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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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■ das begünstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich in den<br />

dem Jahr der Bildung folgenden 2 Wirtschaftsjahren<br />

angeschafft oder hergestellt wird - nicht begünstigt<br />

sind Investitionen im Jahr der Bildung,<br />

■ das Wirtschaftsgut voraussichtlich mindestens bis zum<br />

Ende des folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen<br />

Betriebsstätte zu mindestens 90 % betrieblich<br />

genutzt wird und<br />

■ der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut in den beim<br />

Finanzamt einzureichenden Unterlagen nach seiner<br />

Funktion benennt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

angibt.<br />

Der Investitionsabzugbetrag und alte Ansparrücklagen dürfen<br />

pro Betrieb insgesamt 200.000 Euro nicht übersteigen.<br />

Die Bildung und Auflösung des Investitionsabzugbetrags geschieht<br />

außerbilanziell. Im Jahr der Bildung wird der Gewinn<br />

um den Investitionsabzugbetrag vermindert. Im Jahr der Anschaffung<br />

des Wirtschaftsguts werden 40 % der tatsächlichen<br />

Anschaffungskosten dem Gewinn wieder hinzugerechnet; die<br />

Anschaffungskosten können bis zu 40 % gewinnmindernd<br />

gekürzt werden. Die Bemessungsgrundlage für die lineare<br />

AfA und Sonder-AfA verringert sich entsprechend.<br />

Einzelne Ausgaben<br />

Der Investitionsabzugsbetrag ist in Höhe eines nicht verbrauchten<br />

Teils spätestens bis zum Ende des dritten auf das<br />

Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres<br />

gewinnwirksam rückgängig zu machen. Dies trifft zu, wenn<br />

die voraussichtlichen Anschaffungs- / Herstellungskosten<br />

höher sind als die tatsächlichen Anschaffungs- / Herstellungskosten<br />

zuzüglich nachträglicher Anschaffungs- / Herstellungskosten.<br />

Wurde ein gleichartiges Wirtschaftsgut innerhalb des Dreijahreszeitraums<br />

nicht angeschafft oder das Wirtschaftsgut<br />

nicht zu mindestens 90 % betrieblich genutzt, ist sowohl<br />

der Investitionsabzugsbetrag, die Herabsetzung der Anschaffungs-<br />

bzw. Herstellungskosten, die Verringerung der<br />

Bemessungsgrundlage für Abschreibungen und die Hinzurechnung<br />

von 40 % der tatsächlichen Anschaffungskosten<br />

rückgängig zu machen.<br />

Dabei wird die Veranlagung des Bildungsjahres und der<br />

Folgejahre korrigiert. Ein Gewinnzuschlag wie bei der Ansparrücklage<br />

fällt nicht an; stattdessen kann das Finanzamt<br />

jedoch Zinsen nach § 233 AO verlangen.<br />

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

kann eine Sonderabschreibung geltend gemacht<br />

werden. Diese beträgt im Jahr der Anschaffung oder<br />

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