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Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...

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EPA in der Abiturprüfung für die Unterrichtsfächer BW mit REW/C, IV, VW im FG – Wirtschaft –<br />

- Kooperation: ziel-/zweckorientierte Zusammenarbeit, auch zeitlich befristet;<br />

rechtliche Selbstständigkeit bleibt erhalten, wirtschaftliche Selbstständigkeit<br />

wird teilweise eingeschränkt<br />

- Konzentration: Schaffung verbundener Unternehmen, Aufgabe der wirtschaftlichen<br />

Selbstständigkeit durch einheitliche Leitung (Beteiligungsübernahme,<br />

Konzernbildung)<br />

- Fusion: Aufgabe der rechtlichen Selbstständigkeit durch Verschmelzung<br />

- Nach der Bindungsintensität kann unterschieden werden: Kartell, Konsortium,<br />

Joint Venture, Strategische Allianz, Konzern, Fusion.<br />

Das Oberziel von Unternehmenszusammenschlüssen ist die Sicherung der Lebensfähigkeit<br />

der beteiligten Unternehmen durch Gewinnerhöhung oder Verlustvermeidung.<br />

Die Verfolgung dieser Ziele betrifft in Industrieunternehmen<br />

alle Organisationsbereiche: Beschaffung, Produktion, Absatz, Finanzierung,<br />

Personalwirtschaft. Aus diesem Oberziel ergeben sich alternative Unterziele; in<br />

diesem konkreten Fall u. a.: Kostensenkung und Sicherung des Absatzmarktes,<br />

gemeinsame Finanzierung größerer Investitionsprojekte, Verbesserung der<br />

wirtschaftlichen Position, Synergieeffekte, Risikoverteilung.<br />

Es wird erwartet, dass die Prüflinge einen begründeten Vorschlag für eine Unternehmensverbindung<br />

vorlegen. Dabei ist die Stringenz und Begründetheit<br />

der Argumentation zu beurteilen. Die im konkreten Fall naheliegendste Lösung<br />

wäre eine Unternehmensverbindung in Form einer Kooperation, bei der die<br />

rechtliche Selbstständigkeit der beteiligten Partner beibehalten und die wirtschaftliche<br />

Selbstständigkeit innerhalb gewisser Grenzen eingeschränkt wird.<br />

Aufgabe 2.6.3<br />

Bei den Chancen, die sich im Rahmen von Unternehmensverbindungen ergeben,<br />

sind die unter Punkt 2.6.2 genannten konkreten Ziele kurz aufzugreifen.<br />

Als mögliche Risiken können im konkreten Fall folgende Punkte aufgeführt<br />

werden:<br />

- Starke Abhängigkeit gegenüber dem Abnehmer (hier: Automobilindustrie)<br />

und Übernahme der Risiken in den Bereichen Lager- und Transportwesen,<br />

Mengensteuerung, Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards u. Ä.<br />

- Diese Risiken auf der Absatzseite verstärken sich durch die gleichzeitig vorhandene<br />

starke Abhängigkeit und Risikoübernahme im Rahmen der eigenen<br />

Beschaffungsaktivitäten mit den Kooperationspartnern.<br />

- Der im Zuge der Kooperation notwendige Datenaustausch macht Unternehmensabläufe<br />

und -daten für den Kreis der Kooperationspartner transparent.<br />

- Dadurch kann ggf. ein Verlust von Betriebs- und Produktgeheimnissen entstehen,<br />

der die Wettbewerbsfähigkeit der AUTOLUX AG gefährden könnte.<br />

Aufgabe 2.7<br />

Aufgabe 2.7.1<br />

Die Prüflinge sollen im Wesentlichen folgende Fragen beantworten:<br />

a) Was ist Electronic–Commerce?<br />

Im engeren Sinne ist E–Commerce „Handel“, d. h. die Abwicklung von Beschaffungs-<br />

bzw. Vertriebstransaktionen über Datenkommunikationsnetze, die<br />

einen einheitlichen Datenstandard, z. B. Electronic Data Interchange (EDI) voraussetzen.<br />

Im allgemeinen Sinne ist E–Commerce „Geschäftsverkehr“, d. h. alle Geschäftstätigkeiten<br />

von Unternehmen, die über ein Datenkommunikationsnetz abgewickelt<br />

werden. Beispiele hierfür sind der Austausch von technischen Produktspezifikationen<br />

oder das Bereitstellen eines elektronischen Katalogs.<br />

b) Welche Varianten unterscheidet man beim Electronic Commerce?<br />

- Business to consumer: an Endkunden gerichtet<br />

- Business to business: für zwischenbetriebliche Geschäftsprozesse<br />

- Government to consumer: Von Behörden und Verwaltungen zum Endkunden<br />

(consumer)<br />

- Business to government: Von Betrieben zu Behörden und Verwaltungen.<br />

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