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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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Die Lohnsteuer-Anmeldung<br />

Bis zum 10. Tag des Folgemonats sind Arbeitgeber verpflichtet,<br />

das Finanzamt über die Höhe der einbehaltenen<br />

Abzüge für den Solidaritätszuschlag, die Lohn- und Kirchensteuer<br />

zu informieren. Das geschieht über die Lohnsteuer-<br />

Anmeldung. Seit 2005 erfolgt die Anmeldung - bis auf wenige<br />

Härtefälle - elektronisch. Unternehmen, bei denen das<br />

Lohnsteuervolumen 4.000 Euro pro Jahr nicht überschreitet,<br />

können die Lohnsteuer-Anmeldung auch quartalsweise<br />

abgeben. Wenn nicht mehr als 1.000 Euro anfallen, reicht<br />

die jährliche Anmeldung. Die Lohnabrechnung gehört nicht<br />

zum Funktionsumfang von <strong>WISO</strong> <strong>EÜR</strong> & <strong>Kasse</strong>. Sie ist<br />

deshalb in einer Nebenrechnung manuell zu erstellen. Wechseln<br />

Sie in den Abschnitt Formulare/Auswertungen<br />

-> Voranmeldungen -> Lohnsteuer-Anmeldung.<br />

Futter für den Fiskus – Steuerrechtliche Meldungen<br />

1. In aller Regel ist die monatliche Anmeldung zutreffend.<br />

Nutzen Sie die drei folgenden Ankreuzfelder, wenn<br />

■ es sich um eine berichtigte Anmeldung handelt<br />

■ die zu erwartende Erstattung verrechnet werden<br />

soll oder<br />

■ Sie die Einzugsermächtigung für den Anmeldezeitraum<br />

aussetzen wollen.<br />

Geben Sie anschließend die Zahl der Arbeitnehmer<br />

ein.<br />

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