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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>EÜR</strong> & <strong>Kasse</strong> 2010<br />

von 17.500 Euro nicht überschritten haben, jedoch im laufenden<br />

Kalenderjahr voraussichtlich einen Umsatz (zuzüglich<br />

der darauf entfallenden Umsatzsteuer) von mehr als<br />

50.000 Euro haben werden.<br />

Hinweis für Existenzgründer: Bei Aufnahme der unternehmerischen<br />

Tätigkeit im Laufe des Jahres ist der tatsächliche<br />

Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen.<br />

Für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung<br />

kommt es in diesem Fall nur darauf an, ob der Unternehmer<br />

voraussichtlich die Grenze von 17.500 Euro nicht überschreitet.<br />

Steuerfreie Leistungen<br />

Das Umsatzsteuergesetz enthält einen umfangreichen<br />

Katalog von Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit<br />

sind. Die eine Gruppe, so genannte Abzugsumsätze,<br />

umfasst Umsätze, bei denen der Vorsteuerabzug erhalten<br />

bleibt. Zu ihnen gehören insbesondere Ausfuhrlieferungen<br />

und innergemeinschaftliche Lieferungen. Für die andere<br />

Gruppe, sogenannte Ausschlussumsätze, von Befreiungen<br />

ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere<br />

die Vermietung von Grundstücken sowie Leistungen<br />

der Ärzte und anderer Heilberufe.<br />

310<br />

Steuersatz<br />

Das Umsatzsteuergesetz kennt insbesondere zwei Steuersätze:<br />

den allgemeinen Steuersatz von 19 % und den<br />

Ermäßigten von 7 %. Die meisten Umsätze unterliegen<br />

dem allgemeinen Steuersatz. Der ermäßigte Steuersatz gilt<br />

insbesondere für Lebensmittel, Personennahverkehr sowie<br />

Bücher und Zeitungen.<br />

Vorsteuer<br />

Unternehmer können von der Steuer, die sie für ihre Umsätze<br />

schulden, die Umsatzsteuerbeträge (= Vorsteuern) abziehen,<br />

die ihnen andere Unternehmer für ausgeführte steuerpflichtige<br />

Umsätze offen in Rechnung gestellt haben.<br />

Wichtig: Nur Unternehmer sind zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt. Verbraucher können die gezahlte Umsatzsteuer<br />

nicht als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Auch<br />

Unternehmer können Vorsteuern nur abziehen, wenn sie<br />

auf Umsätze entfallen, die für das Unternehmen bestimmt<br />

sind. Steuern, die einem Unternehmer für einen Gegenstand<br />

berechnet wurden, den er ausschließlich zu privaten<br />

Zwecken nutzt (zum Beispiel für ein privates Fernsehgerät),<br />

sind daher vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

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