung abhängig von den jeweiligen Unterrichtsvoraussetzungen.<br />
Methodische Kompetenzen, wie z. B. Materialaufbereitung und -auswertung, Ergebnisdarstellung<br />
und -beurteilung müssen so einbezogen werden, dass unterschiedliche<br />
Anforderungsbereiche angesprochen werden.<br />
1.3.2 Fächerübergreifende Beschreibung der Anforderungsbereiche<br />
Jeder Aufgabenvorschlag für die schriftliche Abiturprüfung muss sich auf alle im<br />
Folgenden beschriebenen Anforderungsbereiche erstrecken. Das Schwergewicht<br />
der zu erbringenden Prüfungsleistungen liegt im Anforderungsbereich II. Daneben<br />
sind die Anforderungsbereiche I und III angemessen zu berücksichtigen, und zwar<br />
Anforderungsbereich I in höherem Maße als Anforderungsbereich III.<br />
Anforderungsbereich I<br />
Der Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem<br />
abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang und die Beschreibung, Darstellung<br />
und Anwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken in einem begrenzten<br />
Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang.<br />
Anforderungsbereich II<br />
Der Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Erklären, Ordnen und Verarbeiten<br />
mehrerer bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einer<br />
zusammenhängenden Darstellung, selbstständiges Übertragen des Gelernten auf<br />
vergleichbare neue Situationen. Dabei kann es entweder um veränderte Fragestellungen<br />
oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen<br />
gehen.<br />
Anforderungsbereich III<br />
Der Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten<br />
mit dem Ziel, zu selbstständigen Gestaltungen bzw. Deutungen, Folgerungen,<br />
Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten<br />
Denkmethoden bzw. Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten<br />
selbstständig ausgewählt und einer neuen Problemstellung angepasst.<br />
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