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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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Die Meldestelle gibt die Daten an folgende Behörden und<br />

Institutionen weiter:<br />

■ Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer,<br />

■ Bundesanstalt für Arbeit,<br />

■ Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften,<br />

■ Allgemeine Ortskrankenkasse für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge,<br />

■ Statistisches Landesamt,<br />

■ Registergericht (bei Abmeldung einer im Handels- oder<br />

Genossenschaftsregister eingetragenen Haupt- oder<br />

Zweigniederlassung),<br />

■ Gewerbeaufsichtsamt,<br />

■ Finanzamt,<br />

■ Eichbehörden.<br />

Abhängig von Ihrer Tätigkeit werden bei der Gewerbemeldung<br />

folgende Unterlagen benötigt:<br />

■ Personalausweis und eine Meldebescheinigung,<br />

Jetzt wird‘s fachlich ...<br />

■ bei Staatsangehörigen eines EU / EWR-Staates eine<br />

Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht,<br />

■ bei Staatsangehörigen eines Nicht - EU / EWR-Staates<br />

einen Aufenthaltstitel, der eine selbstständige Gewerbeausübung<br />

erlaubt (z.B. Aufenthaltserlaubnis oder<br />

Niederlassungserlaubnis),<br />

■ eine Handwerkskarte und erforderliche Konzessionen,<br />

■ einen Registerauszug bei eintragungspflichtigen Gesellschaften<br />

(z. B. Aktiengesellschaft, Partnerschaften).<br />

Ist die Eintragung zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung<br />

noch nicht erfolgt, genügt in der Regel auch die<br />

Abschrift eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags,<br />

■ das ausgefüllte Anmeldeformular für das Gewerbe.<br />

Hinweis: Die Gewerbemeldung unterscheidet sich von<br />

Kommune zu Kommune. Deshalb kann es sein, dass eine<br />

Gemeinde von Ihnen auch weitere Unterlagen anfordert.<br />

Wichtig: Nicht der Meldestelle, sondern dem zuständigen<br />

Finanzamt, müssen gemeldet werden: Tätigkeiten<br />

in der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei,<br />

Bergbau), freie Berufe (z. B. künstlerische, ärztliche oder<br />

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