Niedersächsisches Kultusministerium Einheitliche ...
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EPA in der Abiturprüfung für die Unterrichtsfächer BW mit REW/C, IV, VW im FG – Wirtschaft –<br />
- Kooperation: ziel-/zweckorientierte Zusammenarbeit, auch zeitlich befristet;<br />
rechtliche Selbstständigkeit bleibt erhalten, wirtschaftliche Selbstständigkeit<br />
wird teilweise eingeschränkt<br />
- Konzentration: Schaffung verbundener Unternehmen, Aufgabe der wirtschaftlichen<br />
Selbstständigkeit durch einheitliche Leitung (Beteiligungsübernahme,<br />
Konzernbildung)<br />
- Fusion: Aufgabe der rechtlichen Selbstständigkeit durch Verschmelzung<br />
- Nach der Bindungsintensität kann unterschieden werden: Kartell, Konsortium,<br />
Joint Venture, Strategische Allianz, Konzern, Fusion.<br />
Das Oberziel von Unternehmenszusammenschlüssen ist die Sicherung der Lebensfähigkeit<br />
der beteiligten Unternehmen durch Gewinnerhöhung oder Verlustvermeidung.<br />
Die Verfolgung dieser Ziele betrifft in Industrieunternehmen<br />
alle Organisationsbereiche: Beschaffung, Produktion, Absatz, Finanzierung,<br />
Personalwirtschaft. Aus diesem Oberziel ergeben sich alternative Unterziele; in<br />
diesem konkreten Fall u. a.: Kostensenkung und Sicherung des Absatzmarktes,<br />
gemeinsame Finanzierung größerer Investitionsprojekte, Verbesserung der<br />
wirtschaftlichen Position, Synergieeffekte, Risikoverteilung.<br />
Es wird erwartet, dass die Prüflinge einen begründeten Vorschlag für eine Unternehmensverbindung<br />
vorlegen. Dabei ist die Stringenz und Begründetheit<br />
der Argumentation zu beurteilen. Die im konkreten Fall naheliegendste Lösung<br />
wäre eine Unternehmensverbindung in Form einer Kooperation, bei der die<br />
rechtliche Selbstständigkeit der beteiligten Partner beibehalten und die wirtschaftliche<br />
Selbstständigkeit innerhalb gewisser Grenzen eingeschränkt wird.<br />
Aufgabe 2.6.3<br />
Bei den Chancen, die sich im Rahmen von Unternehmensverbindungen ergeben,<br />
sind die unter Punkt 2.6.2 genannten konkreten Ziele kurz aufzugreifen.<br />
Als mögliche Risiken können im konkreten Fall folgende Punkte aufgeführt<br />
werden:<br />
- Starke Abhängigkeit gegenüber dem Abnehmer (hier: Automobilindustrie)<br />
und Übernahme der Risiken in den Bereichen Lager- und Transportwesen,<br />
Mengensteuerung, Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards u. Ä.<br />
- Diese Risiken auf der Absatzseite verstärken sich durch die gleichzeitig vorhandene<br />
starke Abhängigkeit und Risikoübernahme im Rahmen der eigenen<br />
Beschaffungsaktivitäten mit den Kooperationspartnern.<br />
- Der im Zuge der Kooperation notwendige Datenaustausch macht Unternehmensabläufe<br />
und -daten für den Kreis der Kooperationspartner transparent.<br />
- Dadurch kann ggf. ein Verlust von Betriebs- und Produktgeheimnissen entstehen,<br />
der die Wettbewerbsfähigkeit der AUTOLUX AG gefährden könnte.<br />
Aufgabe 2.7<br />
Aufgabe 2.7.1<br />
Die Prüflinge sollen im Wesentlichen folgende Fragen beantworten:<br />
a) Was ist Electronic–Commerce?<br />
Im engeren Sinne ist E–Commerce „Handel“, d. h. die Abwicklung von Beschaffungs-<br />
bzw. Vertriebstransaktionen über Datenkommunikationsnetze, die<br />
einen einheitlichen Datenstandard, z. B. Electronic Data Interchange (EDI) voraussetzen.<br />
Im allgemeinen Sinne ist E–Commerce „Geschäftsverkehr“, d. h. alle Geschäftstätigkeiten<br />
von Unternehmen, die über ein Datenkommunikationsnetz abgewickelt<br />
werden. Beispiele hierfür sind der Austausch von technischen Produktspezifikationen<br />
oder das Bereitstellen eines elektronischen Katalogs.<br />
b) Welche Varianten unterscheidet man beim Electronic Commerce?<br />
- Business to consumer: an Endkunden gerichtet<br />
- Business to business: für zwischenbetriebliche Geschäftsprozesse<br />
- Government to consumer: Von Behörden und Verwaltungen zum Endkunden<br />
(consumer)<br />
- Business to government: Von Betrieben zu Behörden und Verwaltungen.<br />
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